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Der Ratgeber für Autofahrer

Strafbestände die nicht in den Punktebereich fallen finden Sie hier
Bundeseinheitlichen Tatbestand-Katalog

 

Bußgeld- & Punktekatalog - Rote Ampel, Fußgängerüberweg und grüner Pfeil

 
Ampel

Bei Rot über die Ampel

  Eine Ampel regelt den Verkehr maßgeblich. Daher sieht das StvG und der Strafenkatalog für einem Rotlichverstoß unterschiedliche Fälle an.
Wer eine rote Ampel überfahren hat und wurde dabei erwischt, dem drohen: Ein Saftiges Bußgeld, Punkte in Flensburg, bis hin zu Fahrverbot.
Für die Höhe der Strafen, spielen verschiedene Faktoren mit ein. Wie z.B. die vergangene Zeit nach dem Umschalten der Ampel auf rot, oder mit Gefährdung oder gar mit Sachbeschädigung.
       
Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
       
Bei Rot über die Ampel (innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren) 90 Euro 1 -
       
mit Gefährdung 200 Euro 2  1 Monat
       
mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat
       
länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" 200 Euro 2 1 Monat
       
mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat
       
mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat
 
Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg

  Der motorisierte Verkehr ist verpflichtet, einem erkennbaren Fußgänger, der einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren möchte, dies gefahrlos zu ermöglichen und anzuhalten.
Wer einem Fußgänger an einem Fußgängerüberweg die Vorfahrt nimmt, muß mit einem Bußgeld und Punkte im Flensburger Register rechnen.
       
Tatbestand Bußgeld Punkte  
       
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert: 60 Euro 1  
       
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet: 75 Euro 1  
       
 
Einen Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren oder an einem Fußgängerüberweg überholen.
 80 Euro  1  
       
       
Grünpfeil

 Rechtsabbiegen Grünpfeil

  Der Grüne Pfeil erlaubt einem das Abbiegen nach rechts trotz rote Ampel. Dennoch muß erst immer an der Haltelinie angehalten werden. Dabei haben querende Fußgänger und Radfahrer immer Vorrang.
Auch wissen viele nicht, das hier keine Pflicht zum Rechtsabbiegen mit Grünpfeil besteht, es ist hier nur erlaubt. Ein drängen oder nötigen des Vordermanns zum Rechtsabbiegen, ist demnach nicht erlaubt.
       
Tatbestand Bußgeld Punkte  
       
Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 70 Euro 1  
       
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegen, gefährdet 100 Euro 1  
       
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegen der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 70 Euro 1  
       
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegen der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet 150 Euro 1  
       

Stand: 05/2014

 

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