Kfz-Sonderkennzeichen sind Kennzeichen, die von der üblichen Regelung abweichen und für bestimmte Fahrzeuge oder Personen reserviert sind. Sie haben meist eine besondere Bedeutung oder einen besonderen Zweck. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Kfz-Sonderkennzeichen in Deutschland, wie zum Beispiel Diplomatenkennzeichen, Bundeswehrkennzeichen, Oldtimerkennzeichen oder Saisonkennzeichen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie ein Kfz-Sonderkennzeichen beantragen können und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Wechselkennzeichen
Die neu eingeführten Wechselkennzeichen sind seit dem 1. Juli 2012 erhältlich! Wie Sie aussehen und welche Vorteile sie bringen erfahren Sie hier!
Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen findet man häufig an Fahrzeugen die nicht das ganze Jahr über angemeldet sind, z.B. Cabrios, Wohnmobile und Motorräder. Der Vorteil der Schilder ist das man das Fahrzeug nicht mehr An und Abmelden braucht und so unnötige Gebühren gespart werden können. Die rechts angebrachten, durch einen waagrechten Strich getrennten Zahlen, geben die Monate an in denen das Fahrzeug betrieben werden darf. Hier ist ein Zulassungszeitraum von mindestens zwei und maximal elf Monaten möglich, der Zeitraum ist natürlich frei wählbar!
Kurzzeitkennzeichen
Das „Kurzzeitkennzeichen“ löste 1998 das rote „04“-Kennzeichen ab, das man früher von der Zulassungsstelle für maximal fünf Tage "ausleihen" konnte. Kurzeitkennzeichen werden für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten gebraucht und sind nur für das vorher angegebene Fahrzeug zugelassen (das Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht möglich).
Die Gültigkeit der Schlider beträgt 5 Tage, das Ablaufdatum wird im rechten Teil des Kennzeichens angegeben ( obere Zahl gibt den Tag, mittlere den Monat und untere das Jahr an). Die Schilder müssen nicht mehr nach Ablauf abgegeben werden, weil es wegen des eingeprägten Ablaufdatums nicht mehr gültig ist.
Leider ist es nicht möglich ein Fahrzeug das sich im Ausland befindet mit einem Kurzzeitkennzeichen zu versehen, um dieses nach Deutschland einzuführen (verbotene Fernzulassung). Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein sind wenn man es genau nimmt keine offiziellen Zulassungsdokumente, deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne weiteres akzeptiert werden.
Aber eine Nutzung von Kurzzeitkennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein:
- Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
- Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten
Besondere Voraussetzungen für die Erteilung ist nicht notwendig, es werden lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine gültige Versicherungsbescheinigung für fünf Tage benötigt. Oft kann man bei den Versicherungen die Prämie der Kurzzeitzulassung auf eine folgende "normale" Anmeldung anrechnen lassen.
Oldtimerkennzeichen
Typische Kennzeichnung der Schilder ist ein hinten angestelltes "H". Das Oldtimerkennzeichen („H-Kennzeichen“) kennzeichnet in Deutschland historische Fahrzeuge die nachweislich mindestens 30 Jahre alt sind. Die Vergabe der Kennzeichen erfolgt nur durch eine Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand (es werden nur wenige Abweichungen vom Originalzustand geduldet, ) des Fahrzeuges. Wenn jüngere Komponenten, also nicht zeitgemäß verbaute Teile angebracht werden erfolgt in den meisten Fällen keine Zuteilung der Schilder. Anfangs wurden sogar nachgerüstete Katalysator ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Fahrzeuge die sich in einem schlechten Zustand befinden, werden oftmals verweigert. Der Zustand sollte nach DEUVET Benotung nicht schlechter als „3“ sein ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostung).
Historische Fahrzeuge können auch mit einem roten Kennzeichen (siehe unten) mit der Kennziffer 07 betrieben werden.
Rote Kennzeichen
Als Rote Nummern werden folgende Kennzeichen beschrieben:
- Wechselkennzeichen, deren Nummer mit „06“ beginnt
- Kurzzeitkennzeichen, deren Nummer mit 04 oder 03
- Oldtimer-Kennzeichen, deren Nummer mit „07“ beginnt.
Kennzeichen mit der Folgenummer "06"
Diese Kennzeichen werden zwecks Probefahrten oder Überführungsfahrten an Kfz-Betriebe und Händlern vergeben, sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden!
Kennzeichen mit der Folgenummer "07"
Vor 2007 waren die "07" Kennzeichen für Fahrzeuge die mind. 20 Jahre alt sind vorgesehen. Ab Januar 2007 sind sie ausschließlich für Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind. (Ausnahme sind jüngere Fahrzeuge einer Kleinserie deren produzierte Stückzahl unter 500 sind). Die "07" Kennzeichen sind allerdings nur noch für Erprobungsfahrten, Bewegungsfahrten, Fahrten zu Fahrzeugtreffen erlaubt! Es können bis zu 10 und in besonderen Fällen auch mehr Fahrzeuge auf ein und den selben Kennzeichen laufen, allerdings muss für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch besitzen wo jede Bewegung des Fahrzeuges dokumentiert werden muss. Die Kennzeichen sind steuerlich begünstigt und auch Versicherungen bieten oft günstige Tarife hierfür an.
Das Rote "07" Kennzeichen kann auch im Ausland genutzt werden. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Eintragung der Daten im Fahrzeugschein seitens der Behörde (Zulassungsstelle) - muss im Fahrzeugscheinheft dokumentiert sein (Amtsstempel)
- Das Kennzeichen darf im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen.
- Gegebenenfalls ist eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Kurzzeitkennzeichen mit Folgenummer "04" oder "03"
Kurzzeitkennzeichen sind mittlerweile nicht mehr rot, sondern schwarz (siehe Kurzzeitkennzeichen)
Grüne Kennzeichen
Grüne Kennzeichen werden für Fahrzeuge ausgegeben die von der Steuer befreit sind, dazu zählen z.B.: landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schaustellerfahrzeuge, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, sowie für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
Es besteht die Möglichkeit bei einer ehöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (außer bei PKW oder Motorräder) verschiedene Lastanhänger steuerfrei gestellt werde. Die grünen Kennzeichen werden von der Zulassungstelle ausgegeben, wenn die vom Finanzamt erforderliche Genehmigung zur Steuerbefreiung vorliegt. Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, bei Nichtbeachtung ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Überführungskennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen
Das Kennzeichen mit dem rotem Rand auf der rechten Seite sind zu Überführungswecken von Fahrzeugen ins Ausland gedacht. Die Schilder sind in Verbindung mit einem internationalen, in vielen Sprachen gedruckten Fahrzeugbrief (der gegen Entwertung des deutschen Fahrzeugbriefes ausgestellt wird) im Ausland gültig. Die Zahlen rechts auf dem roten Streifen bezeichnen das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes.
Themenverwandte Weblinks:
Kfz-Kennzeichen in Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)