Ab dem 01. Januar 2021 dürfen voraussichtlich viele Fahrzeugbesitzer ihren Geldbeutel für den Fiskus ein Stückchen weiter öffnen. Die KfZ-Steuer erhöht sich für manch einen Fahrzeughalter deutlich.
Warum ist das so?
Um dem Umweltgedanken Rechnung zu tragen plant die Bundesregierung mit dem am 12.06.2020 beschlossenen Klimapaket die Steigerung der KfZ-Steuer. Hierdurch sollen sowohl den Verbrauchern als auch den Automobilherstellern, durch das Sanktionieren verbrauchsstarker Autos, weitere Anreize zum investieren in neue und umweltfreundlichere Technologien gegeben werden.
Wie sieht die Änderung aus?
Aktuell ergibt sich die Höhe der Steuer unter Berücksichtigung der Motorenart, des Hubraums, des Verbrauchs und des Zulassungsdatums. Zum Jahreswechsel hin soll dann ein besonderes Augenmerk auf den CO2 Ausstoß eines PKW´s gelegt werden.
Es ist nicht so, dass die anderen Punkte nun keine oder eine geringere Rolle spielen, ganz im Gegenteil kommt einfach ein weiterer Kostenfaktor hinzu. Zukünftig soll die Berechnung wie folgt aussehen. Pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden beim Benziner 2,00 Euro und beim Diesel 9,50 Euro fällig, hinzu kommt dann der Emissionsaufschlag. Bei diesem gibt es eine Freigrenze von 95 Gramm pro Kilometer darüber hinaus gibt es sechs Steigerungsstufen in 20 Gramm Schritten. Also ab 95, 115, 135, 155, 175 und 195 Gramm CO2-Ausstoß je Kilometer wird jedes Gramm teurer. So kostet jedes Gramm zwischen 96 und 115 Gramm je Kilometer zwei Euro mehr, im Rahmen von 116g bis 135g liegen wir bei zusätzlichen 2,20 Euro, von 136g bis 155g erhöht sich der Betrag um 2,50 Euro, von 156g bis 175g um 2,90 Euro und von 176g bis 195g um 3,40 Euro. Ab 196 Gramm je Kilometer belastet jedes weitere Gramm Ihren Geldbeutel um 4 Euro.
Zur Veranschaulichung errechnen wir den geplanten CO2 Aufpreis der Steuer anhand eines Audi RS6 mit einem Ausstoß lt. Hersteller von 263 Gramm pro Kilometer:
- 96g - 115g: 20x2,00 EUR = 40,00 EUR
- 116g - 136g: 20x2,20 EUR = 44,00 EUR
- 136g - 155g = 20x2,50EUR = 50,00 EUR
- 156g - 175g: 20X 2,90 EUR = 58,00 EUR
- 176g - 195g: 20x 3,40 EUR = 68,00 EUR
- ab 196g: 68 x 4,00 EUR = 272,00 EUR
Wodurch sich eine Gesamtsumme von 532,00 EUR ergibt. Zuzüglich der Hubraumbesteuerung von 80,00 EUR (also 4.000 ccm geteilt durch 100 mal 2,00 EUR).
Hieraus würde sich nach den aktuellen Plänen eine Besteuerung von 612,00 EUR für das Jahr 2021 ergeben. Dies wäre eine Steigerung von ca. 196,00€ im Vergleich zum aktuellen Jahr ergeben.
Wer ist davon Betroffen?
Diese Besteuerungsrechnung soll nur für Fahrzeuge gelten, welche ab dem 01.01.2021 zugelassen werden. Treffen dürfte dies vor allem SUV- und Sportwagenfans, da Kleinwagen naturgemäß eher kleine Motoren und dadurch einen relativ geringen CO2-Ausstoß mit sich bringen.
Veranschaulichen lässt sich dies ebenfalls mit einer verkürzten Rechnung. Als Beispiel nehmen wir einen VW Polo mit seinen 999ccm und einem CO2-Ausstoß lt. Hersteller von 110g pro Kilometer:
- CO2Ausstoß 96g bis 110g: 15x 2,00€ = 30,00€
- ccm Kosten: 999ccm / 100 - X 2,00 EUR = 20,00€
Somit ändert sich beispielsweise zwischen einem VW Polo welcher im Dezember 2020 und einem der erst im Januar 2021 zugelassen wird von der Besteuerung nichts. Beide liegen nach aktuellen Planungen bei ca. 50,00€.
Wer also vor hatte sich Anfang nächsten Jahres ein hochmotorisiertes Fahrzeug zuzulegen, sollte also besser schauen, ob dies mit der aktuellen Mehrwertsteuersenkung nicht doch schon 2020 möglich ist.