Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Fahreignung. Sie wird angeordnet, wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ob eine Person weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Die MPU darf nicht willkürlich verlangt werden. Sie ist an gesetzliche Vorgaben gebunden und kommt in der Regel nur dann infrage, wenn einfachere Nachweise oder Gutachten nicht ausreichen.
- Die Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung der Begutachtungsstellen für Fahreignung sind gesetzlich geregelt.
- Auch die Anlässe für eine MPU sind rechtlich festgelegt. Maßgeblich ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
- Eine MPU kommt insbesondere in Betracht, wenn Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen.
- Sie kann auch angeordnet werden, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden.
- Regelmäßig ist sie vorgesehen, wenn ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde.
- Auch bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Drogenkonsum kann eine MPU verlangt werden.
- Ebenso kann sie angeordnet werden, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden ist oder andere erhebliche Zweifel an der Fahreignung bestehen.
- Die Grundsätze für Untersuchung und Gutachtenerstellung sind ebenfalls festgelegt. Das Gutachten muss nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einem Qualitätssicherungssystem. Damit soll sichergestellt werden, dass die Untersuchung nach einheitlichen und sachlichen Maßstäben durchgeführt wird.
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