Mit 17 Jahren selbst Auto fahren, aber nicht allein: Das Begleitete Fahren ab 17, kurz BF17, soll jungen Fahranfängern helfen, schon vor dem 18. Geburtstag wichtige Fahrpraxis zu sammeln. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Einstieg in den Straßenverkehr sicherer zu machen. Das Modell gilt für die Klassen B und BE. Mit der Klasse B werden außerdem auch die Klassen AM und L mit erteilt. Diese dürfen bereits ohne Begleitperson gefahren werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Ausbildung kann bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahranfänger zunächst keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Diese gilt als Nachweis der Fahrerlaubnis, allerdings nur unter den Bedingungen des BF17.
Wie funktioniert das begleitete Fahren ab 17?
Wer die Prüfung bestanden hat, darf bereits mit 17 Jahren fahren, allerdings nur dann, wenn eine eingetragene Begleitperson mit im Fahrzeug sitzt. Die Begleitperson muss schon im Antrag genannt werden, eine spätere Erweiterung ist aber möglich. Wichtig ist: Die Begleitperson ist rechtlich kein Fahrlehrer und auch nicht verantwortlich für das Fahrzeug. Die Verantwortung für das Fahren bleibt beim jungen Fahrer selbst.
Die Prüfbescheinigung gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Eine wichtige Ausnahme ist Österreich, dort wird das deutsche Begleitete Fahren ab 17 ebenfalls anerkannt. In anderen Ländern darf mit der deutschen Prüfbescheinigung in der Regel nicht gefahren werden. Wer ins Ausland fährt, sollte sich daher vorher genau informieren.
Wann darf mit der Ausbildung begonnen werden?
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann die Ausbildung für die Klassen B und BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Das ist einer der großen Vorteile des Modells, weil Theorie, Fahrstunden und Prüfungen frühzeitig absolviert werden können. Die Prüfbescheinigung wird aber erst wirksam, wenn das 17. Lebensjahr vollendet ist.
Was gilt nach dem 18. Geburtstag?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Auflage, nur mit Begleitperson zu fahren. Die Prüfbescheinigung gilt dann noch drei Monate weiter als Ersatz für den Führerschein. Innerhalb dieser Zeit sollte der Kartenführerschein rechtzeitig beantragt beziehungsweise abgeholt werden.
Wichtig ist außerdem, dass bei jeder Fahrt mit der Prüfbescheinigung ein gültiger Ausweis mitgeführt werden sollte. Auf der Bescheinigung selbst befindet sich kein Lichtbild, daher ist ein zusätzlicher Identitätsnachweis erforderlich.
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
Die Begleitperson muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass tatsächlich erfahrene und geeignete Personen die Fahranfänger begleiten. Maßgeblich sind dabei vor allem Alter, Fahrpraxis und der Punktestand in Flensburg.
|
Gerade beim Punktestand ist der alte Stand oft nicht mehr aktuell. Früher war teilweise von bis zu 3 Punkten die Rede, heute gilt die deutlich strengere Grenze von höchstens 1 Punkt.
Was passiert bei Verstößen?
Wer beim BF17 ohne eingetragene Begleitperson fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. In diesem Fall drohen ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und der Widerruf der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE. Da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß in der Probezeit handelt, wird außerdem ein Aufbauseminar erforderlich, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Die Klassen AM und L bleiben davon unberührt.
Warum ist die richtige Begleitperson so wichtig?
Die Begleitperson sitzt nicht nur daneben, sondern kann helfen, Ruhe und Sicherheit zu vermitteln. Gerade in den ersten Monaten nach der Prüfung sammeln Fahranfänger wertvolle praktische Erfahrung. Eine ruhige, erfahrene und sachliche Begleitung kann dabei viel bewirken. Deshalb ist nicht nur wichtig, dass die Begleitperson die formalen Voraussetzungen erfüllt, sondern auch, dass sie menschlich gut geeignet ist und nicht unnötig Druck aufbaut.
Hilfreiche Einweisungen für die Begleitperson können auch durch die Fahrschule erfolgen. Vorgeschrieben ist das nicht, empfohlen wird es aber in vielen Fällen.
Zusammenfassend – einfach erklärt
Das Begleitete Fahren ab 17 ermöglicht es jungen Fahranfängern, schon vor dem 18. Geburtstag Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Gefahren werden darf dabei nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Die Ausbildung kann bereits mit 16 ½ Jahren beginnen, die Prüfungen sind kurz vor dem 17. Geburtstag möglich. Nach bestandener Prüfung gibt es zunächst eine Prüfbescheinigung statt des Kartenführerscheins.
Wichtig ist vor allem, auf die aktuellen Regeln zu achten. Alte Angaben zu Klassen, Punkten oder Geltungsbereich sind heute teilweise überholt. Wer BF17 nutzen möchte, sollte deshalb genau prüfen, welche Voraussetzungen für Fahrer und Begleitperson gelten und welche Grenzen beim Fahren im In- und Ausland bestehen.
Verwandte Themen
Die neuen Führerscheinklassen
Die Geschichte des Führerscheins
Führerscheinklassen Alt vs. Führerscheinklassen Neu
Wissen rund um den Führerschein
Führerschein, Lernsoftware & Bücher
Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse im Ausland
Punkte in Flensburg
Richtlinien und Grundlagen des Führerscheins
Führerschein auf Probe
Begleitendes Fahren ab 17
Die ärztliche Untersuchung
Medizinisch-psychologische Untersuchung
Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere Regelungen zum Begleiteten Fahren ab 17
- ADAC – Begleitetes Fahren ab 17: Regeln, Voraussetzungen und Folgen bei Verstößen
- Bundesministerium für Verkehr – Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zur Sanktion bei Fahrten ohne Begleitperson
! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben !
