Fehler bei Vorfahrt, Abbiegen oder Überholen gehören zu den typischen Ursachen schwerer Verkehrsunfälle. Oft reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit: ein übersehenes Stoppschild, ein zu schnelles Einfahren in eine Kreuzung, ein riskanter Überholvorgang oder ein Abbiegen ohne ausreichende Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei zwischen einfachen Verstößen, Behinderung, Gefährdung und Unfallfolge. Je schwerer die konkrete Situation war, desto höher fallen Bußgeld, Punkte und mögliche Nebenfolgen aus. Besonders empfindlich werden Verstöße geahndet, wenn schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer gefährdet werden.
Hinweis: Die folgenden Angaben zeigen typische Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog. Im Einzelfall können zusätzliche Umstände, mehrere Verstöße oder eine strafrechtliche Bewertung zu abweichenden Folgen führen.
Vorfahrt missachtet: Bußgelder und Punkte
Die Vorfahrtsregeln sollen klare Verhältnisse an Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Grundstücksausfahrten schaffen. Wer die Vorfahrt eines anderen missachtet, zwingt diesen häufig zum Bremsen oder Ausweichen. Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Unfall, wird der Verstoß deutlich strenger bewertet.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten behindert | 25 Euro | - | - |
| Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet | 100 Euro | 1 | - |
| Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Unfall verursacht | 120 Euro | 1 | - |
| Beim Einfahren auf eine Autobahn oder Kraftfahrstraße die Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet | 75 Euro | 1 | - |
| Beim Einfahren auf eine Autobahn oder Kraftfahrstraße die Vorfahrt nicht beachtet und andere gefährdet | 90 Euro | 1 | - |
Gerade beim Einfahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wird häufig unterschätzt, dass der durchgehende Verkehr Vorfahrt hat. Der Beschleunigungsstreifen dient dazu, sich sicher einzufädeln. Ein Anspruch darauf, dass Fahrzeuge auf der rechten Spur ausweichen, besteht nicht.
Stoppschild missachtet: Anhalten ist Pflicht
Ein Stoppschild verpflichtet zum vollständigen Anhalten. Es reicht nicht, nur langsam heranzufahren oder über die Haltlinie zu rollen. Das Fahrzeug muss vollständig zum Stillstand kommen. Ist keine Haltlinie vorhanden, muss an der Sichtlinie gehalten werden.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Stoppschild nicht beachtet | 10 Euro | - | - |
| Stoppschild nicht beachtet und dadurch andere gefährdet | 70 Euro | 1 | - |
| Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen Unfall verursacht | 85 Euro | 1 | - |
Das Stoppschild ist vor allem an unübersichtlichen Kreuzungen und Einmündungen wichtig. Wer hier nur kurz abbremst, übersieht schnell Radfahrer, Fußgänger oder Fahrzeuge aus der bevorrechtigten Straße. Besonders riskant ist das bei schlechter Sicht, parkenden Fahrzeugen oder hohem Verkehrsaufkommen.
Falsch abbiegen: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Beim Abbiegen müssen Fahrer entgegenkommende Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Fahrräder, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer besonders beachten. Viele Unfälle entstehen, weil ein Fahrzeug beim Abbiegen den Gegenverkehr falsch einschätzt oder schwächere Verkehrsteilnehmer übersehen werden.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Abgebogen, ohne entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren zu lassen, und dadurch andere gefährdet | 140 Euro | 1 | 1 Monat |
| Beim Linksabbiegen nicht vorschriftsmäßig voreinander abgebogen und dadurch andere gefährdet | 140 Euro | 1 | 1 Monat |
| Beim Abbiegen keine besondere Rücksicht auf Fußgänger genommen und diese gefährdet | 140 Euro | 1 | 1 Monat |
| Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 80 Euro | 1 | - |
| Mit einem Kfz über 3,5 t innerorts rechts abgebogen, ohne Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, obwohl mit Fußgänger- oder Radverkehr zu rechnen war | 70 Euro | 1 | - |
| Gleicher Verstoß mit Gefährdung | 85 Euro | 1 | - |
| Gleicher Verstoß mit Unfall | 105 Euro | 1 | - |
Besonders streng bewertet wird falsches Abbiegen, wenn Fußgänger oder Radfahrer gefährdet werden. Der Grund ist einfach: Diese Verkehrsteilnehmer haben kaum Schutz und können schon bei niedrigen Geschwindigkeiten schwer verletzt werden.
Überholen: Gefährliche Manöver werden teuer
Überholen ist nur erlaubt, wenn die Verkehrslage übersichtlich ist und andere nicht gefährdet werden. Wer bei unklarer Verkehrslage, im Überholverbot oder mit zu geringem Seitenabstand überholt, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Je nach Situation kommen Punkte, Fahrverbot und bei besonders riskantem Verhalten sogar strafrechtliche Folgen in Betracht.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Überholt und dabei ein Überholverbot nicht beachtet | 70 Euro | 1 | - |
| Beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand eingehalten | 30 Euro | - | - |
| Beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand eingehalten und Sachbeschädigung verursacht | 35 Euro | - | - |
| Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet | 80 Euro | 1 | - |
| Außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts überholt | 100 Euro | 1 | - |
| Innerorts verbotswidrig rechts überholt | 30 Euro | - | - |
| Überholt bei unklarer Verkehrslage oder obwohl eine Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen war | 100 Euro | 1 | - |
| Überholt bei unklarer Verkehrslage und dabei ein Überholverbot, eine Fahrstreifenbegrenzung oder vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet | 150 Euro | 1 | - |
| Überholt bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 250 Euro | 2 | 1 Monat |
Beim Überholen ist vor allem der ausreichende Abstand entscheidend. Zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen müssen Kraftfahrzeuge innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Abstand halten. Ist dieser Abstand nicht möglich, darf nicht überholt werden.
Besondere Gefahr für Fahranfänger
Viele der genannten Verstöße können in der Probezeit als schwerwiegender Verstoß bewertet werden. Das gilt insbesondere bei Vorfahrtsverstößen mit Gefährdung, gefährlichem Überholen oder dem Missachten wichtiger Verkehrszeichen. Für Fahranfänger kann dies neben Bußgeld und Punkten auch eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars bedeuten.
Gerade deshalb sollten Fahranfänger bei Kreuzungen, Einmündungen, Stoppschildern und Überholmanövern besonders defensiv fahren. Ein einziger riskanter Moment kann ausreichen, um ein aufwendiges Verfahren auszulösen.
Wann aus einem Bußgeldfall eine Straftat werden kann
In besonders schweren Fällen bleibt es nicht bei einem Bußgeld. Wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt missachtet, falsch überholt oder andere gefährdet, kann sich unter Umständen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar machen. Das gilt vor allem, wenn Leib oder Leben anderer Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Auch Nötigung, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung können hinzukommen, wenn das Verhalten entsprechend schwer wiegt. Die Tabellen zeigen daher nur typische bußgeldrechtliche Folgen. Sie ersetzen keine Bewertung des konkreten Einzelfalls.
Zusammenfassung
Vorfahrt, Stoppschild, Abbiegen und Überholen gehören zu den Bereichen, in denen kleine Fehler große Folgen haben können. Ein einfacher Verstoß beginnt oft mit einem Verwarnungsgeld. Sobald andere behindert, gefährdet oder verletzt werden oder ein Unfall entsteht, steigen Bußgeld und Punkte deutlich an.
Besonders streng sind die Folgen bei gefährlichem Abbiegen, riskantem Überholen und Verstößen, bei denen Fußgänger oder Radfahrer betroffen sind. Wer defensiv fährt, klare Vorfahrtsregeln beachtet und riskante Überholmanöver vermeidet, schützt nicht nur andere, sondern auch den eigenen Führerschein.
Quellen und Stand
- ADAC: Stoppschild – Regeln und Bußgelder
- ADAC: Rechts überholen – nur in Ausnahmefällen erlaubt
- Bußgeldkatalog: Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- Bußgeldkatalog: Vorfahrt und Vorfahrtsverstöße
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Stand: April 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
