Wer in Deutschland einen Führerschein machen möchte, muss in den meisten Fällen nachweisen, dass das eigene Sehvermögen für die Teilnahme am Straßenverkehr ausreicht. Für die gängigen Fahrerlaubnisklassen wie AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ist dafür grundsätzlich ein Sehtest erforderlich. Nur wenn der Test nicht bestanden wird oder besondere Auffälligkeiten vorliegen, kann zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung verlangt werden. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird in der Regel unbefristet erteilt.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE müssen dagegen strengere Anforderungen erfüllen. Hier reicht ein einfacher Sehtest nicht aus. Zusätzlich sind eine Untersuchung des Sehvermögens und eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Für diese Klassen gelten außerdem besondere Befristungen und Verlängerungsregelungen.
Für welche Führerscheinklassen ist ein Sehtest nötig?
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ist ein Sehtest vorgeschrieben. Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein. Wird der Test bestanden, genügt dieser Nachweis für den Führerscheinantrag. Wird er nicht bestanden, muss eine augenärztliche Untersuchung erfolgen.
Wichtig ist auch: In älteren Texten tauchen noch die Klassen M und S auf. Diese Bezeichnungen sind überholt. Heute gelten die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen, darunter insbesondere AM für Kleinkrafträder.
Welche Anforderungen gelten beim Sehtest?
Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens 0,7 auf jedem Auge erreicht. Wird dieser Wert nicht erreicht, reicht der einfache Sehtest nicht aus. In diesem Fall ist ein augenärztlicher Nachweis erforderlich.
Der Test kann bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Das ist häufig ein Optiker. Ein Besuch beim Augenarzt ist also nicht automatisch nötig, wird aber erforderlich, wenn Auffälligkeiten festgestellt werden oder der einfache Sehtest nicht ausreicht.
Wie läuft ein Sehtest für den Führerschein ab?
In der Praxis ist der Sehtest meist schnell erledigt. Geprüft wird vor allem, ob die notwendige Sehschärfe vorhanden ist. Werden Mängel oder Auffälligkeiten festgestellt, folgt eine genauere augenärztliche Untersuchung. Dabei können zusätzlich Punkte wie Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit oder andere für die Fahreignung wichtige Bereiche beurteilt werden.
Ein Online-Sehtest kann allenfalls einen groben ersten Eindruck vermitteln. Für den Führerscheinantrag ist er jedoch nicht gültig und ersetzt keinen amtlich anerkannten Sehtest.
Was gilt für Lkw- und Busführerscheine?
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gelten strengere Vorgaben. Hier müssen Bewerber oder Inhaber bei Erteilung oder Verlängerung Nachweise über das Sehvermögen und die allgemeine gesundheitliche Eignung vorlegen. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird in der Regel befristet erteilt.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird jeweils längstens für folgende Zeiträume erteilt:
| Fahrerlaubnisklasse | Geltungsdauer |
|---|---|
| C1, C1E | in der Regel bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach Verlängerung jeweils für fünf Jahre |
| C, CE | jeweils für fünf Jahre |
| D1, D1E, D, DE | jeweils für fünf Jahre |
| Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | in der Regel für fünf Jahre; bei höheren Altersstufen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein |
Für die Verlängerung ist die Vorlage einer Bescheinigung, eines Zeugnisses oder eines Gutachtens über ausreichendes Sehvermögen notwendig. Zusätzlich muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass keine Beeinträchtigungen bestehen, die dem sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen.
Bewerber
- um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
- um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E,
- um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in höheren Altersstufen
müssen zusätzlich nachweisen, dass sie besondere Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllen. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung. Im Rahmen dieser Begutachtung können auch die allgemeine ärztliche Untersuchung und die Untersuchung des Sehvermögens durchgeführt werden.
Warum der Sehtest nicht unterschätzt werden sollte
Der Sehtest gehört zu den formalen Voraussetzungen für den Führerscheinantrag, ist aber weit mehr als bloße Bürokratie. Gutes Sehen ist für das sichere Führen eines Fahrzeugs entscheidend. Wer Verkehrszeichen zu spät erkennt, Entfernungen schlecht einschätzt oder bei Dämmerung Probleme hat, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Genau deshalb ist der Nachweis des Sehvermögens ein fester Bestandteil des Fahrerlaubnisverfahrens. Wer frühzeitig prüft, ob die eigenen Augen die Anforderungen erfüllen, vermeidet Verzögerungen bei der Antragstellung und kann gegebenenfalls rechtzeitig reagieren.
Zusammenfassend – einfach erklärt
Für die meisten Führerscheinklassen gehört ein Sehtest zwingend zum Antrag dazu. Bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T reicht in der Regel ein einfacher Sehtest aus, sofern die vorgeschriebene Mindestsehschärfe erreicht wird. Für Lkw-, Bus- und Fahrgastbeförderungsklassen gelten deutlich strengere Anforderungen mit zusätzlichen augenärztlichen und ärztlichen Nachweisen.
Wichtig ist vor allem, mit aktuellen Regelungen zu arbeiten. Ältere Angaben zu Klassenbezeichnungen oder Altersgrenzen sind heute teilweise überholt. Wer den Führerschein beantragt oder verlängern möchte, sollte deshalb immer auf die derzeit gültigen Vorgaben achten.
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Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 12 und Anlage 6
- ADAC – Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest für den Führerschein
- ADAC – Führerschein-Antrag: nötige Unterlagen
- Informationen der Fahrerlaubnisbehörden und Musterbescheinigungen nach Anlage 6 FeV
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