Versicherungen unterliegen bestimmten Regelungen und sind im Schadensfall leistungspflichtig. Doch auch Versicherungsnehmer müssen sich an festgelegte Pflichten und Regeln halten. Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gelten für beide Seiten – Versicherer und Versicherungsnehmer – klare Verpflichtungen.
Werden diese Pflichten verletzt, drohen Leistungskürzungen oder sogar eine vollständige Zahlungsverweigerung. Es ist daher wichtig, sie genau zu kennen und einzuhalten.
Ständige Pflichten des Versicherungsnehmers
- Der Verwendungszweck des Fahrzeugs muss gesetzeskonform sein.
(z. B. keine nicht zugelassenen Tuning-Teile verwenden) - Ein unberechtigter Gebrauch des Fahrzeugs ist zu verhindern.
(z. B. keine Schlüssel im Fahrzeug zurücklassen) - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis führt zur Leistungsverweigerung durch die Versicherung.
Pflichten im Schadensfall
- Schadenanzeige an die Versicherung innerhalb einer Woche.
Zum Schadenformular- Polizeiliche Meldepflicht bei bestimmten Schäden (z. B. Diebstahl, Brand oder Wildunfall)
- Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Unfallhergangs
- Schadensminderungspflicht: Maßnahmen ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden
(z. B. nach einem Glasbruch die Scheibe abdecken, um Wassereintritt zu verhindern)
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