Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Obwohl die Begriffe „Garantie“ und "Gewährleistung“ im Täglichen eine große Rolle spielen, werden sie oft nicht richtig verstanden. Immer wieder werden diese bei Verträgen durcheinander gebracht.
Im Groben gilt: Gewährleistung ist Sache der Händler, Garantie die der Hersteller. Bleibt nur die Frage: Wann greift was und wo liegt der Unterschied?
Was ist eine Gewährleistung?
Gewährleistung (Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. Warranty) bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Die Gewährleistung ist ein dem Käufer gesetzlich zustehendes Recht. Dieses Recht ist in den § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
Hierbei wird, zugunsten des Verbrauchers, in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, außer, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast. Das heißt, dass ab diesen Zeitpunkt der Käufer beweisen muss, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden.
Bei einer Gewährleistung stehen dem Käufer bei Mangelhaftigkeit einer Ware folgende Rechte zu:
- Ein Anspruch auf Nacherfüllung laut § 439 (vorrangiges Recht)
- Ein Rücktrittrecht laut § 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften
- Eine Minderung laut § 441 BGB
- Einen Anspruch auf Schadenersatz laut § 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften
Was ist eine Garantie?
Eine Garantie ist eine Erklärung des Verkäufers (§443 BGB), mit der zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen weitere Ansprüche begründet werden. Einfacher gesagt: Sie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Eine solche Garantiezusage bezieht sich meist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Gegenstandes) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da hierbei die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird. Wobei Verschleißteile größtenteils von der Garantie ausgenommen sind.
Wichtig: Durch eine Garantiezusage wird die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert, sie wird immer nur neben bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung angewendet.
Letztlich ist eine Garantie aber immer eine Vereinbarungssache. Welche Garantie im Einzelfall vereinbart wird, wie lange und ob eine Vereinbarung überhaupt erfolgt, ist Sache der Vertragsparteien.
Fazit:
Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren und in welchen Umfang.
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