Die Probezeit ist eine Bewährungsphase für Fahranfänger. Sie beginnt mit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis und dauert grundsätzlich zwei Jahre. In dieser Zeit gelten für junge Fahrer besondere Regeln. Wer sich in der Probezeit schwere oder wiederholte Verstöße leistet, muss mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen. Dazu gehören unter anderem ein Aufbauseminar, eine Verlängerung der Probezeit und im Extremfall sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wichtig ist auch: Die früher in einigen Bundesländern mögliche Verkürzung der Probezeit durch ein freiwilliges FSF-Seminar ist heute nicht mehr vorgesehen. Die Probezeit dauert daher grundsätzlich mindestens zwei Jahre.
Was bedeutet Führerschein auf Probe?
Die Fahrerlaubnis auf Probe bedeutet nicht, dass der Führerschein nur eingeschränkt gilt. Fahranfänger dürfen ganz normal am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings werden Verstöße in dieser Zeit strenger bewertet. Ziel ist es, junge Fahrer früh zu verantwortungsvollem Verhalten im Straßenverkehr anzuhalten.
Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt zunächst bestehen. Wer jedoch in der Probezeit auffällig wird, muss mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen, die über das normale Bußgeld hinausgehen.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die reguläre Probezeit beträgt zwei Jahre. Sie kann sich jedoch auf insgesamt vier Jahre verlängern, wenn in dieser Zeit ein schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begangen werden.
Eine Verkürzung der Probezeit ist heute nicht mehr möglich. Das frühere Modell mit freiwilligem Fortbildungsseminar für Fahranfänger wurde bereits vor Jahren beendet.
Welche Verstöße sind in der Probezeit wichtig?
In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Verstößen und weniger schwerwiegenden Verstößen unterschieden. Diese werden häufig auch als A-Verstöße und B-Verstöße bezeichnet.
A-Verstöße
A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Schon ein einziger solcher Verstoß reicht aus, um Maßnahmen in der Probezeit auszulösen. Dazu gehören zum Beispiel:
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- Vorfahrtsverletzungen mit besonderer Bedeutung
- Unfallflucht
- Nötigung im Straßenverkehr
B-Verstöße
B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Verstöße. Erst wenn zwei B-Verstöße zusammenkommen, haben sie die gleiche Wirkung wie ein A-Verstoß. Dazu können je nach Fall verschiedene Ordnungswidrigkeiten gehören, die zwar weniger gravierend sind, aber dennoch Zweifel an der Fahreignung oder der nötigen Sorgfalt aufwerfen.
Welche Maßnahmen drohen in der Probezeit?
Die Maßnahmen in der Probezeit bauen stufenweise aufeinander auf.
Erster Schritt
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Zweiter Schritt
Wer nach dem Aufbauseminar erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Dritter Schritt
Wer danach noch einmal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist dann grundsätzlich erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich. Häufig liegt diese bei mindestens drei Monaten, je nach Einzelfall kann sie aber auch länger ausfallen.
Aufbauseminar in der Probezeit
Das Aufbauseminar ist keine freiwillige Empfehlung, sondern eine verpflichtende Maßnahme nach einem ersten relevanten Verstoß. Wer der Anordnung nicht fristgerecht nachkommt, muss ebenfalls mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Früher wurde das Aufbauseminar oft auch als Nachschulung bezeichnet. Heute ist der Begriff Aufbauseminar für Fahranfänger üblicher. Es soll helfen, Fehlverhalten zu erkennen und künftige Verstöße zu vermeiden.
Welche Verstöße führen besonders häufig zu Problemen?
Gerade in der Probezeit führen typische Verkehrsverstöße schnell zu Konsequenzen. Dazu gehören unter anderem:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab relevantem Bußgeldbereich
- Rotlichtverstöße
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- falsches Überholen
- Vorfahrtsverstöße
- zu geringer Abstand
- Handyverstöße mit Gefährdung
- Unfallflucht oder andere Verkehrsstraftaten
Nicht jeder kleine Fehler verlängert sofort die Probezeit. Entscheidend ist, ob es sich um einen A-Verstoß oder um die Summe von zwei B-Verstößen handelt.
Was viele Fahranfänger falsch einschätzen
Viele Fahranfänger glauben, dass ein einzelner Verstoß in der Probezeit nur dann Folgen hat, wenn es sich um ein Fahrverbot oder einen besonders hohen Bußgeldbescheid handelt. Tatsächlich greifen die Maßnahmen der Probezeit aber bereits deutlich früher, wenn ein entsprechender A- oder B-Verstoß vorliegt.
Auch der frühere Hinweis, dass Verstöße erst ab 60 Euro relevant seien, ist veraltet. Maßgeblich ist heute nicht mehr diese alte Grenze, sondern die aktuelle Einordnung des Verstoßes im Fahrerlaubnisrecht und Bußgeldrecht.
Zusammenfassend – einfach erklärt
Die Probezeit dauert beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis grundsätzlich zwei Jahre. Wer in dieser Zeit einen schweren oder zwei weniger schwere Verstöße begeht, muss mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung auf vier Jahre rechnen. Bei weiteren Verstößen folgen Verwarnung, verkehrspsychologische Beratung und schließlich im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wichtig ist auch, veraltete Informationen aus älteren Texten zu streichen: Eine Verkürzung der Probezeit durch ein FSF-Seminar ist heute nicht mehr möglich. Fahranfänger sollten deshalb besonders aufmerksam fahren und die Regeln der Probezeit ernst nehmen.
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Quellen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), insbesondere § 2a Fahrerlaubnis auf Probe und § 2b Aufbauseminar
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere Anlage 12 und Anlage 13 zur Bewertung von Verstößen in der Probezeit
- ADAC – Führerschein auf Probe: Das müssen Fahranfänger wissen
- Bussgeldkatalog.org – Aktuelle Informationen zur Probezeit und zum Wegfall der früheren Verkürzung per FSF-Seminar
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