Foto © by depositphotos.com | VitalikRadko
Ein Verkehrsunfall im Urlaub ist für alle Beteiligten ärgerlich und kann den lang ersehnten Urlaub schnell verderben. Jedes Jahr erleben rund 150.000 deutsche Urlauber einen Unfall im Ausland. Glücklicherweise bleibt es meist bei Blechschäden, doch die Frage, wie die Schadenregulierung abläuft, stellt sich in jedem Fall. Hier erfahren Sie, was im Falle eines Unfalls im Ausland zu tun ist und welche Rechte Sie haben.
Europäischer Unfallbericht
Für deutsche Autofahrer ist es entscheidend, den Unfallhergang so genau wie möglich zu dokumentieren. Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht, der den Vorgang in mehreren Sprachen protokolliert. Dieses Formular erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung. Zusätzlich sollten Sie:
- Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugen und den Schäden machen.
- Kontaktdaten von Zeugen notieren.
- Die Polizei hinzuziehen, falls erforderlich (in einigen Ländern ist dies Pflicht).
Schadenregulierungsbeauftragter
Seit 2003 sind alle Versicherer in der EU verpflichtet, in jedem Mitgliedsland einen Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen. Wenn Sie beispielsweise einen Unfall in Italien haben, wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr an den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 040/300 33 00 00 (kostenpflichtig). Dort erfahren Sie, wer der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte ist.
Die ausländische Versicherung hat eine dreimonatige Frist, um sich bei Ihnen zu melden und das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie sich an die deutsche Verkehrsopferhilfe wenden.
Schadensrecht im Ausland
Bei einem Unfall im Ausland gilt das Schadensrecht des jeweiligen Landes. Das bedeutet, dass die Regelungen zur Schadensregulierung von Land zu Land unterschiedlich sein können. Eine Ausnahme besteht nur, wenn beide Unfallbeteiligte Deutsche sind – dann greift deutsches Recht.
Vollkasko-Versicherung
Vor Reiseantritt sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Urlaubsland in Ihrer Vollkasko-Versicherung eingeschlossen ist. Ist der Unfallverursacher ein ausländischer Fahrer, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten. Bei eigener Schuld zahlt Ihre Vollkasko-Versicherung nur, wenn das Land in der Police enthalten ist.
Schadensansprüche im Ausland
Die Schadensregulierung im Ausland ist oft weniger großzügig als in Deutschland. In vielen Ländern gibt es keine Wertminderungsentschädigung oder Erstattung für Mietwagenkosten, es sei denn, das Fahrzeug wird beruflich benötigt. Auch die in Deutschland bekannte 130%-Regelung (bei wirtschaftlichem Totalschaden) gibt es im Ausland nicht. Hier einige Beispiele:
- Keine Wertminderung: Großbritannien, Italien, Kroatien, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
- Keine Mietwagenkosten: In den meisten Ländern werden Mietwagenkosten nur bei beruflicher Notwendigkeit erstattet.
Auslandsschadenschutz
Viele deutsche Versicherungen bieten eine Zusatzversicherung namens Auslandsschadenschutz an. Diese Option sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Unfalls im Ausland nach deutschem Recht entschädigt werden. Dies kann insbesondere bei höheren Schadenssummen oder komplexen Fällen von Vorteil sein.
Tipps bei einem Unfall im Ausland
- Ruhe bewahren: Bleiben Sie ruhig und sichern Sie die Unfallstelle ab.
- Dokumentieren: Machen Sie Fotos, notieren Sie Zeugenaussagen und füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus.
- Polizei rufen: In einigen Ländern ist dies Pflicht, insbesondere bei Personenschäden.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung.
- Schadenregulierungsbeauftragten kontaktieren: Nutzen Sie den Zentralruf der Autoversicherer, um den zuständigen Ansprechpartner zu finden.
Wichtige Telefonnummern
- Zentralruf der Autoversicherer: 040/300 33 00 00 (kostenpflichtig)
- Deutsche Botschaften und Konsulate: Im Notfall können Sie sich auch an die deutsche Botschaft im Ausland wenden.
Fazit
Ein Unfall im Ausland ist unangenehm, aber mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der Abläufe lässt sich der Schaden gut regeln. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Versicherungsbedingungen und halten Sie den Europäischen Unfallbericht griffbereit. So sind Sie im Ernstfall bestens vorbereitet.
Stand: Oktober 2023
! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Weiterführende Artikel zum Thema Unfall:
Unfall Im Ausland: Zentralruf - die Unfallhilfe im Ausland!
Unfall im Ausland: europäisches Unfallprotokoll
Die "Grüne Karte" der Versicherung
Tipps & Hilfestellung bei einem Unfall
Notrufnummern in Europa
Weitere Seiten zum Thema Unfall finden sich in unserem Kfz-Verzeichnis:
Kfz-links - Unfall