Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist eine der wichtigsten Grundregeln im Straßenverkehr. Wer zu dicht auffährt, hat bei einem plötzlichen Bremsmanöver des Vordermanns kaum noch Zeit zu reagieren. Besonders auf Autobahnen und Schnellstraßen kann ein zu geringer Abstand innerhalb von Sekunden zu schweren Auffahrunfällen führen.
Die Strafen für Abstandsverstöße richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und nach dem gemessenen Abstand. Je schneller gefahren wird und je geringer der Abstand ausfällt, desto höher sind Bußgeld, Punkte und mögliche Fahrverbote.
Kurz erklärt: Als Faustregel gilt außerorts häufig der halbe Tachowert in Metern. Wer 100 km/h fährt, sollte also etwa 50 Meter Abstand halten. Bei schlechten Sicht-, Wetter- oder Straßenverhältnissen muss der Abstand entsprechend größer sein.
Was bedeutet „halber Tachowert“?
Der Begriff „halber Tachowert“ meint den Abstand in Metern, der ungefähr der halben gefahrenen Geschwindigkeit entspricht. Bei 80 km/h wären das etwa 40 Meter, bei 100 km/h etwa 50 Meter und bei 130 km/h etwa 65 Meter.
Bei einer Abstandsmessung wird geprüft, wie stark dieser Richtwert unterschritten wurde. In den Tabellen wird deshalb häufig mit Zehnteln des halben Tachowerts gearbeitet. Weniger als 5/10 bedeutet: Der Fahrer hatte weniger als die Hälfte des eigentlich empfohlenen Sicherheitsabstands.
| Geschwindigkeit | Halber Tachowert | 5/10 davon | 3/10 davon |
|---|---|---|---|
| 80 km/h | 40 Meter | 20 Meter | 12 Meter |
| 100 km/h | 50 Meter | 25 Meter | 15 Meter |
| 130 km/h | 65 Meter | 32,5 Meter | 19,5 Meter |
Diese Werte dienen der Orientierung. Maßgeblich ist im Verfahren die konkrete Messung. Zudem kann bei Regen, Nebel, schlechter Sicht, dichtem Verkehr oder beladenem Fahrzeug ein größerer Abstand erforderlich sein.
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h
Bei geringeren Geschwindigkeiten fallen die Regelsätze niedriger aus. Trotzdem kann auch innerorts oder auf Landstraßen ein zu geringer Abstand gefährlich sein, vor allem wenn Fußgänger, Radfahrer, Kreuzungen oder unübersichtliche Situationen hinzukommen.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten | 25 Euro | - | - |
| Abstand nicht eingehalten mit Gefährdung | 30 Euro | - | - |
| Abstand nicht eingehalten mit Sachbeschädigung | 35 Euro | - | - |
Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h
Ab mehr als 80 km/h wird die Abstandsunterschreitung deutlich strenger bewertet. Entscheidend ist, wie groß der Abstand im Verhältnis zum halben Tachowert war.
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 Euro | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 Euro | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 Euro | 1 | - |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 Euro | 1 | - |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 Euro | 1 | - |
In diesem Geschwindigkeitsbereich ist noch kein Regelfahrverbot vorgesehen. Das ändert sich jedoch, wenn die Geschwindigkeit über 100 km/h liegt und der Abstand besonders gering war.
Abstandsverstoß bei mehr als 100 km/h
Bei mehr als 100 km/h wird es ab einer stärkeren Abstandsunterschreitung deutlich ernster. Ab weniger als 3/10 des halben Tachowerts drohen zwei Punkte und ein Fahrverbot.
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 Euro | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 Euro | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 Euro | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 Euro | 2 | 3 Monate |
Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h
Bei sehr hohen Geschwindigkeiten steigen die Regelsätze noch einmal. Schon weniger als 5/10 des halben Tachowerts führen hier zu 100 Euro und einem Punkt. Bei besonders geringem Abstand können drei Monate Fahrverbot drohen.
| Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 100 Euro | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 180 Euro | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 320 Euro | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 400 Euro | 2 | 3 Monate |
Bei mehr als 130 km/h sind die Sicherheitsreserven besonders gering. Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann ausreichen, um bei einem Bremsmanöver aufzufahren.
Abstandsmessung: Wie wird der Verstoß festgestellt?
Abstandsverstöße werden häufig auf Autobahnen gemessen. Dabei kommen stationäre oder mobile Messsysteme zum Einsatz, oft von Brücken oder erhöhten Positionen aus. Meist werden Geschwindigkeit und Abstand über eine bestimmte Strecke dokumentiert. Entscheidend ist, ob der zu geringe Abstand nicht nur kurzfristig, sondern über eine relevante Messstrecke bestand.
Ein sehr kurzes Einscheren eines anderen Fahrzeugs vor dem eigenen Auto kann im Einzelfall eine Rolle spielen. Trotzdem sollte man sich nicht darauf verlassen, dass eine Abstandsunterschreitung automatisch folgenlos bleibt. Maßgeblich sind Messdaten, Videoaufnahmen und die konkrete Verkehrssituation.
Abstand und Nötigung: Wann wird es strafrechtlich?
Dichtes Auffahren kann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Wer absichtlich sehr dicht auffährt, drängelt, Lichthupe einsetzt oder den Vordermann zum Spurwechsel zwingen will, kann sich unter Umständen auch wegen Nötigung strafbar machen. Das gilt besonders, wenn das Verhalten aggressiv, länger andauernd und gefährlich ist.
Dann drohen nicht nur Bußgeld und Punkte, sondern ein Strafverfahren, Geldstrafe, Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist auch hier der konkrete Einzelfall.
Probezeit: Abstandsunterschreitung kann Folgen haben
Für Fahranfänger kann ein Abstandsverstoß besonders unangenehm werden. Wenn der Verstoß mit einem Punkt verbunden ist, kann dies in der Probezeit als schwerwiegender Verstoß gewertet werden. Dann drohen zusätzlich zur Sanktion aus dem Bußgeldbescheid die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
Gerade Fahranfänger sollten daher nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch den Abstand bewusst kontrollieren. Moderne Assistenzsysteme können helfen, ersetzen aber nicht die Verantwortung des Fahrers.
Zusammenfassung
Abstandsverstöße gehören zu den gefährlichsten Verkehrsverstößen. Unter 80 km/h beginnen die Regelsätze bei 25 Euro. Ab mehr als 80 km/h wird nach dem Verhältnis zum halben Tachowert gestaffelt. Bei mehr als 100 km/h können ab weniger als 3/10 des halben Tachowerts bereits zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot drohen.
Bei mehr als 130 km/h reichen besonders geringe Abstände für empfindliche Sanktionen bis zu 400 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot. Wer zusätzlich drängelt oder andere unter Druck setzt, riskiert unter Umständen sogar ein Strafverfahren wegen Nötigung.
Quellen und Stand
- ADAC: Abstandsmessung auf der Autobahn – Strafen und Einspruch
- Bußgeldkatalog: Mindestabstand und Abstandsunterschreitung
- Bußgeld-Info: Abstand nicht eingehalten
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 4 Abstand
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Stand: April 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
