Die Vollkaskoversicherung bietet umfassenden Schutz – allerdings nicht in jedem Fall. Besonders bei grober Fahrlässigkeit kann es sein, dass der Versicherer Leistungen kürzt oder sogar komplett verweigert. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 gilt: Versicherungen müssen auch bei grober Fahrlässigkeit leisten – aber anteilig</strong. Bei besonders schweren Verstößen wie etwa Alkohol- oder Drogenkonsum droht jedoch eine vollständige Leistungsverweigerung.
Auch die Vollkasko hat Grenzen
In folgenden Fällen kann die Vollkaskoversicherung die Leistung einschränken oder ablehnen:
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Gibt es Ausnahmen oder erweiterte Leistungen?
Einige Versicherer bieten sogenannte „Vollkasko-Plus“-Pakete an. Diese verzichten in vielen Fällen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit – also z. B. bei kurzzeitiger Unaufmerksamkeit. Mehr zu Vollkasko-Plus
Aber Vorsicht: Nicht jede Erweiterung schützt in jedem Fall – viele Streitigkeiten landen letztlich vor Gericht.
Mehr zum Thema Kaskoschutz:
>> Welche Schäden übernimmt die Kaskoversicherung?
Achtung – auch Pflichten beachten!
Die Kaskoversicherung verpflichtet auch den Versicherten zu bestimmten Verhaltensweisen. Bei Pflichtverletzungen drohen Leistungskürzungen oder sogar der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes. → Zu den Pflichten
