Ein Sehtest ist Voraussetzung für die Fahrerlaubnis!
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Eine ärztliche Untersuchung wird nur angeordnet, wenn dazu ein besonderer Anlass besteht. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird unbefristet erteilt.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E haben sich einer Untersuchung ihres Sehvermögens und einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird jeweils längstens für folgende Zeiträume erteilt:
Klasse - alt | Zeitraum |
---|---|
Klassen C1, C1E: | bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre |
Klassen C, CE: | für fünf Jahre |
Klassen D, D1, DE, D1E: | für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: | für fünf Jahre, (besondere Anforderungen gelten bei Verlängerung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus (spezieller Leistungstest erforderlich)) |
Voraussetzung für die Verlängerung ist die Vorlage einer Bescheinigung, eines Zeugnisses oder Gutachtens über ausreichendes Sehvermögen und einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutsamen Beeinträchtigungen vorliegen.
Bewerber
- um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
- um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E über das 50. Lebensjahr hinaus,
- um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus
müssen durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung zusätzlich nachweisen, dass sie die besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllen. Im Rahmen dieser Begutachtung kann auch die zuvor erwähnte allgemeine ärztliche Untersuchung sowie die Untersuchung des Sehvermögens durchgeführt werden. Quelle: www.bmvbs.de
Sehtest - Ablauf
Der Sehtest muss nicht unbedingt bei einen Augenarzt gemacht werden! In der Regel reicht es zu einem Optiker zu gehen. Sollte dieser natürlich etwas negatives (Krankhaftes) feststellen, bleibt ein Besuch beim Augenarzt nicht aus. Beim Optiker wird unter anderen ein Farbsehtest, sowie einen Sehschärfentest gemacht. Damit wird geprüft ob das Nah- und Fern-Sehvermögen, sowie das räumliche Sehen gewährleistet ist, was bei Verkehrsteilnehmern natürlich wichtig ist. Der Optiker bzw. auch der Augenarzt kann entscheiden ob man zum Beispiel eine Brille zum Fahren benötigt oder nicht.
Sehtest online machen
Einen Sehtest kann man auch online machen, natürlich nur um überhaupt einmal zu sehen wie man abschneidet. Eine Gültigkeit hat dieser natürlich nicht!
Online Sehtest bei Fielmann
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