Wer die Vorfahrt oder eine Stoppschild mißachtet, falsch überholt oder Abbiegt muss mit Strafen rechnen. Hier finden sich die Regelsätze für Bußgelder und Punkte bei Verstößen gegen Vorfahrtsregeln!
Bußgeldkatalog - Tatbestand: Vorfahrt, Stopschild, überholen und abbiegen!
Vorfahrt
Einem die Vorfahrt nehmen, bzw. die Vorfahrt missachten, ist einer der häufigsten Tatbestände bei den Vorfahrtsregeln. Strafen für solch ein Vergehen, können Sie hier im Bußgeldkatalog entnehmen.
Tatbestand:
Bußgeld
Punkte
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten behindert
25 Euro
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet
100 Euro
1
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet
200 Euro
1
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Abs. 2 StVO überquert
80 Euro
1
Stopschild
Stopschild missachtet (überfahren)!? Strafen für dieses Vergehen finden Sie hier in unseren Bußgeldkatalog.
Tatbestand:
Bußgeld
Punkte
Stoppschild (206) nicht beachtet
10 Euro
Stoppschild nicht beachtet (bei Gefährdung)
70 Euro
1
Stoppschild nicht beachtet (mit Unfall)
85 Euro
1
Abbiegen
Wenn beim abbiegen, andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet werden. Sieht der Bußgeldkatalog folgende Strafen dafür vor.
Tatbestand:
Bußgeld
Punkte
Abbiegen ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet
70 Euro
1
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet
70 Euro
1
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet
70 Euro
1
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
80 Euro
1
Überholen
Das überholen: Im Überholverbot, mit einer Gefährdung oder gar das rechts überholen, werden mit teils hohen Bußgeldern, Punkten und sogar Fahrverbote geahndet.
Tatbestand:
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Überholt unter Nichtbeachten von folgenden Verkehrszeichen: 276 / 277
70 Euro
1
-
Ein nicht ausreichend eingehaltener Seitenabstand beim Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmer! (bei Sachbeschädigung)
30,- EUR (35,- EUR)
-
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
80 Euro
1
-
Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt
100 Euro
1
-
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage
100 Euro
1
-
und dabei Verkehrszeichen 276 / 277 nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzung & Fahrbahnbegrenzung), 296 (einseitige Fahrstreifenbegrenzung )) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297 (Pfeile)) nicht gefolgt
150 Euro
1
-
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
240 Euro
2
1Monat
Stand: 05/2014
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