Strafbestände die nicht in den Punktebereich fallen finden Sie hier Bundeseinheitlichen Tatbestand-Katalog
Bußgeld- & Punktekatalog - Gurtpflicht, Kindersicherungspflicht & Handyverbot
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Gurtanlegepflicht
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Die Anschnallpflicht gilt in allen Fahrzeugen. So besteht auch die Gurtpflicht für Omnibusse und Nutzfahrzeuge. Nur für alte Modelle, die noch über keinen Sicherheitsgurt verfügen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Strafen für das Fahren ohne Sicherheitsgurt liegen bei einem Bußgeld.
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Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
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bei nicht angelegten Sicherheitsgurt während der Fahrt (gilt auch für Fahrgäste in Bussen) |
30 Euro |
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Kindersicherungspflicht
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Für ungesicherte Kinder besteht ein 7-fach höheres Risiko, schwer verletzt oder getötet zu werden. Bei der Anschnallpflicht für Kinder ist zu beachten, bei einer Körpergröße unter 1,35 Meter müssen Kinder auf speziellen Kindersitzen transportiert werden.
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Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
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Die Beförderung eines Kindes ohne Verwendung einer anerkannten Rückhalteeinrichtung |
60 Euro |
1 |
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bei mehreren Kindern |
70 Euro |
1 |
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Die Beförderung eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung (z.B. Kindersitz) aber Verwendung eines Sicherheitgurtes |
30 Euro |
- |
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bei mehreren Kindern |
35 Euro |
- |
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Das Telefonieren am Steuer, während der Fahrt oder im Stand mit laufenden Motor, ist verboten und wird mit einem Bußgeld und Punkte in Flensburg geahndet. |
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Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
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Ein Handy als Kraftfahrzeugführer (ohne Freisprechanlage) während der Fahrt benutzen. |
60 Euro |
1 |
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Ein Handy bei Radfahren benutzen |
25 Euro |
- |
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Stand: 05/2015
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