Der Code 01 bedeutet z. B., dass der Inhaber der Fahrerlaubnis eine Brille oder eine andere Sehhilfe tragen muss. Bei der Ausstellung des Führerscheins wird der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Codes informiert. Sie ergibt sich außerdem aus der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen (z. B. bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins) abgesehen, nicht in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Dies gilt auch für DDR-Führerscheine. Natürlich können die Führerscheine auf freiwilliger Basis umgetauscht werden. Z. B. bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen neuen und modernen Führerschein im "Scheckkartenformat" umzutauschen. Zwar müssen die "alten" Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden. Der moderne Kartenführerschein ist praktisch und handlich. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand und preiswert über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (je nach Land Straßenverkehrsämter, Landratsämter, Landeseinwohnerämter) durchzuführen.
1. | Name |
2. | Vorname |
3. | Geburtsdatum und -ort |
4a. | Ausstellungsdatum der Karte |
4b. | Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument; in Deutschland unbefristet |
4c. | Name der Ausstellungsbehörde |
5. | Nummer des Führerscheins |
6. | .Lichtbild des Inhabers |
7. | Unterschrift des Inhabers |
8. | Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen |
9. | Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, S, L und T - grundsätzlich nicht aufgeführt werden |
9. | Sämtliche Fahrerlaubnisklassen |
10. | Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet |
11. | Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen |
12. | Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form |
13. | Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland |
14. | Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) |
Schlüsselzahlen im Führerschein
a) Schlüsselzahlen der Europäischen Union
|
b) nationale Schlüsselzahlen - diese Berechtigungen gelten nur im Inland
Nationale Schlüsselzahl alt | Bedeutung |
---|---|
171 | Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste |
172 | Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste |
174 | Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind |
175 | Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 |
181 | Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S |
Quelle: www.bmvbs.de
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