Strafbestände die nicht in den Punktebereich fallen finden Sie hier Bundeseinheitlichen Tatbestand-Katalog |
Bußgeld- & Punktekatalog - Tatbestand: Alkohol am Steuer
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Alkohol
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0,0 Promille
Für Fahranfänger gilt seit 01.08.2007 die Null-Promille-Regel. Diese gilt für Fahranfänger in der Probezeit, sowie Jugendliche unter 21 Jahren. Wird dennoch trunkenheit am Steuer festgestellt, dem drohen im günstigsten Fall: Geldstrafen, Punkte, Nachschulung und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
1 Punkt und 250 Euro Strafe
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Ab 0,3 Promille
Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es zu keinem Unfall kommt!
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Ab 0,5 bis 1,09 Promille
2 Punkte und bis zu 1 Monate Fahrverbot Geldbuße bis 500 Euro Geldbuße bei Eintrag von bereits einer Entscheidung 1000 Euro Geldbuße bei Eintrag von bereits mehreren Entscheidungen 1500 Euro
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Ab 1,1 Promille
Wer mit einem Wert von mahr als 1,1 Promille Auto fährt begeht eine Straftat!
3 Punkte Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000 EUR
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ACHTUNG!
Alle hier angesprochenen Srafen werden ohne einen Nachweis von Fahrunsicherheit vergeben, bei Gefährdung oder Unfall kann auch ein Wert ab 0,3 Promille als Straftat geahndet werden!
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Siehe auch: Alkohol am Steuer Promillegrenzen in den europäischen Ländern
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Stand: 05/2014
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