Die Probezeit
Was ist bzw. bedeutet die Probezeit?
Die Probezeit ist eine Bewährungszeit und beträt in der Regel 2 Jahre. Durch falsches Verhalten im Straßenverkehr (Verstöße bestimmter Regeln) kann Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre drohen. In einigen Bundesländern ist es sogar möglich die Probezeit um ein Jahr zu kürzen, hierzu wird allerdings eine freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar voraus gesetzt.
Die Fahrerlaubnis auf Probe bleibt bestehen. Allerdings verlängert sich für diejenigen, die in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffallen und die deshalb an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die Probezeit um zwei auf vier Jahre. Außerdem sind die Maßnahmen an das Punktsystem angeglichen worden:
Zuwiderhandlungen:
- eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Maßnahmen:
- Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen
Zuwiderhandlungen:
- nach Teilnahme ein einem Aufbauseminar erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Maßnahmen:
- Verwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
Zuwiderhandlungen:
- nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Maßnahmen:
- Entziehung der Fahrerlaubnis
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Wie bisher gilt, dass nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen können, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, also mindestens mit 60 Euro Geldbuße geahndet worden sind.
Quelle: www.bmvbs.de
Nachschulung in der Probezeit
Zu einer Nachschulung in der Probezeit wird man eingeladen, bei einem Verkehrsverstoß im Straßenverkehr, der mindestens einen Bußgeld von 60 Euro fordert und somit auch einen Punkt in Flensburg beinhaltet. Nach aber spätestens dem dritten Verstoß ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr auf Urlaub.
Hier sind nun einige Verkehrsverstöße aufgelistet, bei dem ein Aufbauseminar bzw. eine Nachschulung bereits nach dem ersten Verstoß angeordnet wird.
- Überfahren roter Ampel oder Stoppschild
- Vorfahrtsverletzung
- Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h
- falsches Überholen
- Alkohol/Drogen am Steuer
- Unfallflucht
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Fahren mit nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. kein Tüv)
- zu wenig Sicherheitsabstand
- unterlassene Hilfeleistung
- falsches Abbiegen
- Missachtung des Rechtsfahrgebots
- Nötigung
- u.v.m.
In der Kategorie Bußgeldkatalog sind alle Strafen aufgeführt. Hier stehen nur einige zur Auswahl. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, kann die örtliche Polizeidienststelle angerufen werden, die helfen gerne weiter.
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