In Kürze beginnt die Reifenwechselzeit. Der Austausch der Winterreifen durch Sommerreifen minimiert den Reifenverschleiß und gewährleistet Sicherheit beim Fahren. Schließlich verursachen Winterpneus bei trockener Fahrbahn und entsprechenden Temperaturen eine schlechte Haftung und verlängern Bremswege. Im Zuge des Reifenwechsels ist ein Blick in die Kfz-Versicherungsunterlagen ratsam. Wechsel freudige Verbraucher können sich auch in diesem Bereich Vorteile zunutze machen.
Angebote vergleichen und individuelle Fakten klären
Um unkompliziert einen günstigeren Kfz-Versicherungstarif zu finden, ist die Nutzung von Vergleichsportalen ratsam. Am besten mehrere, um ein möglichst objektives Ergebnis zu erhalten und sich einen angemessenen Überblick zu verschaffen. Vergleichsportale ermitteln mit Angaben wie Fahrzeugtyp, Fahrzeugalter und Fahrzeugnutzung die aktuell preiswertesten Angebote.
Dabei spielt die jährliche Fahrleistung eine zentrale Rolle. Gemeint sind die jährlich gefahrenen Kilometer. Je mehr gefahren wird, desto höher schätzen Versicherungen das Unfallrisiko ein, was sich für Versicherte wiederum negativ auf die Versicherungsbeiträge auswirkt. Wenigfahrer mit unter 10.000 Kilometer Fahrleistung sind dahingehend oft im Nachteil, da bei der Kalkulation Kilometerstaffeln herangezogen werden. Die niedrigste beginnt für gewöhnlich bei 3.000 Kilometer. Wird noch weniger gefahren, wirkt sich das bei den wenigsten Versicherungen Beitrags-mindernd aus. In diesem Zusammenhang kann die kilometergenaue Abrechnung interessant sein, wie sie bei einigen Autoversicherungen angeboten wird. Die Auswahl an entsprechenden Internettarifen hält sich zwar noch in Grenzen, aber aufgrund der großen Nachfrage durch Verbraucher wächst das Angebot stetig. Immer mehr etablierte Versicherer stellen sich auf die Digitalisierung ein und senken ihre Preise. Mit einem Anbieterwechsel können Kunden von diesem zunehmenden Wettbewerb profitieren. Voraussetzung ist allerdings, dass Kündigungsfristen eingehalten und Tarifleistungen kritisch geprüft werden. Besonders wichtig ist eine Zusatzdeckung zum Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter.
Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts
Ein Nachteil der meisten Kfz-Versicherungen besteht darin, dass die Verträge nicht spontan gekündigt werden können. In der Regel ist eine Kündigung nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Stichtag ist für zahlreiche Versicherte der 30. November. Ausgeschlossen ist ein Wechsel im Frühjahr zu einem anderen Anbieter allerdings nicht.
Es gibt mehrere Ausnahmen:
- Schadensfall: Wird der Kfz-Versicherung ein Schaden gemeldet, kann der Versicherte nach Abwicklung des Falls vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ob der Schaden vom Versicherer übernommen wurde oder nicht, spielt dahingehend keine Rolle.
- Preiserhöhung: Eine weitere Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, ergibt sich bei einer Preiserhöhung durch die Versicherungsgesellschaft. Die Erhöhung muss vom Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden. Nach Erhalt des Dokuments darf der Kunde innerhalb von einem Monat kündigen. Größtenteils kommen Preiserhöhungen in Verbindung mit der Jahresabrechnung.
- Fahrzeugwechsel: Auch die Abmeldung des alten Gebrauchtwagens in Verbindung mit der Anmeldung eines anderen Fahrzeugs ist eine ideale Gelegenheit für den Wechsel des Versicherers.
Das Sparpotenzial liegt teilweise über 50 Prozent. Allerdings sind Verbraucher gut beraten, das Kleingedruckte kritisch zu lesen. Ansonsten besteht die Gefahr von unangenehmen Abstrichen bei der Schadensregulierung. Besonders viel sparen, lässt sich durch einen Wechsel von der Kfz-Vollkaskoversicherung auf die Teilkasko. Die Vollkasko macht bei Neuwagen und neuwertige gebrauchten bis etwa fünf Jahre Sinn. Aber auch dann, wenn ein Totalschaden des Wagens einen Haushalt finanziell erheblich belasten würde. Inwieweit ein solcher Schaden durch Rücklagen abgefangen werden kann, muss jeder Versicherte individuell entscheiden.
Voll- & Teilkasko sind freiwillig – die Kfz-Haftpflicht ein Muss
Die Vollkasko bietet Rundumschutz und übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug auch, wenn diese selbstverschuldet oder durch Vandalismus zustande kommen. Die Teilkasko senkt den Versicherungsschutz auf unverschuldete Schäden, die zum Beispiel durch Unfälle mit Wildtieren oder Unwetter verursacht werden. Diese Police lohnt sich nicht nur für Gebrauchtwagen mit einem hohen Wiederverkaufswert. Auch diejenigen, die entsprechende Schäden aufgrund mangelnder Rücklagen nicht aus eigener Tasche zahlen könnten, sollten über die Teilkasko nachdenken. Mithilfe der Selbstbeteiligung lassen sich die Beiträge senken. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht und dient der Grundsicherung. Sie reguliert Schäden, die Versicherte Dritten zufügen. Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Wichtig ist, dass die Deckungssummen ausreichend hoch gewählt werden. Weil die gesetzlichen Mindestdeckungssummen mit 50.000 Euro für Vermögensschäden, 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,22 Millionen Euro für Sachschäden knapp sind, ist die Ausweitung auf pauschale Versicherungssummen zwischen 50 und 100 Millionen Euro anzuraten. Wie die Schmerzensgeldtabelle der Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke verdeutlicht, können die Forderungen erheblich sein. Werden bei einem Unfall mehrere Personen schwer verletzt, reicht die gesetzliche Mindestdeckung womöglich nicht. Die Differenz müssen Unfallverursacher selbst übernehmen.
Worauf es bei einem Vergleich der Angebote außerdem ankommt, lässt sich im umfassenden Ratgeber der Stiftung Warentest rund um die Kfz-Versicherung nachlesen. |