meine-auto.info
Der Ratgeber für Autofahrer

Alle Verkehrszeichen in Deutschland

Verkehrszeichen gehören zur Straßenausstattung und dienen der Verkehrsregelung. Verkehrsteilnehmer müssen dies eigenverantwortlich beachten. Verkehrszeichen sind unter anderen auch elektronische Anlagen (Wechselverkehrszeichenanlagen, Lichtzeichenanlagen), Zeichen von Verkehrsposten, Fahrbahnmarkierungen sowie Verkehrsschilder. 

 

Gefahrzeichen:

Gefahrenzeichen§ 40 Gefahrzeichen:
1.Gefahrzeichen warnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzustellen. 2.Im allgemeinen stehen sie außerhalb geschlossener Ortschaften 150 bis 250 m vor der Gefahrenstelle. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf ein Zusatzschild angegeben sein.
3.Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen kurz vor der Gefahrenstelle.
4.Zusatzschilder können die Gefahr und die Länge der Gefahrenstrecke angeben.

zur Bildtafel der Gefahrzeichen


Vorschriftzeichen:

Vorschriftszeichen§ 41 Vorschriftzeichen:
1.Auch Verkehrszeichen oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche können Gebote und Verbote enthalten.
2.Schilder stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340), so sind sie in der Regel darüber angebracht. Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen. Sonst ist soweit nötig, die Entfernung zu diesen Stellen auf einem Zusatzschild (§ 40 Abs. 2) angegeben. Andere Zusatzschilder enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen.
Besondere Zusatzschilder können etwas anderes bestimmen (zu Zeichen 237, 250, 283, 286, 290 und hinter Zeichen 277).

zur Bildtafel der Vorschriftzeichen


Richtzeichen:

Richtzeichen§ 42 Richtzeichen:
Richtzeichen geben im allgemeinen besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Können aber auch Anordnungen enthalten.

zur Bildtafel der Richtzeichen


Zusatzzeichen:

Ein Zusatzzeichen grenzt die Bedeutung des Verkehrschildes ein. Der Hinweis auf dem Zusatzschild ( Text und/oder Symbol) kann das Verkehrsschild einschränken z.B. für eine bestimmte dauer oder eine Fahrzeugkategorie. Die Angaben auf dem Zusatzchild gelten nur für das dirkekt darüber liegende Verkehrsschild.

zur Bildtafel der Zusatzzeichen


 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Unter anderen werden Cookies für die Messung (Besucherzahlen in unserem Fall Google Analytics), Werbung (Google Adsense, Mirando, Vibrant Media, etc.) verwendet. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung!