Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenden Schutz, ist aber nicht günstig. Gerade bei älteren Fahrzeugen mit hohem Kilometerstand und sinkendem Restwert stellt sich häufig die Frage, ob sich die Vollkasko weiterhin lohnt. Wenn der Beitrag in keinem sinnvollen Verhältnis mehr zum Fahrzeugwert steht, kann eine Kündigung wirtschaftlich sinnvoll sein. (Mehr dazu hier)
Wann ist eine Kündigung möglich?
Die genauen Bedingungen finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Neben der regulären Kündigung zum Jahresende gibt es auch besondere Sonderkündigungsrechte, etwa bei Beitragserhöhungen oder nach einem Schadensfall.
- Reguläre Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (Stichtag: 30.11.)
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
- Sonderkündigung nach einem Schadensfall
Kündigung zum Jahresende
Die reguläre Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Der Stichtag für den Eingang beim Versicherer ist in der Regel der 30. November. Dabei ist zu beachten: Die Vollkasko ist Teil des gesamten Kfz-Versicherungsvertrags (neben Haftpflicht und ggf. Teilkasko). Wer nur die Vollkasko kündigen möchte, muss dies deutlich im Schreiben kennzeichnen.
Ein Wechsel der Vollkasko zu einem anderen Anbieter ist nur über den Wechsel der gesamten Kfz-Versicherung möglich. Ein isolierter Wechsel der Vollkasko zu einem neuen Versicherer ist nicht zulässig.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag für die Vollkasko (ohne Leistungsverbesserung), steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung beim Versicherer eingehen. Auch hier gilt: klar angeben, dass nur die Vollkasko gekündigt werden soll.
Kündigung nach einem Schadensfall
Nach einem regulierten oder abgelehnten Kaskoschaden besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat nach Schadensabwicklung. Wer nur die Vollkasko beenden möchte, muss dies im Schreiben deutlich formulieren – sonst riskiert man, dass der gesamte Vertrag gekündigt wird und das Fahrzeug ab dem neuen Versicherungsjahr ohne Versicherungsschutz ist.
Wichtig: Eine Kündigung der Vollkasko ist jederzeit möglich – es müssen jedoch die Fristen und formalen Anforderungen eingehalten werden.
Wie schreibe ich die Kündigung?
Für die Kündigung der Vollkasko reicht ein einfaches Schreiben mit folgenden Angaben:
- Vollständiger Name und Anschrift
- Versicherungsnummer
- Gewünschter Kündigungstermin oder Angabe des Kündigungsgrundes (z. B. Beitragserhöhung)
- Hinweis, dass nur die Vollkasko gekündigt wird (falls zutreffend)
Bequemer geht es mit unserem kostenlosen Kündigungsformular im PDF-Format. Einfach ausfüllen, ausdrucken und abschicken!
Formular zur Kündigung der Vollkasko
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