Die Vollkaskoversicherung bietet umfassenden Schutz für das eigene Fahrzeug – auch bei selbstverschuldeten Unfällen. Doch was, wenn man sich den Schaden nicht reparieren lassen, sondern stattdessen die Versicherungssumme ausgezahlt bekommen möchte? Dieser Artikel erklärt, in welchen Fällen das möglich ist, was zu beachten ist und welche Einschränkungen gelten.
Fiktive Abrechnung – Schaden nicht reparieren lassen
Kommt es zu einem Unfall, kann der Versicherte wählen, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Diese Auszahlung ohne tatsächliche Reparatur nennt man „fiktive Abrechnung“.
Wichtig: Die Auszahlung erfolgt in der Regel auf Basis eines Sachverständigengutachtens – ohne Mehrwertsteuer. Diese wird nur erstattet, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt und nachgewiesen wird.
Wann lohnt sich eine Auszahlung?
- Bei kleineren Schäden, etwa Kratzern oder Beulen, die keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben
- Wenn man das Fahrzeug selbst reparieren möchte
- Wenn der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs nicht wesentlich beeinflusst wird
Die Schadenshöhe sollte im Idealfall durch einen unabhängigen Gutachter festgestellt werden. Die Kosten hierfür trägt bei einem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt.
Unterschied: Haftpflicht vs. Vollkasko
Bei Haftpflichtschäden: Die fiktive Abrechnung ist grundsätzlich möglich. Die gegnerische Versicherung ist zur Zahlung des ermittelten Nettobetrags verpflichtet.
Bei Vollkaskoschäden: Die Möglichkeit zur Auszahlung ist vertraglich eingeschränkt. Viele Versicherer schließen die fiktive Abrechnung in der Vollkasko aus oder zahlen nur, wenn die Reparatur nachweislich durchgeführt wurde. Zudem bestimmt die Versicherung in der Regel, welcher Gutachter beauftragt wird.
Kann man den Schaden selbst reparieren?
Ja, eine Eigenreparatur ist möglich – insbesondere bei handwerklichem Geschick. Allerdings kann dies zu einer geringeren Erstattungssumme führen. Ohne Nachweis einer fachgerechten Reparatur wird meist nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet.
Tipp: Bei schwerwiegenden Schäden oder Unsicherheiten sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Die Kosten hierfür trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.
Wichtige Begriffe einfach erklärt
- Totalschaden: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
- Wiederbeschaffungswert: Der Betrag, der für ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall gezahlt werden müsste.
- Restwert: Der Betrag, der noch für das beschädigte Fahrzeug beim Verkauf erzielt werden kann.
Fazit: Auszahlung mit Bedacht wählen
Ob eine Auszahlung sinnvoll ist, hängt vom Schaden, dem Zustand des Fahrzeugs und der Versicherungspolice ab. Während bei Haftpflichtschäden meist problemlos eine Auszahlung möglich ist, sind Vollkaskoschäden deutlich restriktiver geregelt. Eine fiktive Abrechnung sollte nur in Absprache mit Experten erfolgen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Mehr erfahren: >> So meldet man einen Vollkaskoschaden richtig
