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Der Ratgeber für Autofahrer

 

Strafbestände die nicht in den Punktebereich fallen finden Sie hier
Bundeseinheitlichen Tatbestand-Katalog

 

Bußgeld- & Punktekatalog - Autobahn & Rechtsfahrgebot

 
Autobahn

Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

  Besonders schwerwiegen und gefährlich sind Fahr- und Verhaltensfehler auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, da hier mit sehr hohen Geschwindigkeiten gefahren wird.
Dementsprechend sieht hier der Gesetzgeber auch erhöhte Bußgelder vor.
       
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
       
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 Euro 1 -
       
Auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren variiert 3 -
       
In einer Ein-, oder Ausfahrt gewendet 75 Euro 1  
       
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 90 Euro 1  
       
...mit Verursachung eines Unfalls 110 Euro 1  
       
Wenden auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 Euro 1 -
       
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 160 Euro 1  
       
...mit Verursachung eines Unfalls 195 Euro 1  
       
Wenden auf durchgehender Fahrbahn 200 Euro 2 1 Monat
       
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 240 Euro 2 1 Monat
       
...mit Verursachung eines Unfalls 290 Euro 2 1 Monat
       
grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden variiert 3 Fahrverbot (6 Monate bis 5 Jahre) und Geld oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich
 
Rechtsfahrgebot

Rechtsfahrgebot

  Dieses Gebot schreibt vor, immer möglichst rechts zu fahren, um anderere nicht unnötig zu behindern.
Verstöße gegen das Rechtsfahrverbot werden mit Geldstrafen und Punkte im Strafregister geahndet.
     
Tatbestand Bußgeld Punkte
     
bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 80 Euro 1
     
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert 80 Euro 1

Stand: 05/2014

 

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