Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab – unabhängig davon, ob sie durch Unfälle, Vandalismus oder höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel oder Blitz) verursacht wurden. Die Teilkasko-Leistungen sind dabei automatisch enthalten.
Bei einem Totalschaden übernimmt die Vollkasko je nach Fahrzeugalter entweder den Neupreis (bis 6 Monate nach Erstzulassung) oder die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Fahrzeug. Einige Versicherer zahlen bei erweiterten Tarifen (z. B. Vollkasko Plus) sogar bis zu 24 Monate den Neuwert.
Leistungen der Vollkasko im Überblick
Leistungsumfang (Basisschutz):
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Vollkasko Plus – erweiterte Leistungen
Einige Versicherer bieten ein sogenanntes Plus-Paket oder eine erweiterte Vollkasko an. Dieses beinhaltet zusätzliche Leistungen und häufig auch den Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit.
Leistungsbeispiele bei Vollkasko Plus:
- Neupreisentschädigung bis zu 24 Monate nach Erstzulassung
- Kaufwertentschädigung für Gebrauchtwagen (bis 12 Monate)
- Erstattung von Zulassungs- und Überführungskosten
- Übernahme von Entsorgungskosten bei Totalschaden
- Deckung für private Gegenstände im Auto (z. B. Kindersitze, Navi, Gepäck)
Mehr erfahren:
>> Was wird von der Kasko bezahlt?
>> Vollkaskoschaden melden
Wichtig:
Die Vollkasko zahlt nicht alle Schäden – etwa bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol oder Verstößen gegen die Versicherungspflichten.