Bußgeld- & Punktekatalog - Rote Ampel, Fußgängerüberweg und grüner Pfeil
Bei Rot über die Ampel
Eine Ampel regelt den Verkehr maßgeblich. Daher sieht das StvG und der Strafenkatalog für einem Rotlichverstoß unterschiedliche Fälle an. Wer eine rote Ampel überfahren hat und wurde dabei erwischt, dem drohen: Ein Saftiges Bußgeld, Punkte in Flensburg, bis hin zu Fahrverbot. Für die Höhe der Strafen, spielen verschiedene Faktoren mit ein. Wie z.B. die vergangene Zeit nach dem Umschalten der Ampel auf rot, oder mit Gefährdung oder gar mit Sachbeschädigung.
Tatbestand
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Bei Rot über die Ampel (innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren)
90 Euro
1
-
mit Gefährdung
200 Euro
2
1 Monat
mit Sachbeschädigung
240 Euro
2
1 Monat
länger als 1 sec. leuchtendem "Rot"
200 Euro
2
1 Monat
mit Gefährdung
320 Euro
2
1 Monat
mit Sachbeschädigung
360 Euro
2
1 Monat
Fußgängerüberweg
Der motorisierte Verkehr ist verpflichtet, einem erkennbaren Fußgänger, der einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren möchte, dies gefahrlos zu ermöglichen und anzuhalten. Wer einem Fußgänger an einem Fußgängerüberweg die Vorfahrt nimmt, muß mit einem Bußgeld und Punkte im Flensburger Register rechnen.
Tatbestand
Bußgeld
Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert:
60 Euro
1
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet:
75 Euro
1
Einen Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren oder an einem Fußgängerüberweg überholen.
80 Euro
1
Rechtsabbiegen Grünpfeil
Der Grüne Pfeil erlaubt einem das Abbiegen nach rechts trotz rote Ampel. Dennoch muß erst immer an der Haltelinie angehalten werden. Dabei haben querende Fußgänger und Radfahrer immer Vorrang. Auch wissen viele nicht, das hier keine Pflicht zum Rechtsabbiegen mit Grünpfeil besteht, es ist hier nur erlaubt. Ein drängen oder nötigen des Vordermanns zum Rechtsabbiegen, ist demnach nicht erlaubt.
Tatbestand
Bußgeld
Punkte
Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
70 Euro
1
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegen, gefährdet
100 Euro
1
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegen der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert
70 Euro
1
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegen der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet
150 Euro
1
Stand: 05/2014
! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben !
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Unter anderen werden Cookies für die Messung (Besucherzahlen in unserem Fall Google Analytics), Werbung (Google Adsense, Mirando, Vibrant Media, etc.) verwendet. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung!