Führerschein Nachschulung - ASF (Führerschein)
Als sich der Gesetzgeber dazu entschlossen hatte, den Führerschein auf Probe zu erschaffen, hatte er diesen zusätzlich noch an einen Aufbauseminar für Fahranfänger geknüpft, falls es in der Probezeit zu einen oder mehreren Verstößen kommen sollte. Die Anordnung von einen Aufbauseminar für Fahranfänger (besser bekannt als Nachschulung für den Führerschein) kann bei einem A-Verstoß ( schwere Zuwiderhandlung) oder B-Verstoß erfolgen.
Bei einem A-Verstoß des Führerscheinbesitzers wird sofort einen Anordnung für das Aufbauseminar ausgesprochen. Bei einen B-Verstoß (geringere Zuwiderhandlung) hingegen wird in der Regel erst beim zweiten vergehen eine Seninaranordnung erfolgen. Dies bedeutet also bei der 2. Eintragung beim Kraftfahrt Bundesamt. Eine Eintragung erfolgt erst bei einer Ordnungswidrigkeit ab 60 € Bußgeld mit einen Punkt in Flensburger Verkehrsünderkartei wenn eine Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr vorliegt.
Der ASF - Kurs kann nur in einer dazu ausgebildeten und Lizenzierten Fahrschule absolviert werden, dass bedeutet die Auswahl der Fahrschulen ist geringer und es kann dabei vorkommen, dass die Wunschfahrschule dafür nicht qualifiziert ist. Die Nachschulung für den Führerschein bzw. das Aufbauseminar ist in 5 Teilen aufgebaut und 4 Teile davon sind theoretische Sitzungen.
Zwischen der ersten und der zweiten Theorie-Sitzung wird eine 30 Minütige Beobachtungsfahrt stattfinden, diese Dient dazu den Kursteilnehmer zu bewerten um ihn für das Aufbauseminar richtig einzustufen. Es folgen im Anschluss die restlichen Theoriesitzungen die eine Dauer von jeweils 135 Minuten haben. Der Terminplan der Führerschein-Nachschulung wird von der ausführende Fahrschule festgelegt und ist dabei einzuhalten.
Im Kurs selbst werden die eigenen Fehler und besonders der begangene Verstoß besprochen und analysiert. Es werden Maßnahmen und Verhaltensregeln gezeigt, wie diese Fehler nicht mehr geschehen bzw. das manche Situationen erst gar nicht aufkommen. Nach dem Aufbauseminar werden die Teilnehmer bewertet und es werden Empfehlungen für den weiteren Verlauf abgeben.
Genauer Ablauf eines ASF Seminars:
1. Sitzung - Aufbauseminar für Fahranfänger
- Erklärung zur Nachschulung bzw. Seminar
- der Kursleiter und die Teilnehmer stellen sich vor
- Was für einen Verstoß habe ich begangen und warum bin ich in solch einem Kurs
- das Ziel einer Nachschulung
- Wie sieht man sich selbst und wie sehen einen andere
- Besprechung für die Testfahrt und Vorbereitungen dazu
Die Testfahrt im Aufbauseminar für Fahranfänger
- eigenverantwortliches Fahren
- Verhaltensbeobachtung beim fahren durch den Kursleiter
- Besprechung der Testfahrt mit dem Kursteilnehmer
2. Sitzung - Aufbauseminar für Fahranfänger
- Besprechung der Testfahrtergebnisse
- Analyse von Fallbeispielen
3. Sitzung - Aufbauseminar für Fahranfänger
- Fragen und Antworten aus der Praxis
- unterschiedliche Fahrstile - Fahrer
- Emotionen beim fahren
4. Sitzung - Aufbauseminar für Fahranfänger
- Auswertung und Ergebnisse der einzelnen Arbeitsaufträge
- Entscheidungsbogen bzw. Beurteilungsbogen
- Selbstbeurteilung von Fahrer-Rollen
- die Folgen weiterer Verstöße und Auffälligkeiten
- das zukünftige Verhalten
- Zusammenfassung des ASF-Kurses
Zusammenfassung bzw. Fragen und Antworten zu dem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Durch welche Verstöße wird ein ASF Kurs angeordnet?
Der Gesetzgeber hat die Verstöße in zwei Kategorien unterteilt, einmal in schwere Zuwiderhandlung (Kategorie A) und einmal in geringere Zuwiderhandlung (Kategorie B). Bei einem Verstoß aus der Kategorie A wird oder durch 2 Verstöße der Kategorie B wird ein Kurs vom Gesetzgeber angeordnet. Eine genaue Auflistung von Verstoß A und Verstoß B haben wir gesondert aufgelistet.
Das Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF)!
* Wurde ein Aufbauseminar angeordnet wird die Teilnahme auch mit einer Frist belegt, damit der Führerscheinbesitzer sich zeitnah um die Teilnahme kümmern muss.
* Die Seminardauer ist in der Regel 2 bis 6 Wochen, je nach Terminierung
* Die Fahrschul-Kosten liegen so zwischen 250 € und 400 €
* Es Sind 4 Sitzungen und eine Fahrprobe Pflicht, wobei eine Sitzung 135 Minuten lang geht und die Fahrprobe 30 bis 45 Minuten in Anspruch nimmt
* Es werden Gruppen von 6 bis 12 Personen gebildet
Was passiert nach der Nachschulung bzw. dem Seminar?
Zum zuständigen Landratsamt oder zur Führerscheinstelle der zuständigen Stadt wird die Teilnahmebestädigung geschickt. Nun ist es wichtig nicht mehr auffällig zu werden, denn ab jetzt besteht nur noch eine letzte Chance und die Möglichkeit eines psychologischen Beratungsgespräch. Wird der Führerschein auf Probe Besitzer in der Frist von 2 Monaten nach dem zweiten Vergehen erneut auffällig, so wird diesem auch der Führerschein entzogen.
Warum muss der Kurs besucht werden?
Das Ziel dieses ASF-Kurses in eindeutig. Es soll verhindert werden das der Teilnehmer nicht mehr auffällig wird und sich ordentlich im Straßenverkehr verhält.
Wie kann ich mich zu solch einem Kurs anmelden?
Ein Antragsformular wird die Fahrschule, die diese Nachschulung bzw. das Seminar abhält, für den Teilnehmer bereit stellen. Die Auswahl der Fahrschulen ist leider eingeschränkt, denn um solch einen Kurs abhalten zu dürfen muss sich die Fahrschule bzw. der Fahrlehrer einer gesonderten und zusätzlichen Ausbildung unterziehen. Deshalb sind auch nur qualifizierte Fahrschulen nach einer Prüfung und Antragstellung für Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) zugelassen. Deswegen ist es wichtig sich vorab zu informieren welche Fahrschule am Schluss eine Teilnahmebedingung über eine Nachschulung ausstellen darf.
Was geschieht wenn ich eine Sitzung der Führerschein Nachschulung versäume?
Eine Teilnahmebedingung kann nur ausgestellt werden, wenn alle 4 Sitzungen und die Fahrprobe absolviert wurden. Wurde an einem Teil des ASF-Kurses nicht abgeschlossen, so wird keine Bestätigung ausgestellt. Hat man bis zum auferlegten Fristende noch Spielraum, so kann der nächste Kurs mitbenutzt werden. Ist die Frist hingegen schon abgelaufen so muss sich der Teilnehmer bei seiner zuständigen Führerscheinstelle melden. Eine Fristüberschreitung wird in der Relgel als Verweigerung angesehen und dies hat zu folge, dass der Führerschein eingezogen wird. (mk)
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