Seit dem 1. Juli 2012 gibt es das Wechselkennzeichen. Die neuen Regeln erfüllen zwar nicht ganz die Anforderungen des ADAC, gerade was die nicht in Kraft getretene Vergünstigung der Kraftfahrzeugsteuer betrifft, trotzdem gelten sie als deutliche Verbesserung.
Wie viele und welche Fahrzeuge erhalten das Wechselkennzeichen?
Das Wechselkennzeichen kann für maximal 2 Fahrzeuge zugeteilt werden, jedoch darf sich nur eins von beiden im Straßenverkehr befinden. Voraussetzung ist auch, dass beide Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse angehören.
Für folgende Fahrzeuge ist ein Wechselkennzeichen möglich:
- Klasse M1: Kraftfahrzeug, um Personen zu befördern, wobei maximal 8 Sitze ohne den Fahrer integriert sein dürfen
- Klasse L: Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern und welche die maximal 550 Kilogramm Leermasse haben, wobei die Masse der Batterie, sollte es sich um ein Elektrofahrzeug handeln, nicht dazu zählt, genau wie die Nutzleistung 15 kW nicht überschreiten darf
- Klasse O1: Diverse Anhänger mit weniger als 750 kg Gesamtmasse
Leider ist es unmöglich, das Wechselkennzeichen für ein Motorrad und einen Pkw zu benutzen, sowie mehr als höchstens 2 Fahrzeuge auf das ein und selbe Wechselkennzeichen zuzulassen.
Folgende Kfz sind von dem Wechselkennzeichen ausgeschlossen:
Kfz mit einem „H-Kennzeichen“ werden jedoch für ein Wechselkennzeichen zugelassen.
Details zum Wechselkennzeichen
Das Wechselschild setzt sich dabei zusammen aus einem Element, das man vor einer Fahrt umstecken muss und einem festen Teil für alle Fahrzeuge nach folgendem Muster:
OHZ AB 10 (stellt das Wechselelement dar) + 2 (fest angebrachter Teil). Somit ist das volle Kennzeichen dieses Fahrzeuges OHZ AB 102. Das entsprechende Wechselkennzeichen würde zum Beispiel OHZ AB 105 sein. Den starren Teil stellt dabei die 5 am Kraftfahrzeug dar und ist fest angebracht. Voraussetzung ist, dass beide Fahrzeuge zur gleichen Fahrzeugklasse gehören und der Fahrzeughalter die Kennzeichen mit selben Abmessungen an einem der beiden Fahrzeugen benutzen kann. Ein Wechselkennzeichen darf man nicht zugleich an 2 Fahrzeugen führen. Die Zulassungskosten betragen 65 Euro, sofern der Halter für beide Fahrzeuge Kennzeichen aus dem gegebenen Bestand beantragt. Es fällt für beide Kfz eine vollständige Kfz-Steuer an, was eine Abweichung zu den Regelungen in der Schweiz und Österreich darstellt.
Resonanz bei der Bevölkerung
Eine Studie des IFA (Institut für Automobilwirtschaft) ergab, dass gerade der Automobilhandel von den neuen Wechselkennzeichen profitiert. Auch eine Dekra Umfrage mit 1800 Fahrern deutet auf einen erhöhten Absatz der Automobilbranche hin. 37 Prozent von den Befragten würden sich dazu entschließen, durch die Einführung der Wechselkennzeichen, ein neues Kfz zu kaufen. Weitere 37 Prozent sprachen von einem eventuellen Kauf! Jedoch machte man die Studie noch vor dem 16. Dezember 2011 und auf Basis einer Österreichischen Vorgabe.
Anders als es bei Zweitwagenversicherungen kann man mit mittels Wechselkennzeichen nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig fahren. Das umtauschbare Nummernschild muss man stets am aktuell benutzten Auto anbringen. Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Wechselkennzeichen tritt also nicht in eine direkte Konkurrenz zu der Zweitwagenversicherung. Viel eher kann sie das sonst gebräuchliche Saisonkennzeichen ablösen. Die Ursprungsidee beim Wechselkennzeichen war, dass Autofahrer finanzielle Vorteile erfahren würden. Eine Fahrzeugversicherungspolice des ADAC sah vor, dass man nicht für jedes Fahrzeug, das mit einem Wechselkennzeichen versehen ist, einen Versicherungsbeitrag zahlen müsste, sondern nur für ein Kfz, das die höchste Typklasse besitzt!
Laut Aussagen des Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Deutschland würden von Kraftfahrzeugversicherer ein unternehmensindividueller Versicherungsschutz für die Wechselkennzeichen angeboten werden. Dabei berücksichtigt man, dass beide Fahrzeuge nicht zur gleichen Zeit genutzt werden. Wie viel ein Fahrzeug genutzt wird, ist deutschlandweit teils schon in anderen Tarifen – wie der Typklasse oder der Kilometer-Fahrleistung – enthalten.
Seit das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt wurde, blieb allerdings die Resonanz hinter den Erwartungen. In vielen Kfz-Bezirken teilte man in den Anfangswochen nur einige wenige Wechselkennzeichen zu. Zwar ist das grundlegende Interesse vorhanden, jedoch hängt die Entscheidung von finanziellen Randbedingungen ab, wobei diese bei den meisten gegen ein neues Kennzeichen sprechen. Da man für die beiden Fahrzeuge eine vollständige Kfz-Steuer zahlen muss sowie keine Vergünstigungen von der Versicherungsindustrie angeboten werden, prognostizieren Pressemitteilungen, die Deutsche Bevölkerung würde das Wechselkennzeichen nicht annehmen.
Zeitschriften wie Oldtimer-Praxis und Oldtimer-Markt begrüßten das Wechselkennzeichen und betonten, dass es ein Konjunkturprogramm der Kraftfahrzeug-Industrie ist, welches ohne Kosten und jeglichen Verlust an historischem Material auskommt, ganz im Gegensatz zu der umstrittenen Abwrackprämie.