Gurtpflicht, Kindersicherung und Handyverbot gehören zu den grundlegenden Sicherheitsregeln im Straßenverkehr. Sie wirken auf den ersten Blick wie einfache Alltagspflichten, haben aber einen ernsten Hintergrund: Sicherheitsgurte und passende Kinderrückhaltesysteme können bei einem Unfall schwere Verletzungen verhindern. Das Handyverbot soll Ablenkung am Steuer reduzieren.
Die Bußgelder fallen je nach Verstoß unterschiedlich aus. Wer sich selbst nicht anschnallt, muss in der Regel mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Wer Kinder ohne vorgeschriebene Sicherung befördert oder während der Fahrt ein Smartphone benutzt, muss dagegen auch mit Punkten in Flensburg rechnen.
Hinweis: Die folgenden Angaben zeigen typische Regelsätze. Bei Gefährdung, Unfallfolge, mehreren Verstößen oder besonderen Umständen können weitere rechtliche Folgen hinzukommen.
Gurtpflicht: Anschnallen ist Pflicht
In Deutschland gilt grundsätzlich die Pflicht, vorhandene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Das betrifft Fahrer und Mitfahrer in Pkw, Transportern, Wohnmobilen, Lkw und Bussen, sofern entsprechende Gurte vorhanden und vorgeschrieben sind. Auch auf kurzen Strecken, innerorts oder bei niedriger Geschwindigkeit sollte der Gurt nicht unterschätzt werden.
Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Sonderfällen, etwa bei einzelnen beruflichen Tätigkeiten oder sehr kurzen Rückwärtsfahrten. Alte Fahrzeuge ohne serienmäßige Gurte können eine Sonderrolle spielen. Wer jedoch in einem Fahrzeug mit vorgeschriebenem Sicherheitsgurt unterwegs ist, muss diesen grundsätzlich auch benutzen.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt | 30 Euro | - | - |
Auch Mitfahrer können belangt werden, wenn sie sich nicht anschnallen. Bei Kindern liegt die Verantwortung jedoch beim Fahrer. Er muss dafür sorgen, dass Kinder ordnungsgemäß gesichert sind.
Kindersicherungspflicht: Kindersitz und Gurt richtig nutzen
Kinder dürfen im Auto nicht einfach wie Erwachsene angeschnallt werden. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimetern müssen sie grundsätzlich mit einer geeigneten und zugelassenen Rückhalteeinrichtung gesichert werden. Das kann je nach Alter, Gewicht und Größe eine Babyschale, ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung sein.
Die alte Angabe von 1,35 Meter sollte nicht mehr verwendet werden. In Deutschland ist die Grenze von 150 Zentimetern maßgeblich. Erst wenn ein Kind entweder 12 Jahre alt ist oder mindestens 150 Zentimeter groß ist, darf es in der Regel ohne Kindersitz mit dem normalen Sicherheitsgurt mitfahren.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert, aber mit Sicherheitsgurt befördert | 30 Euro | - | - |
| Mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert, aber mit Sicherheitsgurt befördert | 35 Euro | - | - |
| Ein Kind ohne jede Sicherung befördert | 60 Euro | 1 | - |
| Mehrere Kinder ohne jede Sicherung befördert | 70 Euro | 1 | - |
Besonders wichtig ist die richtige Verwendung des Kindersitzes. Ein zugelassener Sitz hilft wenig, wenn er falsch eingebaut ist, der Gurt verdreht verläuft oder das Kind nicht richtig angeschnallt wurde. Bei Babyschalen muss außerdem darauf geachtet werden, ob der Beifahrerairbag deaktiviert werden muss.
Handyverbot am Steuer: Mehr als nur Telefonieren
Das Handyverbot betrifft nicht nur das Telefonieren mit dem Smartphone am Ohr. Verboten ist die Nutzung elektronischer Geräte, wenn sie dafür aufgenommen oder gehalten werden. Dazu zählen unter anderem Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte, Laptops, Smartwatches und andere Geräte mit Kommunikations-, Informations- oder Unterhaltungsfunktion.
Wer während der Fahrt eine Nachricht liest, eine App öffnet, einen Anruf wegdrückt oder nur kurz die Uhrzeit auf dem Handy abliest, kann bereits gegen das Handyverbot verstoßen, wenn das Gerät dafür in die Hand genommen wird. Erlaubt ist die Nutzung eher dann, wenn das Gerät fest angebracht ist und nur eine kurze Blickzuwendung erforderlich ist.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Elektronisches Gerät als Kraftfahrzeugführer während der Fahrt verbotswidrig benutzt | 100 Euro | 1 | - |
| Handyverstoß mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
| Handyverstoß mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
| Elektronisches Gerät als Radfahrer verbotswidrig benutzt | 55 Euro | - | - |
Wichtig ist auch der Stand mit laufendem Motor. Wer an der roten Ampel steht und das Handy in die Hand nimmt, handelt in der Regel nicht automatisch erlaubt. Erst wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, kann die Lage anders bewertet werden. Bei modernen Start-Stopp-Systemen kommt es auf die genaue rechtliche Auslegung an.
Probezeit: Warum diese Verstöße für Fahranfänger riskant sind
Für Fahranfänger können Verstöße gegen das Handyverbot besonders unangenehm werden. Ein Handyverstoß am Steuer wird regelmäßig als schwerwiegender Verstoß eingeordnet. Dann drohen nicht nur Bußgeld und Punkt, sondern auch Probezeitmaßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Bei der Kindersicherungspflicht kann ebenfalls ein Punkt entstehen, wenn Kinder ohne jede Sicherung befördert werden. Wer in der Probezeit unterwegs ist und Kinder mitnimmt, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, ob Sitz, Gurtführung und Alter beziehungsweise Größe des Kindes passen.
Warum diese Regeln mehr sind als Formalitäten
Gurt, Kindersitz und Ablenkungsverbot wirken manchmal wie einfache Pflichtvorschriften. Tatsächlich gehören sie zu den wichtigsten Schutzregeln im Alltag. Der Sicherheitsgurt verhindert, dass Insassen bei einem Unfall unkontrolliert durch das Fahrzeug geschleudert werden. Ein passender Kindersitz verteilt Kräfte besser auf den Körper des Kindes. Das Handyverbot soll verhindern, dass Fahrer wichtige Sekunden nicht auf die Straße achten.
Schon bei niedriger Geschwindigkeit können ungesicherte Insassen schwer verletzt werden. Ablenkung durch ein Smartphone ist ebenfalls gefährlich, weil der Fahrer nicht nur kurz wegschaut, sondern oft auch gedanklich aus dem Verkehrsgeschehen herausgerissen wird.
Zusammenfassung
Wer ohne Sicherheitsgurt fährt, muss in Deutschland in der Regel mit 30 Euro rechnen. Bei Kindern wird es deutlich ernster: Fährt ein Kind ohne jede Sicherung mit, drohen 60 Euro und ein Punkt, bei mehreren Kindern 70 Euro und ein Punkt. Maßgeblich ist außerdem die Grenze von 12 Jahren oder 150 Zentimetern für die Kindersitzpflicht.
Das Handyverbot wurde gegenüber früheren Jahren deutlich verschärft. Die einfache verbotswidrige Nutzung kostet heute 100 Euro und bringt einen Punkt. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung drohen 150 beziehungsweise 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Am sichersten ist es, das Smartphone vor Fahrtbeginn einzurichten und während der Fahrt nicht in die Hand zu nehmen.
Quellen und Stand
- ADAC: Anschnallpflicht in Deutschland – Regeln, Ausnahmen und Bußgelder
- ADAC: Handy am Steuer – Bußgelder und Strafen 2026
- Bußgeldkatalog: Kindersitzpflicht und Kindersicherung
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 21a und § 23 Abs. 1a
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Stand: April 2026
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