Fahrzeugdiebstahl – Was nun?
Der Schock ist groß, wenn man morgens zu seinem Fahrzeug läuft und feststellen muss, dass es nicht mehr da ist.
Nach solch einer Horrorvorstellung keimt bei jedem Autofahrer die Frage auf: Was nun? - Wie geh ich jetzt am besten vor?
Ein Fahrzeugdiebstahl bedeutet für den Betroffenen neben dem zu beklagenden (finanziellen) Verlust : Ärger, Lauferei, Behördengänge und einen Telefonmarathon.
Was am besten im Fall eines Fahrzeugdiebstahl zu tun ist und wie man hierbei vorgehen sollte, erklären wir hier:
Prüfen ob es sich wirklich um einen Diebstahl handelt
Nach der Feststellung, dass sich Ihr Fahrzeug nicht mehr auf dem zuvor abgestellten Platz befindet, sollte Sie sich als erstes bei der Polizei vergewissern, ob das Fahrzeug nicht aufgrund Falschparkens oder mangelnder Fahrzeugsicherung (z.B. durch ein offenes Fenster) abgeschleppt und sichergestellt wurde.
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Fahrzeugdiebstahl bei der Polizei melden
Bei einem Diebstahl sollten Sie unverzüglich eine schriftliche Diebstahlanzeige bei der Polizei einleiten, damit diese das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben kann.
Hierzu benötigen Sie folgendes:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Personalausweis
Sie sollten unbedingt bei der Diebstahlanzeige auf korrekte Angaben achten. Sind Sie sich in einigen Punkten nicht ganz sicher, sollte dies auch so in der Anzeige vermerkt werden. Auf Schätzungen sollten Sie ebenfalls möglichst verzichten (z.B. zum Kilometerstand), reichen Sie stattdessen diese Angaben lieber nach.
Verlangen Sie eine schriftliche Kopie der Anzeige, zur Vorlage bei Versicherungen und Ämtern.
Befanden sich Wertsachen im Fahrzeug?
Fertigen Sie eine Liste der Gegenstände an, die sich zum Zeitpunkt des Kfz-Diebstahles im Fahrzeug befunden haben. Diese dient zur Vorlage bei der Polizei und Versicherung.
Sollten sich Ihr Handy, Ihr Portemonnaie oder Kredit- und EC-Karten im Auto befunden haben, dann lassen Sie diese sofort sperren.
Sperr-Notrufnummer Inland: 116 116 (gebührenfrei); Ausland: +49 116 116 oder
+49 30 4050 4050 bzw. Sperrnotrufnummer des eigenen Mobilfunkanbieters.
Hinweis: In einigen Fällen ist es der Polizei möglich, bei Smartphones, Tabletts und Computern, den Standort der Geräte nachzuverfolgen.
Diebstahlanzeige bei der Versicherung
Schnellstmöglich sollten Sie auch Ihre Versicherung über den Fahrzeugdiebstahl informieren und zusätzlich auch eine Schadenanzeige dort übergeben. Auch hierbei müssen Sie auf die korrekten und richtigen Angaben achten, ansonsten könnten Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Die Versicherung benötigt hierbei die Kopie der Anzeige bei der Polizei sowie sämtliche Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere im Original.
Auch sollten Sie die Kaufrechnung, Fotos, Rechnungen über Reparaturen oder Zubehör Ihrer Versicherung überreichen.
Hinweis: Ein Fahrzeugdiebstahl ist über eine bestehende Teilkaskoversicherung (Vollkasko sowieso) abgedeckt. Wer lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht leider leer aus.
Auch bei weiteren bestehenden Versicherungen wie z.B. Hausrat- oder Gepäckversicherung sollten Sie den Fahrzeugdiebstahl und den damit entstanden Schaden melden.
Vorsicht:
Nach Ablauf eines Monats, also ab Eingang der Schadensanzeige beim Teilkasko-Versicherer ,
geht das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung über. Das bedeutet, sollte das gestohlene Fahrzeug vor Ablauf der Frist wieder aufgefunden werden, müssen Sie das Fahrzeug zurücknehmen. Daher ist es ratsam mit dem Kauf eines Ersatzfahrzeuges bis Ablauf dieser Monatsfrist zu warten, um nicht plötzlich ungewollt auf zwei Fahrzeugen und den damit verbundenen Kosten sitzen zu bleiben.
Den Fahrzeugdiebstahl auch dem Leasinggeber oder bei der finanzierenden Bank melden
Sollte das gestohlenen Fahrzeug nicht Ihr Eigentum sein, also wurde es geleast oder finanziert, so müssen Sie auch diese Institution umgehend über den Fahrzeugdiebstahl informieren.
Gestohlenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abmelden
Es ratsam Ihr Fahrzeug, spätestens 14 Tagen nach dem Diebstahl, beim Straßenverkehrsamt abzumelden, damit keine weiteren Steuern und Versicherungskosten anfallen.
Hierbei müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle über den Fahrzeugdiebstahl
Gut zu wissen
Bei einem Fahrzeugdiebstahl sind Mietwagenkosten in der Regel nicht in der Teilkaskoversicherung enthalten. Jedoch können möglicherweise die Kosten eines Ersatzfahrzeuges im Rahmen der ADAC Plus-Mitgliedschaft oder eines (ADAC-) Schutzbriefes übernommen werden. Auch denkbar sind entsprechende Ansprüche aus einer Mobilitätsgarantie. Daher empfehlen wir Ihnen Kontakt mit Ihrem Automobilclub, Ihrer Versicherung oder ggf. Ihrem Mobilitätsgarantieanbieter aufzunehmen.
(Foto: © von Lieres - Fotolia.com)
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