Schneekettenpflicht in Europa
Eine einheitliche Schneekettenpflicht in Europa gibt es nicht. Jedes Land ordnet, bei winterlichen Straßenverhältnissen, mit unterschiedlichen Beschilderungen die Benutzung an.
Wer ohne Schneeketten in die Berge fährt, riskiert viel, zudem sind ohne Ketten an den Reifen manche Straßen unbefahrbar. Dazu drohen in einigen EU-Ländern bei Schneekettenpflicht empfindliche Bußgelder.
Generell gilt, dass Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden dürfen. Auch die Höhe der Strafen bei Zuwiderhandlung variiert enorm. Wer also eine Reise plant, sollte sich vor der Abfahrt über die jeweiligen Bestimmungen im Urlaubsland informieren.
Was sind Schneeketten und wann benötigt man welche?
Schneeketten sind Traktionshilfen, die zusätzlich zu Winterreifen beim Passieren verschneiter oder vereister Straßen helfen. Gebraucht werden sie, wenn der Reifen zu scharren beginnt und somit ein Vorwärtskommen nicht Möglich ist. Nötig ist das besonders in Hanglagen oder auf Serpentinenstraßen, wenn die Traktion der Winterreifen allein nicht ausreicht.
Schneekettenpflicht und Vorschriften
Bezüglich der Schneekettenpflicht gelten je nach Land unterschiedliche Vorschriften.
Die Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Ab diesem Zeichen müssen alle Fahrzeuge, die auf der Straße fahren, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben.
Ein Zusatzschild kann hierbei diese Vorschrift erweitern und somit das Fahren mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen erlauben. Eine Weiterfahrt nur mit Sommerreifen ist hier jedoch auf keinen Fall gestattet.
Fahrzeuge mit einem Allradantrieb müssen an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Schneeketten montiert haben.
Fahrzeuge mit montierten Schneeketten dürfen in den meisten Ländern nicht schneller als 50 km/h fahren.
Schneeketten - Vorschriften der einzelnen Länder:
- Belgien - keine generelle Pflicht, sie sollten jedoch bei Schnee- oder Eisglätte genutzt werden
- Bosnien Herzegowina - Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 15.11. bis 15.4.)
- Bulgarien - Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 1.11. bis 31.3.)
- Dänemark - Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Deutschland - Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Estland - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Finnland - Schneeketten soweit erforderlich. Bei Benutzung soll die Straßenoberfläche nicht beschädigt werden, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Frankreich - Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Griechenland - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Großbritannien - Verwendung zulässig, wenn Straßenoberflächen nicht beschädigt werden, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Irland – Die Verwendung von Schneeketten ist verboten
- Island - Schneeketten können, soweit erforderlich, verwendet werden
- Italien - Schneekettenpflicht bzw. M+S-markierte Reifen auf bestimmten Strecken (beschildert), regionale Vorgaben möglich
- Kroatien - Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden (min. ein Set für die Antriebsräder). Schneeketten müssen bei min. 5 cm Schneehöhe oder bei Glatteis verwendet werden; Schneekettenpflicht in der Region Lika / Gorski Kotar
- Lettland - Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Litauen - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Lichtenstein - Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Luxenburg - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Malta – keine Schneeketten-Regelung
- Mazedonien - Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vorgeschrieben (vom 15.10. bis 15.3.)
- Niederlande - Die Verwendung von Schneeketten ist verboten
- Norwegen - Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen im Winter Schneeketten mitführen; Einreise kann bei fehlenden Schneeketten verweigert werden
- Österreich - Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden. Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder in der Zeit vom 1. November und dem 15. April mitführen.
- Polen - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Portugal - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Rumänien - Schneekettenpflicht kann durch ein Verkehrsschild angeordnet werden, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Russland - Schneeketten erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Serbien - Das Mitführen von Schneeketten ist vorgeschrieben (vom 01.11. bis 01.04.)
- Slowakei - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Slowenien - Fahrzeuge ohne Winterreifen müssen Schneeketten mitführen (vom 15.11. bis zum 15.3.)
- Spanien - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Tschechien - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Türkei - Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
- Ungarn - Das Mitführen von Schneeketten ist vorgeschrieben (vom 15.11. bis 15.3.); die Einreise kann bei fehlenden Schneeketten verweigert werden
- Zypern – Schneeketten sind zur Verwendung auf Bergstraßen im Winter erlaubt, eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht
Stand: Januar 2015
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