Ein Unfall im Sinne der Vollkaskoversicherung liegt nur dann vor, wenn ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis mechanische Schäden verursacht. Ein Bedienfehler dagegen – also ein selbst verursachter Schaden durch unsachgemäßes Handeln – ist davon abzugrenzen. Diese juristische Unterscheidung war entscheidend im folgenden Fall, den das Amtsgericht München verhandelte.
Der Fall: Verhakte Anhängerkupplung beim Rückwärtsfahren
Ein VW-Passat-Besitzer hatte an sein Fahrzeug einen Anhänger angebracht. Beim anschließenden Rückwärtsfahren kam es zu einem Missgeschick: Die Anhängerkupplung verhakte sich seitlich, woraufhin der Anhänger gegen den rechten Kotflügel des Fahrzeugs schlug. Das Ergebnis: eine 20 cm große Delle neben dem Tankdeckel. Der Sachschaden belief sich auf 1.319 Euro.
Der Fahrzeughalter meldete den Vorfall seiner Vollkaskoversicherung und beantragte eine Kostenübernahme. Doch die Versicherung lehnte ab – mit der Begründung, dass es sich nicht um einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen handle, sondern um einen Bedienungsfehler. Der Halter klagte daraufhin vor dem Amtsgericht München.
Das Urteil: Kein Unfall – kein Anspruch
Die Richterin wies die Klage ab (Urteil vom 07.09.2011 – 343 C 11207/11). Die Begründung: Die Ursache des Schadens ging nicht von außen aus, sondern resultierte aus einer eigenen Unachtsamkeit. Ein solcher Bedienfehler sei nicht über die Vollkaskoversicherung abgesichert.
Laut Versicherungsbedingungen besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn das Schadensereignis von außen einwirkt – etwa durch Kollisionen, herabfallende Gegenstände oder vergleichbare Einflüsse. Ein selbst verursachter Rangierfehler fällt nicht darunter.
Fazit: Aufmerksamkeit schützt vor Selbstbeteiligung
Dieses Urteil zeigt, dass Bedienfehler nicht unter den Schutz der Vollkaskoversicherung fallen. Wer beim Rückwärtsfahren unachtsam ist und dadurch selbst einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht, muss die Reparaturkosten aus eigener Tasche tragen. Versicherungsnehmer sollten ihre Pflichten und Bedingungen genau kennen, um im Schadensfall keine bösen Überraschungen zu erleben.
