Ein Unfall mit dem eigenen Fahrzeug ist ärgerlich – besonders dann, wenn es sich um ein neuwertiges Auto handelt. Gut, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Doch: Damit die Versicherung auch leistet, müssen bestimmte Fristen und Vorgaben beachtet werden. Hier erfährst du, wie du deinen Vollkaskoschaden richtig meldest, wann sich eine Inanspruchnahme lohnt und was du bei Problemen mit dem Versicherer tun kannst.
Fristen einhalten: Vollkaskoschaden korrekt melden
Ein Vollkaskoschaden muss binnen einer Woche nach dem Unfall der Versicherung gemeldet werden – idealerweise telefonisch und zusätzlich schriftlich. Viele Versicherungen stellen dafür Onlineformulare oder PDFs zur Verfügung. Wichtig ist: Wer die Frist versäumt, riskiert Leistungskürzungen oder sogar vollständige Ablehnung durch den Versicherer. Nur bei triftigem Grund – z. B. Krankenhausaufenthalt nach dem Unfall – kann die Fristüberschreitung entschuldigt werden. Der Versicherungsnehmer muss diesen Umstand allerdings glaubhaft darlegen.
Checkliste für die Schadenmeldung:
- Telefonische Erstmeldung (sofort nach dem Unfall)
- Schriftliche Meldung binnen 7 Tagen
- Unfallhergang sachlich und lückenlos schildern
- Fotos, Skizzen und ggf. Zeugenaussagen beifügen
Lohnt sich die Meldung bei jedem Schaden?
Die Schadenmeldung verpflichtet dich nicht automatisch zur Inanspruchnahme der Versicherung. Bei kleinen Schäden kann es günstiger sein, die Kosten selbst zu tragen – insbesondere bei Selbstbeteiligung und drohendem Rückstufungseffekt. Viele Versicherer beraten hierzu vorab telefonisch.
Gründe für Leistungsausschluss oder Kürzung
Auch wenn du fristgerecht meldest, bedeutet das keine automatische Leistungspflicht.
Die Vollkaskoversicherung zahlt nicht bei:
- Trunkenheit am Steuer
- Fahrerflucht
- Grob fahrlässigem Verhalten (z. B. Fahren mit abgefahrenen Reifen oder Handy am Steuer)
- Fahrlässig verursachtem Fahrzeugbrand (z. B. brennende Zigarette)
Hinweis: Manche Tarife beinhalten einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.
Sonderkündigungsrecht nach Regulierung
Nach einem regulierten Schaden kann sich die Prämie erhöhen – es sei denn, du hast einen Rabattschutz. Unabhängig davon hast du ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen, sobald der Schaden abgeschlossen ist. Wichtig: Vor Kündigung muss der neue Versicherer feststehen – denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zusammenfassung für Versicherungsnehmer
- Fristgerechte Schadenmeldung: telefonisch sofort, schriftlich innerhalb 7 Tage
- Bei Bagatellschäden prüfen, ob sich die Inanspruchnahme lohnt
- Kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit, Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer
- Nach Regulierung: Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen
