Strafbestände die nicht in den Punktebereich fallen finden Sie hier Bundeseinheitlichen Tatbestand-Katalog
Bußgeldkatalog - Tatbestand: Vorfahrt, Stopschild, überholen und abbiegen!
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Überholen
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Das überholen: Im Überholverbot, mit einer Gefährdung oder gar das rechts überholen, werden mit teils hohen Bußgeldern, Punkten und sogar Fahrverbote geahndet. |
Tatbestand: |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
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Überholt unter Nichtbeachten von folgenden Verkehrszeichen:  276 / 277 |
70 Euro |
1 |
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Ein nicht ausreichend eingehaltener Seitenabstand beim Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmer! (bei Sachbeschädigung) |
30,- EUR (35,- EUR) |
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Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet |
80 Euro |
1 |
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Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt |
100 Euro |
1 |
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Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage |
100 Euro |
1 |
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und dabei Verkehrszeichen  276 / 277 nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzung & Fahrbahnbegrenzung), 296 (einseitige Fahrstreifenbegrenzung )) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297 (Pfeile)) nicht gefolgt |
150 Euro |
1 |
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mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
240 Euro |
2 |
1Monat |
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Stand: 05/2014
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