Punkte in Flensburg
Das neue Punktesystem mit insgesamt 8 anstatt der 18 bisherige max. Punkten!
Das neue Punktesystem gilt seit dem 1. Mai 2014!
Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Änderungen:
- 8 anstatt 18 Punkte!
- Eintragungsgrenze erhöht sich von 40 auf 60 Euro! (1 Punkt ab 60 Euro Bußgeld, aber nicht jedes Verkehrsdelikt das mit 60 Euro Bußgeld geahndet wird, führt zu einer Eintragung (zu Punkten). Nur bei Delikte die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr führen, werden mit Punkten geahndet.)
- Keine Pflichtseminare mehr bei neuen Verstößen!
- Keine Verlängerung der Tilgungsfrist mehr bei neuen Verstößen!
Das neue Punktesystem in 4 Stufen:
- (1 - 3 Punkte):
Vormerkung!
Außer einer Vormerkung des Betroffenen für die Bewertung seiner Fahreignung erfolgen keine weiteren Maßnahmen. - (4 - 5 Punkte):
Ermahnung!
Es erfolgt eine gebührenpflichtige Ermahnung und ein Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. (Hierdurch kann 1 Punkt abgebaut werden!) - (6 - 7 Punkte):
Verwarnung
Es erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung, der Betroffene kann durch ein freiwilliges absolvieren eines Fahrerseminar keine Punkte mehr abbauen! Pflichtseminare gibt es nicht mehr! - (ab 8 Punkten):
Entzug der Fahrerlaubnis
Dem Betroffenen wird der Führerschein entzogen, weitere Maßnahmen gibt es nicht!
Mehr Infos zum Thema: Bußgeldkatalog
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