Ein Unfall passiert oft unerwartet. Doch was ist direkt danach zu beachten, damit die Schadensregulierung ohne Probleme abläuft?
Unser Ratgeber „Was ist nach einem Autounfall zu beachten?“ zeigt die wichtigsten Tipps und Verhaltensregeln. Ziel ist es, eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen, Ansprüche korrekt geltend zu machen und unnötigen Ärger mit Versicherungen oder Werkstätten zu vermeiden – insbesondere bei unverschuldeten Verkehrsunfällen.
Kostenvoranschlag oder Sachverständiger?
Bei einem Bagatellschaden (Instandsetzungskosten bis ca. 1.000 €) reicht meist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt. Übersteigt der Schaden diese Grenze, sollte ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Dieser kann frei gewählt werden, auch wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter einschalten möchte. Die Kosten für ein Gutachten sind erstattungspflichtig.
Eine umfassende Beweissicherung durch Fotos, Skizzen und Gutachten ist entscheidend, um den vollen Schadensersatz zu erhalten. Dazu zählen auch Angaben zum Nutzungsausfall oder zu Mietwagenkosten.
Unfallwagen – Wertminderung und Offenbarungspflicht
Wird ein repariertes Fahrzeug später verkauft, muss der Unfallschaden gegenüber Käufern offengelegt werden (Offenbarungspflicht). Der durch den Unfall entstandene Wertverlust kann mit einem Wertminderungsanspruch geltend gemacht werden – vorausgesetzt, es liegt ein unabhängiges Sachverständigengutachten vor.
Reparaturkosten: Auszahlung oder Werkstatt?
Der Geschädigte kann die Reparaturkosten auch auszahlen lassen („fiktive Abrechnung“). Eine Werkstattbindung besteht nicht – jeder darf sein Fahrzeug in der Werkstatt des Vertrauens reparieren lassen. Vorschläge der Versicherung, Partnerbetriebe zu nutzen, sind freiwillig.
Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 %, kann das Fahrzeug dennoch repariert werden, sofern es weiter genutzt wird. Andernfalls hat der Geschädigte Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Mietwagen und Nutzungsausfall
Während der Reparatur hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen in vergleichbarer Fahrzeugklasse. Alternativ kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Die Höhe bestimmt ein Sachverständiger anhand gängiger Tabellen (z. B. Schwacke).
Versicherungen und Schadensabwicklung
Die gegnerische Versicherung bietet oft an, die Abwicklung komplett zu übernehmen. Dies ist jedoch freiwillig. Um eine unabhängige Begutachtung sicherzustellen, sollte der Geschädigte stets auf ein eigenes Gutachten bestehen und die Abwicklung nicht vollständig aus der Hand geben.
Anwalt einschalten
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Interessen des Geschädigten wahren. Seine Kosten muss in der Regel die gegnerische Versicherung tragen – für den Geschädigten entstehen somit keine Nachteile.
Gutachter und Besonderheiten bei Auslandsunfällen
Ein unabhängiges Gutachten schützt beide Seiten: Es verhindert überhöhte Forderungen und sorgt für eine faire Regulierung. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen sollten die Daten aus der Grünen Versicherungskarte unbedingt aufgenommen werden. Sie erleichtert die Kommunikation mit ausländischen Versicherungen erheblich.
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