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Der Ratgeber für Autofahrer

Strafbestände die nicht in den Punktebereich fallen finden Sie hier
Bundeseinheitlichen Tatbestand-Katalog

 

Bußgeldkatalog - Tatbestand: Vorfahrt, Stopschild, überholen und abbiegen!

 
Vorfahrt

Vorfahrt

   

Einem die Vorfahrt nehmen, bzw. die Vorfahrt missachten, ist einer der häufigsten Tatbestände bei den Vorfahrtsregeln. Strafen für solch ein Vergehen, können Sie hier im Bußgeldkatalog entnehmen.
 

Tatbestand: Bußgeld Punkte
     
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten behindert 25 Euro  
     
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 100 Euro 1
     
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 200 Euro 1
     
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Abs. 2 StVO überquert 80 Euro 1
     
     
Stoppschild

Stopschild

   
Stopschild missachtet (überfahren)!? Strafen für dieses Vergehen finden Sie hier in unseren Bußgeldkatalog.
 
Tatbestand: Bußgeld Punkte
     
Stoppschild (206) nicht beachtet 10 Euro  
     
Stoppschild nicht beachtet (bei Gefährdung) 70 Euro 1
     
Stoppschild nicht beachtet (mit Unfall) 85 Euro 1
     
     
abbiegen

Abbiegen

   
Wenn beim abbiegen, andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet werden. Sieht der Bußgeldkatalog folgende Strafen dafür vor.
 
Tatbestand: Bußgeld Punkte
     
Abbiegen ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet 70 Euro 1
     
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet 70 Euro 1
     
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 70 Euro 1
     
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 Euro 1
 
 
Überholverbot

Überholen

     
Das überholen: Im Überholverbot, mit einer Gefährdung oder gar das rechts überholen, werden mit teils hohen Bußgeldern, Punkten und sogar Fahrverbote geahndet.
 
Tatbestand: Bußgeld Punkte Fahrverbot
       
Überholt unter Nichtbeachten von
folgenden Verkehrszeichen:
ÜberholverbotÜberholverbot für LKW 276 / 277
70 Euro 1 -
       
Ein nicht ausreichend eingehaltener Seitenabstand beim Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmer!
(bei Sachbeschädigung)
30,- EUR
(35,- EUR)
-  
       
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 Euro 1 -
       
Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt 100 Euro 1 -
       
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage 100 Euro 1 -
       
und dabei Verkehrszeichen
ÜberholverbotÜberholverbot für LKW 276 / 277
nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzung & Fahrbahnbegrenzung), 296 (einseitige Fahrstreifenbegrenzung )) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297 (Pfeile)) nicht gefolgt
150 Euro 1 -
       
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 240 Euro 2 1Monat
 

Stand: 05/2014

 

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