Die heutigen Führerscheinklassen sind seit der Umstellung auf das EU-System klarer gegliedert als früher. Dennoch sorgen die vielen Buchstaben und Kombinationen oft für Verwirrung. Was früher mit wenigen Klassen geregelt war, ist heute deutlich feiner unterteilt. Dadurch lässt sich genauer festlegen, welche Fahrzeuge mit welcher Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen.
Grundsätzlich werden die aktuellen Führerscheinklassen in Pkw-, Motorrad-, Lkw-, Bus- und Sonderklassen unterteilt. Dazu kommen einige Erweiterungen wie Anhängerklassen oder besondere nationale Regelungen.
PKW-Klassen
B
Die Führerscheinklasse B ist die klassische Pkw-Klasse. Mit ihr dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden, mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind erlaubt. Auch schwerere Anhänger sind möglich, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
| Mindestalter | 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren ab 17 entsprechend früher |
| Beinhaltet | AM und L |
BE
Die Klasse BE ist die Erweiterung zur Klasse B für größere Anhänger. Sie gilt für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht mehr unter die normale Klasse B fällt. Damit ist sie vor allem für größere Anhänger, Pferdeanhänger oder Wohnwagen interessant.
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Voraussetzung | nur in Verbindung mit Klasse B |
B96
B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Sie erlaubt schwerere Kombinationen aus Pkw und Anhänger als mit der normalen Klasse B, jedoch ohne den vollen Umfang der Klasse BE. Für viele Wohnwagen-Gespanne ist B96 eine praktische Zwischenlösung.
Motorrad-Klassen
AM
Die Klasse AM gilt für Kleinkrafträder, Mopeds, Roller und bestimmte leichte vierrädrige Fahrzeuge. Sie ersetzt die frühere Klasse M und teilweise auch die alte Klasse S. Typisch sind Fahrzeuge bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
| Mindestalter | in der Regel 15 oder 16 Jahre, je nach Bundesland und Regelung |
A1
Die Klasse A1 gilt für Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Leistung. Sie ist vor allem für junge Motorradfahrer der Einstieg in die motorisierte Zweiradwelt.
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Beinhaltet | AM |
A2
Die Klasse A2 gilt für Krafträder bis 35 kW Leistung. Sie ist die mittlere Motorradklasse zwischen A1 und A und spielt vor allem beim stufenweisen Aufstieg eine wichtige Rolle.
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Beinhaltet | A1 und AM |
A
Die Klasse A ist die unbeschränkte Motorradklasse. Sie berechtigt zum Führen aller Krafträder, also auch leistungsstarker Motorräder ohne die Begrenzungen der Klassen A1 oder A2.
| Mindestalter | 24 Jahre beim Direkteinstieg, früher bei Aufstieg möglich |
| Beinhaltet | A2, A1 und AM |
LKW-Klassen
C1
Die Klasse C1 gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt. Diese Klasse ist vor allem für kleinere Lkw relevant.
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Voraussetzung | Klasse B |
C1E
Die Klasse C1E erweitert C1 auf Kombinationen mit schwereren Anhängern. Sie gilt für Gespanne aus Fahrzeugen der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg, innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen.
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Voraussetzung | Klasse C1 |
C
Die Klasse C gilt für Lkw über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt. Diese Klasse ist die klassische Lkw-Fahrerlaubnis.
| Mindestalter | 18 Jahre, je nach Ausbildung und Einsatzbereich |
| Beinhaltet | C1 |
| Voraussetzung | Klasse B |
CE
Die Klasse CE ist die Erweiterung der Klasse C für schwere Anhänger. Sie gilt für Lkw der Klasse C mit Anhängern über 750 kg und ist damit die typische Klasse für Lastzüge und viele gewerbliche Transporte.
| Mindestalter | 18 Jahre, je nach Ausbildung und Einsatzbereich |
| Beinhaltet | BE, C1E, T |
| Voraussetzung | Klasse C |
Bus-Klassen
D1
Die Klasse D1 gilt für kleinere Busse mit mehr als acht, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen außer dem Fahrersitz. Sie ist damit vor allem für Kleinbusse gedacht.
| Mindestalter | in der Regel 21 Jahre |
| Voraussetzung | Klasse B |
D1E
Die Klasse D1E ist die Erweiterung von D1 für Kleinbusse mit Anhänger. Sie gilt für entsprechende Kombinationen innerhalb der gesetzlichen Gewichtsgrenzen.
| Mindestalter | in der Regel 21 Jahre |
| Voraussetzung | Klasse D1 |
D
Die Klasse D gilt für Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen außer dem Fahrersitz, also für die klassische Personenbeförderung mit größeren Kraftomnibussen.
| Mindestalter | in der Regel 24 Jahre, je nach Ausbildung und Einsatzbereich auch früher |
| Voraussetzung | Klasse B |
DE
Die Klasse DE ist die Erweiterung der Klasse D für Busse mit Anhänger über 750 kg. Sie ist für größere Kombinationen im Busverkehr relevant.
| Mindestalter | in der Regel 24 Jahre, je nach Ausbildung und Einsatzbereich auch früher |
| Voraussetzung | Klasse D |
Sonder-Klassen
L
Die Klasse L gilt für leichte Traktoren und Zugmaschinen, die vor allem in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Sie ist auf bestimmte Geschwindigkeiten und Einsatzbereiche beschränkt.
| Mindestalter | 16 Jahre |
T
Die Klasse T gilt für größere land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Je nach Fahrzeug und Höchstgeschwindigkeit gelten unterschiedliche Altersgrenzen.
| Mindestalter | 16 Jahre, bei schnelleren Zugmaschinen teilweise 18 Jahre |
| Beinhaltet | AM und L |
Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisklassen
Für mehrere höhere Fahrerlaubnisklassen ist der Vorbesitz einer anderen Klasse vorgeschrieben. So dürfen die Klassen C, C1, D oder D1 nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Klasse B besitzt oder die Prüfungen dafür bestanden hat. Anhängerklassen wie BE, C1E, CE, D1E oder DE setzen zusätzlich die jeweilige Klasse des Zugfahrzeugs voraus.
Gerade bei Lkw- und Busklassen gelten außerdem gesundheitliche Anforderungen, Befristungen und teilweise berufsrechtliche Zusatzregelungen. Deshalb sind diese Klassen deutlich anspruchsvoller als die klassische Pkw-Klasse B.
Zusammenfassend – einfach erklärt
Die aktuellen Führerscheinklassen sind deutlich genauer auf einzelne Fahrzeugarten zugeschnitten als die früheren alten Klassen. Heute wird klar zwischen Pkw, Motorrad, Lkw, Bus und landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterschieden. Dazu kommen Anhängererweiterungen und Sonderregelungen.
Wer den Überblick behalten will, sollte vor allem wissen, dass viele frühere Klassen heute durch mehrere moderne EU-Klassen ersetzt wurden. Gerade deshalb lohnt es sich, bei der Wahl der richtigen Fahrerlaubnis genau hinzuschauen.
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Quellen
- ADAC – Führerscheinklassen: Übersicht
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Bundesministerium für Verkehr – Informationen zum Begleiteten Fahren und zu Fahrerlaubnisklassen
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