Die Wahl eines individuellen Wunschkennzeichens für das Auto kann eine persönliche Note verleihen und den Fahrzeugbesitzer stolz machen. Doch bei der Zusammenstellung dieser Buchstaben- und Zahlenkombinationen gibt es Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Denn nicht alle Ideen sind erlaubt, und es gibt bestimmte Kombinationen, die aus verschiedenen Gründen verboten sind.
Diskriminierende oder beleidigende Inhalte: Kombinationen, die rassistische, sexistische, religiös beleidigende oder anderweitig diskriminierende Begriffe enthalten, sind selbstverständlich nicht gestattet. Solche Kennzeichen verstoßen gegen die grundlegenden Prinzipien der Gleichberechtigung und Toleranz.
Anstößige oder obszöne Ausdrücke: Wörter oder Abkürzungen, die als anstößig oder vulgär empfunden werden können, sind ebenfalls untersagt. Die Verwendung solcher Kennzeichen könnte zu öffentlichen Empörungen führen und ist daher nicht erlaubt.
Verwechslungsgefahr mit Behördenkennzeichen: Kombinationen, die den Eindruck erwecken könnten, ein offizielles Kennzeichen einer Behörde oder einer anderen staatlichen Institution zu sein, sind nicht gestattet. Dies dient dazu, Missverständnisse und Verwechslungen zu vermeiden.
Verbotene Abkürzungen oder Symbole: Bestimmte Abkürzungen oder Symbole, die in der Gesellschaft negative Konnotationen haben oder mit illegalen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können, sind ebenfalls nicht erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Abkürzungen von verbotenen Organisationen oder kriminellen Gruppierungen.
Irreführende oder gefährliche Inhalte: Kennzeichen, die irreführende Informationen enthalten oder die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen könnten, sind verboten. Dies schließt auch Kombinationen ein, die falsche Angaben über das Fahrzeug oder den Fahrzeughalter machen.
Einschränkungen variieren je nach Land und Region
Wer in Köln ein Wunschkennzeichen beantragt, darf beispielsweise nicht die Kombination "K-Z" verwenden, da diese und andere Kombinationen in dieser Stadt untersagt sind. Deshalb informieren Sie sich vor der Beantragung eines individuellen Kennzeichens über die geltenden Vorschriften, da die Einschränkungen je nach Land und Region variieren können.
Verbotene Wunschkennzeichen werden von den zuständigen Behörden in der Regel abgelehnt, und in einigen Fällen können rechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wenn die gewählte Kombination gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt.
Das sind die Verbotenen Kombinationen
88: In dieser Verwendung steht "88" als Abkürzung für "Heil Hitler". Das "H" ist der achte Buchstabe im Alphabet, daher repräsentiert "88" die doppelte Aufforderung "HH", was für "Heil Hitler" steht. Diese Zahl wird oft von Neonazis und anderen rechtsextremen Gruppierungen verwendet, um ihre Zugehörigkeit zu demonstrieren oder ihre Ideologie zu verbreiten.
81: Die Zahl "81" wird oft mit der Motorradgang "Hells Angels" in Verbindung gebracht. Diese Zahl hat ihre Wurzeln in der Geschichte der Gruppe. Das "H" steht für den achten Buchstaben im Alphabet, und das "A" für den ersten. Daher ergibt die Kombination "81" die Initialen "HA" für "Hells Angels". Diese Zahl wird von Mitgliedern und Sympathisanten der Gruppe als Symbol ihrer Zugehörigkeit oder Unterstützung verwendet. Die "Hells Angels" sind eine weltweit operierende Motorradgang, welche oft mit illegalen Aktivitäten in Verbindung gebracht wird.
K-Z: In Köln ist es üblich, bestimmte Kombinationen bei Wunschkennzeichen zu verbieten, um sicherzustellen, dass keine anstößigen oder unangemessenen Begriffe auf den Straßen erscheinen. In Köln sind speziell Kombinationen, die mit "K-Z-" oder "K-ZZ-" beginnen, nicht erlaubt.
Verbotene Kombinationen in den deutschen Bundesländer:
Baden-Württemberg: KZ, HJ, NS, SA, SS
Bayern: KZ, HJ, NS, SA, SS. AH und HH mit 88 und 18, ggf. auch mit 28 („28“ repräsentiert die verbotene Organisation „Blood & Honour“)
Berlin: KZ, HJ, NS, SA, SS
Brandenburg: KZ, HJ, NS, SA, SS. Zahlen: 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888, 8818. Kombinationen: JN, HH sowie AH mit 18
Hamburg: KZ, HJ, NS, SA, SS und alles, was mit dem Nationalsozialismus, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit in Verbindung steht. Aber auch „IS“ für „Islamischer Staat“ ist verboten.
Hessen: KZ, HJ, NS, SA, SS, SD
Mecklenburg-Vorpommern: KZ, HJ, NS, SA, SS
Niedersachsen: KZ, HJ, NS, SA, SS
Nordrhein-Westfalen: KZ, HJ, NS, SA, SS
Rheinland-Pfalz: KZ, HJ, NS, SA, SS, SD. Kombinationen: HH 18 und HH 88
Sachsen: KZ, HJ, NS, SA, SS
Sachsen-Anhalt: KZ, HJ, SA, SS. Zahlen: 88 (Im Saalekreis: SK-IN)
Schleswig-Holstein: KZ, HJ, NS, SA, SS. Kritische Kombinationen: IZ-AN (rückwärts für NAZI) und HEI-L
Thüringen: KZ, HJ, NS, SA, SS
Nazionalsocialistische Kombinationen:
- N-PD: Nationaldemokratische Partei Deutschlands
- SK-IN: für Skinhead
- HJ: Hitlerjugend
- KZ: Konzentrationslager
- SA: Sturmabteilung
- SS: Schutzstaffel
- NS: Nationalsozialismus
- uvm.
Quellen:
https://www.gutschild.de/blog/verbotene-kennzeichen-in-deutschland
https://www.schwaebische.de/versteckte-nazi-botschaft-dieses-kennzeichen
Fazit
Individualität auf vier Rädern – ja, aber bitte mit Verantwortung!
Wunschkennzeichen bieten eine tolle Möglichkeit, dem eigenen Fahrzeug eine persönliche Note zu verleihen. Doch die Freiheit der Gestaltung endet da, wo sie die Grenzen des guten Geschmacks und der gesellschaftlichen Normen überschreitet.
Verbotene Inhalte:
- Nationalsozialistische Symbole und Parolen
- Rassistische und diskriminierende Inhalte
- Vulgäre und sexistische Ausdrücke
Je nach Bundesland und Region können weitere Einschränkungen gelten. Informieren Sie sich daher vor der Beantragung Ihres Wunschkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Verantwortung für ein sicheres Miteinander:
Die Beachtung der Regeln und Gesetze trägt zu einem respektvollen und sicheren Straßenumfeld bei. So können wir alle unsere Individualität auf vier Rädern ausleben, ohne andere zu gefährden oder zu belästigen.