Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird muss mit folgenden Strafen rechnen...
Alkohol - Promillegrenze
Betrunken Autofahren ist kein Kavaliersdelikt und ist Unfallursache Nummer 1, gleich neben erhöhte Geschwindigkeit. Genau aus diesem Grund werden Trunkenheitsfahrten hart bestraft. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem drohen: Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote bis hin zu Freiheitsstrafen.
Bußgeld- & Punktekatalog - Alkohol und Fahrerflucht Regelsätze für Bußgelder und Punkte bei verstößen mit Alkohol am Steuer
Bußgeld- & Punktekatalog - Tatbestand: Alkohol am Steuer
Alkohol
0,0 Promille
Für Fahranfänger gilt seit 01.08.2007 die Null-Promille-Regel. Diese gilt für Fahranfänger in der Probezeit, sowie Jugendliche unter 21 Jahren. Wird dennoch trunkenheit am Steuer festgestellt, dem drohen im günstigsten Fall: Geldstrafen, Punkte, Nachschulung und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
1 Punkt und 250 Euro Strafe
Ab 0,3 Promille
Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es zu keinem Unfall kommt!
Ab 0,5 bis 1,09 Promille
2 Punkte und bis zu 1 Monate Fahrverbot Geldbuße bis 500 Euro Geldbuße bei Eintrag von bereits einer Entscheidung 1000 Euro Geldbuße bei Eintrag von bereits mehreren Entscheidungen 1500 Euro
Ab 1,1 Promille
Wer mit einem Wert von mahr als 1,1 Promille Auto fährt begeht eine Straftat!
3 Punkte Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000 EUR
ACHTUNG!
Alle hier angesprochenen Srafen werden ohne einen Nachweis von Fahrunsicherheit vergeben, bei Gefährdung oder Unfall kann auch ein Wert ab 0,3 Promille als Straftat geahndet werden!
! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben !
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