Ein Unfall im Ausland ist für Autofahrer oft mit Unsicherheit verbunden. Damit Betroffene ihre Ansprüche schnell und unkompliziert geltend machen können, gilt seit 2003 die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie. Auch Länder wie Norwegen, Island, die Schweiz oder Liechtenstein haben diese Regelung umgesetzt. Jede Kfz-Versicherung muss einen Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland benennen, der im Ausland entstandene Schäden abwickelt und bei der Auszahlung unterstützt.
Um die zuständige Versicherung des Unfallgegners zu ermitteln, genügt das Kennzeichen. Mit diesem kann man sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden (Telefon: 0800 250 260 0). Seit 2007 hilft dieser Service auch bei Unfällen im Ausland und vermittelt die Kontaktdaten des zuständigen Versicherers.
Wichtig ist vor allem, die Versicherung des Unfallgegners sofort zu erfragen und eine umfassende Dokumentation anzufertigen. In vielen Fällen sollte zudem die Polizei hinzugezogen werden, um eine rechtssichere Grundlage für die spätere Regulierung zu schaffen.
Unfallprotokolle sind im Ausland unverzichtbar
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute empfiehlt deutschen Autofahrern dringend, bei einem Unfall im Ausland ein Unfallprotokoll ausfüllen zu lassen. Dieses bildet die Grundlage für spätere Schadenersatzansprüche.
Folgende Angaben sollte ein Unfallprotokoll enthalten:
- Zeit und Ort des Unfalls
- Namen und Anschriften der Beteiligten und Verletzten
- Angaben zur zuständigen Polizeibehörde (sofern eingeschaltet)
- Daten von Unfallzeugen
- Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
- Versicherungsnummer und Name des gegnerischen Versicherers
- Beschreibung der Schäden am Fahrzeug und an Gegenständen (z. B. Gepäck)
- Fotos oder Skizzen des Unfallhergangs
Europäisches Unfallprotokoll
Besonders praktisch ist das europäische Unfallprotokoll. Es ist in allen EU-Sprachen erhältlich und kann direkt vor Ort gemeinsam mit dem Unfallgegner ausgefüllt werden. Versicherungen halten in der Regel entsprechende Formulare bereit, zudem steht der Vordruck online, beispielsweise beim ADAC, zum Download zur Verfügung. Auch die Grüne Versicherungskarte erleichtert die Abwicklung, da sie den Versicherungsschutz nachweist und Missverständnisse reduziert.
Ein Schadensregulierungsbeauftragter hat maximal drei Monate Zeit, die Ansprüche zu bearbeiten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, tritt die Verkehrsopferhilfe ein und übernimmt die Regulierung.
Wichtig: Es gilt immer das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Das betrifft auch den Gerichtsstand sowie die Bewertung von Beweismitteln, Zeugenaussagen und Gutachten. Entsprechend können auch die Kosten für Anwälte und Sachverständige nach ausländischem Recht unterschiedlich erstattungsfähig sein.
FAQ – Häufige Fragen zum Unfall im Ausland
1. Was ist das europäische Unfallprotokoll?
Das europäische Unfallprotokoll ist ein standardisierter Vordruck, der in allen EU-Sprachen erhältlich ist. Er erleichtert die Unfallaufnahme im Ausland und sorgt dafür, dass alle relevanten Daten für die Schadensregulierung erfasst werden.
2. Wo bekomme ich das europäische Unfallprotokoll?
Sie erhalten das Formular in der Regel kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung. Alternativ kann es beim ADAC heruntergeladen werden.
3. Gilt bei einem Unfall im Ausland deutsches oder ausländisches Recht?
Es gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Das betrifft auch den Gerichtsstand, die Beweisführung sowie die Erstattungsfähigkeit von Kosten.
4. Wer hilft mir, wenn der Unfallgegner im Ausland versichert ist?
In Deutschland übernimmt ein vom Versicherer benannter Schadensregulierungsbeauftragter die Abwicklung. Die Kontaktdaten erhalten Sie über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0).
5. Was passiert, wenn die Schadensregulierung zu lange dauert?
Der Regulierungsbeauftragte hat maximal drei Monate Zeit, um Ansprüche zu bearbeiten. Erfolgt keine Entscheidung, tritt die Verkehrsopferhilfe ein und übernimmt die weitere Regulierung.
Nützliche Links:
Das europäische Unfallprotokoll in verschiedenen Sprachen sowie weitere Informationen finden Sie unter anderem beim ADAC:
Unfall im Ausland – ADAC-Ratgeber
Weiterführende Artikel zum Thema Unfall:
- Unfall im Ausland: Zentralruf
- Die „Grüne Karte“ der Versicherung
- Tipps & Hilfestellung bei einem Unfall
- Notrufnummern in Europa
- Verkehr in Europa
Weitere Infos im Kfz-Verzeichnis:
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