Strafbestände die nicht in den Punktebereich fallen finden Sie hier Bundeseinheitlichen Tatbestand-Katalog
Bußgeld- & Punktekatalog - Rote Ampel, Fußgängerüberweg und grüner Pfeil
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Bei Rot über die Ampel
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Eine Ampel regelt den Verkehr maßgeblich. Daher sieht das StvG und der Strafenkatalog für einem Rotlichverstoß unterschiedliche Fälle an. Wer eine rote Ampel überfahren hat und wurde dabei erwischt, dem drohen: Ein Saftiges Bußgeld, Punkte in Flensburg, bis hin zu Fahrverbot. Für die Höhe der Strafen, spielen verschiedene Faktoren mit ein. Wie z.B. die vergangene Zeit nach dem Umschalten der Ampel auf rot, oder mit Gefährdung oder gar mit Sachbeschädigung. |
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Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
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Bei Rot über die Ampel (innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren) |
90 Euro |
1 |
- |
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mit Gefährdung |
200 Euro |
2 |
1 Monat |
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mit Sachbeschädigung |
240 Euro |
2 |
1 Monat |
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länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" |
200 Euro |
2 |
1 Monat |
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mit Gefährdung |
320 Euro |
2 |
1 Monat |
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mit Sachbeschädigung |
360 Euro |
2 |
1 Monat |
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Fußgängerüberweg
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Der motorisierte Verkehr ist verpflichtet, einem erkennbaren Fußgänger, der einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren möchte, dies gefahrlos zu ermöglichen und anzuhalten. Wer einem Fußgänger an einem Fußgängerüberweg die Vorfahrt nimmt, muß mit einem Bußgeld und Punkte im Flensburger Register rechnen. |
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Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
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den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert: |
60 Euro |
1 |
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den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet: |
75 Euro |
1 |
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Einen Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren oder an einem Fußgängerüberweg überholen. |
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80 Euro |
1 |
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Rechtsabbiegen Grünpfeil
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Der Grüne Pfeil erlaubt einem das Abbiegen nach rechts trotz rote Ampel. Dennoch muß erst immer an der Haltelinie angehalten werden. Dabei haben querende Fußgänger und Radfahrer immer Vorrang. Auch wissen viele nicht, das hier keine Pflicht zum Rechtsabbiegen mit Grünpfeil besteht, es ist hier nur erlaubt. Ein drängen oder nötigen des Vordermanns zum Rechtsabbiegen, ist demnach nicht erlaubt. |
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Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
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Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten |
70 Euro |
1 |
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den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegen, gefährdet |
100 Euro |
1 |
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den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegen der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert |
70 Euro |
1 |
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den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegen der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet |
150 Euro |
1 |
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Stand: 05/2014
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