Das Punktesystem in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße, die für die Sicherheit im Straßenverkehr besonders relevant sind. Grundlage dafür ist das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Anders als früher liegt die Höchstgrenze heute nicht mehr bei 18, sondern bei 8 Punkten. Wer diesen Stand erreicht, verliert die Fahrerlaubnis.
Das heutige System gilt bereits seit dem 1. Mai 2014. Viele ältere Informationen im Netz sind deshalb veraltet oder nur noch teilweise richtig. Vor allem bei der Eintragungsgrenze, beim Punkteabbau und bei den Tilgungsfristen lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen Regeln.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- maximal 8 statt früher 18 Punkte
- nicht jedes Bußgeld über 60 Euro führt automatisch zu Punkten
- Punkte gibt es nur bei besonders verkehrssicherheitsrelevanten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- keine Pflichtseminare mehr bei neuen Verstößen
- starre Tilgungsfristen ohne Verlängerung durch neue Eintragungen
- freiwilliger Punkteabbau nur noch in einem begrenzten Bereich möglich
Wie viele Punkte gibt es für einen Verstoß?
Im heutigen Fahreignungs-Bewertungssystem werden je nach Schwere des Delikts ein, zwei oder drei Punkte eingetragen. Ein Punkt wird in der Regel für schwere Ordnungswidrigkeiten vergeben. Zwei Punkte gibt es für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder für bestimmte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis. Drei Punkte werden bei Straftaten eingetragen, bei denen zusätzlich die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Wichtig ist: Nicht jede Geldbuße von 60 Euro oder mehr führt automatisch zu Punkten. Entscheidend ist, ob der jeweilige Verstoß nach dem Fahrerlaubnisrecht als punkterelevant eingestuft ist.
Das Punktesystem in 4 Stufen
Die Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems bauen stufenweise aufeinander auf. Je höher der Punktestand, desto ernster werden die Folgen.
1 bis 3 Punkte
Vormerkung
Bei einem Stand von ein bis drei Punkten erfolgt noch keine direkte Maßnahme außer der Vormerkung im Fahreignungsregister. Der Betroffene wird also erfasst, muss aber noch keine behördliche Reaktion wie eine Ermahnung oder Verwarnung hinnehmen.
4 bis 5 Punkte
Ermahnung
Ab vier Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Ermahnung. Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dadurch kann ein Punkt abgebaut werden, allerdings nur dann, wenn der Punktestand nicht höher als fünf Punkte ist.
6 bis 7 Punkte
Verwarnung
Bei sechs oder sieben Punkten wird eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen. Ein Punkteabbau durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ist ab diesem Punktestand nicht mehr möglich.
Ab 8 Punkten
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wer acht Punkte erreicht, gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Damit ist die höchste Stufe des Punktesystems erreicht.
Kann man Punkte in Flensburg abbauen?
Ja, aber nur eingeschränkt. Wer einen Punktestand von ein bis fünf Punkten hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abbauen. Bei sechs oder sieben Punkten ist das nicht mehr möglich.
Das Seminar ersetzt keine behördliche Maßnahme und ist auch kein Pflichtkurs. Es dient dazu, problematisches Verhalten im Straßenverkehr zu erkennen und künftig zu vermeiden.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Seit der Reform des Punktesystems gelten starre Tilgungsfristen. Das bedeutet: Neue Verstöße verlängern die Tilgungsfrist älterer Eintragungen nicht mehr. Jeder Punkt beziehungsweise jede Eintragung wird nach Ablauf der jeweiligen Frist automatisch getilgt.
| Art des Verstoßes | Tilgungsfrist |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt | 2,5 Jahre |
| Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten | 5 Jahre |
| Straftaten mit 2 Punkten | 5 Jahre |
| Straftaten mit 3 Punkten | 10 Jahre |
Was viele beim Punktesystem falsch einschätzen
Viele Autofahrer glauben noch immer, dass jedes höhere Bußgeld automatisch Punkte nach sich zieht. Das stimmt so nicht. Punkte gibt es nur bei Verstößen, die im Fahreignungs-Bewertungssystem ausdrücklich erfasst sind. Ebenso halten sich alte Aussagen über 18 Punkte oder verlängerte Tilgungsfristen hartnäckig, obwohl diese Regelungen längst überholt sind.
Auch beim Punkteabbau gibt es Missverständnisse. Ein freiwilliges Seminar hilft nur in einem begrenzten Bereich und auch nur einmal in fünf Jahren. Wer bereits sechs oder sieben Punkte erreicht hat, kann dadurch nichts mehr abbauen.
Zusammenfassend – einfach erklärt
Das heutige Punktesystem in Flensburg arbeitet mit maximal acht Punkten. Bei ein bis drei Punkten bleibt es zunächst bei einer Vormerkung. Ab vier Punkten droht eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung und bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wichtig ist außerdem, dass neue Verstöße die Tilgungsfristen alter Punkte nicht mehr verlängern. Wer seinen Punktestand kennt und früh reagiert, kann Probleme oft noch rechtzeitig vermeiden. Gerade deshalb lohnt es sich, das aktuelle Punktesystem zu kennen und ältere Informationen kritisch zu prüfen.
Mehr Infos zum Thema: Bußgeldkatalog
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Quellen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), insbesondere § 4 und § 29
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 40 und Anlage 13
- ADAC – Punkte in Flensburg: Punktesystem und Punkteverfall
- Kraftfahrt-Bundesamt – Informationen zum Fahreignungsregister
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