Besonders schwerwiegen und gefährlich sind Fahr- und Verhaltensfehler auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, da hier mit sehr hohen Geschwindigkeiten gefahren wird. Dementsprechend sieht hier der Gesetzgeber auch erhöhte Bußgelder vor.
Tatbestand
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommens benutzt
75 Euro
1
-
Auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
variiert
3
-
In einer Ein-, oder Ausfahrt gewendet
75 Euro
1
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
90 Euro
1
...mit Verursachung eines Unfalls
110 Euro
1
Wenden auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen
130 Euro
1
-
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
160 Euro
1
...mit Verursachung eines Unfalls
195 Euro
1
Wenden auf durchgehender Fahrbahn
200 Euro
2
1 Monat
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
240 Euro
2
1 Monat
...mit Verursachung eines Unfalls
290 Euro
2
1 Monat
grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden
variiert
3
Fahrverbot (6 Monate bis 5 Jahre) und Geld oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich
Rechtsfahrgebot
Dieses Gebot schreibt vor, immer möglichst rechts zu fahren, um anderere nicht unnötig zu behindern. Verstöße gegen das Rechtsfahrverbot werden mit Geldstrafen und Punkte im Strafregister geahndet.
Tatbestand
Bußgeld
Punkte
bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet
80 Euro
1
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert
80 Euro
1
Stand: 05/2014
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