Die Kfz-Steuer in Deutschland richtet sich heute nicht mehr nur nach dem Hubraum. Entscheidend ist vor allem, wann ein Fahrzeug erstmals zugelassen wurde und welche technischen Daten in den Fahrzeugpapieren stehen. Gerade bei neueren Pkw spielen neben dem Hubraum auch der offizielle CO2-Ausstoß und bei Elektrofahrzeugen besondere Steuerregeln eine wichtige Rolle.
Wer wissen möchte, wie hoch die jährliche Kfz-Steuer ausfällt, sollte deshalb nicht nur auf Motorgröße oder Kraftstoffart schauen. In vielen Fällen macht bereits das Datum der Erstzulassung einen spürbaren Unterschied. Besonders bei modernen Benzinern, Dieseln, Hybridfahrzeugen und Elektroautos gelten heute andere Regeln als noch vor einigen Jahren.
Wichtig im Überblick:
- Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gelten andere Regeln als für ältere Fahrzeuge.
- Bei Benzinern und Dieseln zählen Hubraum und je nach Erstzulassung zusätzlich der CO2-Ausstoß.
- Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 wurde die CO2-Komponente spürbar verschärft.
- Reine Elektroautos bleiben bei begünstigter Erstzulassung bis zu zehn Jahre steuerfrei.
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Wie sich die Kfz-Steuer grundsätzlich zusammensetzt
Bei vielen Pkw setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Bestandteilen zusammen. Der erste Teil hängt vom Hubraum ab. Der zweite Teil orientiert sich – je nach Erstzulassung – am offiziellen CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Dadurch können zwei Modelle mit ähnlicher Motorgröße steuerlich unterschiedlich ausfallen, wenn ihre Emissionswerte deutlich voneinander abweichen.
Für ältere Fahrzeuge gelten teils noch frühere Berechnungsmodelle. Bei neueren Pkw ist die CO2-Komponente jedoch längst ein zentraler Faktor. Wer ein Auto neu zulässt oder gebraucht kauft, sollte deshalb immer auf die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I achten.
Benziner: Hubraum plus CO2-Anteil
Bei Benzin-Fahrzeugen beträgt der Hubraumanteil der Kfz-Steuer 2 Euro je angefangene 100 cm³. Hinzu kommt bei vielen Fahrzeugen ein CO2-bezogener Anteil. Wie stark dieser ausfällt, hängt davon ab, wann der Pkw erstmals zugelassen wurde.
Während bei älteren Regelungen noch frühere CO2-Freibeträge eine Rolle spielten, ist bei aktuellen Fahrzeugen vor allem relevant, ob die Erstzulassung vor oder ab dem 1. Januar 2021 lag. Seit diesem Zeitpunkt gilt eine stärker gestaffelte CO2-Besteuerung, die Fahrzeuge mit höherem Ausstoß spürbar stärker belastet. Vor allem größere und leistungsstarke Modelle können dadurch deutlich teurer werden als sparsamere Benziner.
Diesel: höherer Hubraumanteil als beim Benziner
Für Diesel-Fahrzeuge liegt der Hubraumanteil bei 9,50 Euro je angefangene 100 cm³. Auch hier kommt – abhängig von der Erstzulassung – ein zusätzlicher CO2-Anteil hinzu. Schon deshalb fällt die Kfz-Steuer bei vielen Dieseln höher aus als bei vergleichbaren Benzinern.
Besonders bei neueren Diesel-Pkw mit höherem CO2-Ausstoß kann die Steuerlast spürbar steigen. Wer ein gebrauchtes Dieselfahrzeug übernimmt, sollte deshalb nicht allein auf Verbrauch oder Kaufpreis achten, sondern auch die laufenden Steuerkosten einbeziehen.
Für Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2021 wurde der CO2-Anteil verschärft
Ein besonders wichtiger Einschnitt kam zum 1. Januar 2021. Seitdem wird die CO2-Komponente für neu zugelassene Pkw in mehreren Stufen berechnet. Oberhalb von 95 g CO2/km steigt die Steuer je Gramm Ausstoß progressiv an. Fahrzeuge mit sehr hohem CO2-Ausstoß werden dadurch deutlich stärker belastet als zuvor.
Das bedeutet in der Praxis: Wer ein schweres SUV, eine große Limousine oder ein stark motorisiertes Modell neu zulässt, zahlt heute häufig mehr Kfz-Steuer als bei einem vergleichbaren Fahrzeug nach älterem Berechnungsmodell. Sparsame Modelle profitieren dagegen von niedrigeren Emissionswerten.
Elektroautos: bis zu zehn Jahre steuerfrei
Reine Elektrofahrzeuge werden steuerlich weiterhin besonders begünstigt. Bei erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2030 gilt eine Steuerbefreiung von bis zu zehn Jahren. Diese Begünstigung ist längstens bis zum 31. Dezember 2035 begrenzt. Danach reduziert sich die Kraftfahrzeugsteuer auf die Hälfte der sonst fälligen Steuer.
Für Halter bedeutet das: Reine E-Autos können über viele Jahre hinweg vollständig von der Kfz-Steuer befreit sein. Plug-in-Hybride und andere Hybridfahrzeuge fallen dagegen nicht automatisch unter diese Regelung.
Hybridfahrzeuge und alternative Antriebe
Hybridfahrzeuge werden steuerlich grundsätzlich wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor behandelt. Maßgeblich sind also weiterhin Hubraum, CO2-Ausstoß und Erstzulassung. Dass ein Fahrzeug zusätzlich elektrisch fahren kann, führt nicht automatisch zu einer eigenen Steuerbefreiung.
Auch bei Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen gilt kein separates Kfz-Steuersystem nur wegen des Kraftstoffs. Entscheidend bleibt die steuerliche Einordnung des jeweiligen Fahrzeugs. Wer ein solches Modell fährt oder kaufen möchte, sollte deshalb die konkreten Fahrzeugdaten prüfen und nicht allein vom Antriebskonzept auf eine niedrige Steuer schließen.
Warum ältere Übergangsregeln heute meist nur noch historisch interessant sind
In älteren Texten zur Kfz-Steuer tauchen häufig Sonderregeln aus den Jahren 2008 bis 2013 auf. Dazu zählen frühere Steuerbefreiungen, Vertrauensschutzregelungen oder Übergangsmodelle zwischen altem und neuem Steuersystem. Für aktuelle Zulassungen spielen diese Vorschriften im Alltag aber meist keine praktische Rolle mehr.
Wer heute nach der „aktuellen Kfz-Steuer“ sucht, braucht vor allem eine verständliche Einordnung der heute geltenden Grundregeln. Historische Übergangsregelungen können zwar für ältere Bestandsfahrzeuge interessant sein, sollten aber nicht mit den aktuellen Standards verwechselt werden.
Welche Angaben für die Berechnung wichtig sind
Wenn Sie Ihre Kfz-Steuer prüfen oder berechnen möchten, sollten Sie vor allem diese Daten bereithalten:
- Datum der Erstzulassung
- Kraftstoff- oder Antriebsart
- Hubraum in cm³
- CO2-Ausstoß in g/km
- gegebenenfalls zulässige Gesamtmasse bei bestimmten Fahrzeugarten
Gerade das Erstzulassungsdatum entscheidet oft darüber, welches Berechnungsmodell überhaupt greift. Deshalb ist diese Angabe meist wichtiger, als viele Halter zunächst vermuten.
Häufige Fragen zur aktuellen Kfz-Steuer
▾ Wird die Kfz-Steuer heute nur noch nach CO2 berechnet?
Nein. Bei vielen Pkw setzt sich die Steuer weiterhin aus einem Hubraumanteil und einem CO2-Anteil zusammen. Nur auf den CO2-Wert zu schauen, reicht deshalb nicht aus.
▾ Sind Diesel automatisch teurer als Benziner?
Oft ja, aber nicht immer pauschal. Diesel haben einen deutlich höheren Hubraumanteil. Hinzu kommt der CO2-Anteil. Wie hoch die Steuer tatsächlich ausfällt, hängt aber immer von den konkreten Fahrzeugdaten ab.
▾ Sind Hybridfahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?
Nein. Hybridfahrzeuge profitieren nicht automatisch von einer Steuerbefreiung. Sie werden grundsätzlich wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor behandelt.
▾ Wie lange sind reine Elektroautos steuerfrei?
Bei begünstigter Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 gilt eine Steuerbefreiung von bis zu zehn Jahren, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.
Weiterführende Artikel:
Kfz-Steuer 2026-bei Wankelmotor, Elektroauto, Hybrid und alternativen Kraftstoffen
Alte Kfz-Steuertabelle für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009
Quellen:
- Bundesfinanzministerium: Kfz-Steuer-Rechner
- Zoll: Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer
- Zoll: Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Fahrzeugpapiere, die aktuelle Rechtslage und der Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts.
