Bußgeldkatalog: Verkehrsregeln und Sanktionen für Fußgänger
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Nach § 2 Abs. 5 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) liegt das Verwarngeld für Fußgänger in der Regel bei 5 Euro – im Vergleich zu Rad- und Autofahrern ist das eine relativ milde Sanktion. Allerdings räumt die BKatV ein, dass je nach Verstoß durchaus höhere Verwarngelder drohen können. Tatsächlich hält der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog hauptsächlich Verwarngelder in Höhe von maximal 10 Euro bereit: