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Der Ratgeber für Autofahrer

 

PKW-Klassen:
 

B

Fuehrerscheinklasse-B

In der Füherschein-Klasse B sind die Klassen M, S und L enthalten, das Mindestalter dieser Klasse beträgt 18 Jahre. Mit dem besitz der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz geführt werden. Diese Fahrzeuge dürfen auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu einer Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt, gefahren werden.
 
Mindestalter 18 Jahre Beinhaltet: M - S - L

 


 

BE

Fuehrerscheinklasse-BE

Die Führerschein-Klasse BE ist eine Kombination mit der Klasse B, das Mindestalter ist 18 Jahre. Hierfür gilt, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und als Kombination nicht unter die Klasse B fallen. Außerdem gilt bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast maximal das 1,5-Fache der zulässigen Gesamtmasse des Zug-Fahrzeuges betragen.
 
 
Mindestalter 18 Jahre nur in Verbindung mit Klasse B

 


 

S

 

Fuehrerscheinklasse-S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
 
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren
- einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
- einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle von Elektromotoren
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
 
Mindestalter 18 Jahre nur in Verbindung mit Klasse B

 


 
Motorrad-Klassen:
 

A

Fuehrerscheinklasse-A

Die Führerschein-Klasse A, beinhaltet die Klassen A1 und M. Das Mindestalter hierfür beträgt 18 bzw. 25 Jahre. In der Klasse A dürfen Krafträder mit  und ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, geführt werden. Die Führerschein-Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung. Ausnahme, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
 
Mindestalter 18/25 Jahre Beinhaltet: A1 - M

 


 

A1

Fuehrerscheinklasse-A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (Leichtkrafträder). Für 16 und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
 
Mindestalter 16 Jahre Beinhaltet: M

 

 

M

 

Fuehrerscheinklasse-M

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern.
 
Mindestalter 16 Jahre  

 


 

LKW-Klassen:

 

C

 

Fuehrerscheinklasse-C

Diese Führerscheinklasse ist für LKW, deren Gesamtmasse max. 3500 KG beträgt und der Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 KG, außerdem darf das Fahrzeug noch max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz haben. Das Mindestalter beträt hier 18 Jahre. Diese Klasse beinhaltet alle Kraftfahrzeuge, die keine Krafträder sind. Der Führerschein wird für 5 Jahre ausgestellt und kann durch qualifizierte Nachweise über Gesundheit und Sehvermögen verlängert werden.
In dieser Führerschein-Klasse ist die Klasse C1 eingeschlossen.
 
Mindestalter 18 Jahre Beinhaltet: C1 und nur mit Klasse B

 


 

CE

Fuehrerscheinklasse-CE

Hier gelten Kraftfahrzeuge der Führerscheinklasse C mit Anhängern über 750 KG zulässige Gesamtmasse.
Das Mindestalter beträt hier 18 Jahre. Diese Klasse beinhaltet alle Kraftfahrzeuge, die keine Krafträder sind. Der Führerschein wird für 5 Jahre ausgestellt und kann durch qualifizierte Nachweise über Gesundheit und Sehvermögen verlängert werden.
 
Mindestalter 18 Beinhaltet: BE - C1E - T  und nur mit Klasse C

 


 

C1

Fuehrerscheinklasse-C1

Diese Führerscheinklasse ist für LKW, deren Gesamtmasse zwischen 3.500 KG und 7.500 KG beträgt und der Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 KG, außerdem darf das Fahrzeug noch max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz haben. Das Mindestalter beträt hier 18 Jahre. Diese Klasse beinhaltet alle Kraftfahrzeuge, die keine Krafträder sind.
Der Führerschein C1 ist in der Regel bis zum Alter von 50 gültig, danach wird der Führerschein für 5 Jahre ausgestellt und kann durch qualifizierte Nachweise über Gesundheit und Sehvermögen verlängert werden.
 
Mindestalter 18 Jahre Beinhaltet: nur mit Klasse B

 


 

C1E

Fuehrerscheinklasse-C1E

Diese Klasse zu führen eines Fahrzeuges in dieser Kategorie ist für alle Gespanne aus Kraftfahrzeugen der Führerschein-Klasse C1 mit Anhänger, deren zulässigen Gesamtmasse von 750 KG übersteigt. Bei der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns darf das Gewicht nicht größer als 12 t sein, des weiteren darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein, als die Leermasse der Zugmaschine.
Die Regelung der Führerscheinbefristung in dieser Klasse ist die gleiche wie in der Führerscheinklasse C1.
 
Mindestalter 18 Jahre Beinhaltet: BE (nur mit Klasse C1) - DE - D1E
(nur mit Klasse D - D1

 


 

Bus-Klassen:

 

D

Fuehrerscheinklasse-D

In dieser Führerschein-Bus-Klasse beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Als Voraussetzung für die Klasse D wird die Klasse B benötigt. Hier gelten alle Kraftfahrzeuge die keine Krafträder sind und außer dem Fahrersitz mehr als 8 Sitzplätze haben.
Der Führerschein wird für 5 Jahre ausgestellt und kann durch qualifizierte Nachweise über Gesundheit und Sehvermögen verlängert werden.
 
Mindestalter 21 Jahre Beinhaltet: D1E (nur mit Klasse B)

 


 

DE

Fuehrerscheinklasse-DE

Die Klasse DE kann nur zusätzlich oder zeitgleich zur Führerschein-Klasse D gemacht werden und hat ein Mindestalter von 21 Jahren. Im Gegensatz zu Klasse D darf in der Führerscheinklasse DE das Kraftfahrzeug mit Anhänger geführt werden, dessen zulässige Gesamtmasse 750 KG übersteigt jedoch nicht mehr als 12.000 KG Gesamtmasse.
Der Führerschein wird für 5 Jahre ausgestellt und kann durch qualifizierte Nachweise über Gesundheit und Sehvermögen verlängert werden.
 
Mindestalter 21 Jahre Beinhaltet: BE - D1E (nur mit Klasse D)

 


 

D1

Fuehrerscheinklasse-D1

Die Führerscheinklasse D1 für Kleinbusse. Die Voraussetzungen sind hier neben dem Mindestalter von 21 Jahren den besitz der Führerschein-Klasse B. Hier gelten alle Kraftfahrzeuge, die keine Krafträder sind und die neben dem Fahrersitz mindestens 9 und maximal 16 Plätze zur Beförderung von Personen haben.
Der Führerschein wird für 5 Jahre ausgestellt und kann durch qualifizierte Nachweise über Gesundheit und Sehvermögen verlängert werden.
 
Mindestalter 21Jahre Beinhaltet: BE (nur mit Klasse D1)

 


 

D1E

Fuehrerscheinklasse-D1E

Die Klasse D1E kann nur zusätzlich oder zeitgleich zur Führerschein-Klasse D1 gemacht werden und hat ein Mindestalter von 21 Jahren. Die Führerscheinklasse D1E für Kleinbusse mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Der Führerschein wird für 5 Jahre ausgestellt und kann durch qualifizierte Nachweise über Gesundheit und Sehvermögen verlängert werden.
 
Mindestalter 21 Jahre Nur mit Klasse B

 


 

Sonder-Klassen:

 

L

Fuehrerscheinklasse-L

Die Führerscheinklasse für leichte Traktoren und Zugmaschinen, hierbei wird ein Mindestalter von 16 Jahren voraus gesetzt. Es beinhaltet alle Zugmaschinen die in der Landwirtschaft oder in der Forstwirtschaft zum Einsatz kommen, mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h ohne Gespann und maximal 25 km/h mit Gespann. Um die Führerscheinklasse L zu erwerben, benötigt es lediglich eine theoretische Prüfung.
 
Mindestalter 16 Jahre  

 


 

T

 

Fuehrerscheinklasse-T

Die Führerscheinklasse T ist für schwere Zugmaschinen und Traktoren die zum Einsatz in der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft zum Einsatz kommen und deren Höchstgeschwindigkeit 60km/h betragen. Ist die Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine höher als 40 km/h, so ist ein Mindestalter von 18 vorgeschrieben, ansonsten beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
 
Mindestalter 16 Jahre Beinhaltet: M - S - L

 


 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber die Klasse B besitzt, d. h. einen entsprechenden Führerschein in Händen hält, oder zumindest die theoretische und praktische Prüfung für die Klasse B bestanden hat. Die Prüfungen für die Klasse B und die höhere Klasse können nacheinander in einem Termin absolviert werden.

Die Fahrerlaubnis der Klasse E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt, d. h. einen entsprechenden Führerschein in Händen hält, oder zumindest die theoretische und praktische Prüfung für die Klasse des Zugfahrzeugs bestanden hat. Auch hier können die Prüfungen nacheinander in einem Termin absolviert werden.

 

 

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