Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gehört zu einer der verbreitetsten Rechtschutzversicherung und ist sicherlich eine Überlegung wert!
Ist man sich erst mal der Tatsache bewusst, dass es auf deutschen Straßen fast fünf mal in der Minute kracht und es hierbei nicht selten zum Rechtsstreit kommt. So fährt es sich sicherlich entspannter, mit dem Wissen, im Fall der Fälle einen Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben.
Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckelt alle Rechtsangelegenheiten, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstehen können.
Was zahlt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
Eine Person mit einer Rechtsschutzversicherung geht kein finanzielles Risiko ein, wenn ein Streit vor Gericht landet: Bekommt man Recht, muss der Gegner die Kosten erstatten. Verliert man, zahlt die Versicherung die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter (diese können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen). Der Rechtsschutz greift auch, wenn eine Angelegenheit nicht vor Gericht geht: Die Versicherer übernehmen die Kosten für die Arbeit des Anwalts, zum Beispiel den Schriftverkehr mit der Versicherung des Unfallverursachers.
Wann tritt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ein?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert in der Regel die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Verkehrsangelegenheiten vor Verwaltungsgerichten und –behörden, wie etwa beim Entzug des Führerscheins. Weiterhin deckelt sie Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr, Vertragsstreitigkeiten als auch Streitigkeiten über die Kfz-Steuer vor Gericht.
Im Detail:
Bei Unfällen im öffentlichen Verkehr. (Vorsicht: Nur bei der Geltendmachung eigener Schadensersatzforderungen, nicht zur Abwehr gegnerischen Forderungen) Bei Problemen beim Autokauf und Autoreparatur (Gewährleistung, Rücktritt vom Vertrag etc.)
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) (Vorsicht: nicht bei Park- und Halteverstößen) Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf von Verkehrsstraftaten (Trunkenheit, Drogenfahrt, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Straßenverkehrsgefährdung etc.). Der Versicherungsschutz entfällt, wenn es zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat kommt. Vorsicht: Der Versicherungsschutz greift nicht bei dem Vorwurf der Unfallflucht.
Welche Arten von Verkehrsrechtsschutz gibt es?
Es gibt zwei Arten von Verkehrsrechtsschutz: den Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug und den Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie – letzteres wird auch Familien-Verkehrsrechtsschutz genannt.
Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug:
- Der Versicherungsnehmer als Fahrer von fremden Fahrzeugen, Fußgänger, Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber des versicherten Fahrzeugs
- Jeder berechtigte Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs
Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie:
- Der Versicherungsnehmer als Fahrer von fremden Fahrzeugen, Fußgänger, Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber des versicherten Fahrzeugs
- Der Ehepartner, minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind, als Fahrer von fremden Fahrzeugen, Fußgänger, Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber des versicherten Fahrzeugs
- Jeder berechtigte Fahrer und Insasse aller auf die versicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge
Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?
Teilweise lassen sich die Prämien für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Dies betrifft alle Leistungen, die mit der Erzielung des Einkommens bzw. mit dem Beruf in Verbindung stehen. Von den steuerlichen Vorteilen profitieren vor allem Berufskraftfahrer, da deren Verkehrsrechtsschutzversicherung beruflich bedingt ist.
Was ist beim abschließen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung zu beachten?
Verbraucher sollten sich vor Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung genau informieren, welche Streitigkeiten die Police deckelt. Wichtig hierbei ist auch, dass alle eventuell betroffenen Rechtsgattungen eingeschlossen werden. So ist nicht nur das zivilrechtliche Schadenersatzrecht relevant, sondern auch das Strafrecht oder Gesetze über Ordnungswidrigkeiten kommen hierbei in Frage. Schließlich geht es nicht immer nur um Schäden am Auto oder an Personen, die bei Unfällen verursacht wurden. Bei groben Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung können Versicherte auch Beistand, zum Beispiel gegen einen verhängten Führerscheinentzug, benötigen.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung oftmals eine Wartezeit eingehalten werden muss, bis der Schutz greift. Befindet sich der Verbraucher noch vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss in einen verkehrsrechtlichen Streit, so greift die neu abgeschlossene Police nicht.
Wer eine derartige Versicherung abschließen möchte, sollte sich Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen erstellen lassen und dabei nicht nur auf die Tarife, sondern auch auf den Leistungsumfang achten.
(Bild: © bluedesign)