Ein Unfall ist keine Routine! Diese Tipps sind entscheidend, damit Unfallbeteiligte einen kühlen Kopf bewahren und richtig handeln.
– Kevin Geisler
Das richtige Verhalten bei Unfällen ist entscheidend, unabhängig davon, ob es sich um Personen- oder Blechschäden handelt. In erster Linie sollten drei Schritte befolgt werden: Als Erstes muss die Unfallstelle durch Einschalten der Warnblinkanlage und Aufstellen des Warndreiecks gesichert werden. Leisten Sie anschließend Erste Hilfe und setzen Sie daraufhin einen Notruf ab.
Wenn Sie einen Notruf absetzen, sollten Sie sowohl Ihren Namen und Ihren Standort nennen als auch den Unfallhergang schildern. Anschließend warten Sie auf Anweisungen und Rückfragen.
Bei Unfällen, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden, erhebliche Schäden entstanden sind oder die Schuldfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, sollte zusätzlich die Polizei verständigt werden. Lediglich bei Bagatellschäden kann auf diesen Anruf verzichtet werden. Sichern Sie stattdessen als Unfallbeteiligter Beweise, um den Unfall zu dokumentieren. Hierfür sind Fotos und eine Unfallskizze anzufertigen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Kontaktdaten untereinander auszutauschen.
Wichtige Informationen, die ausgetauscht werden sollten, sind:
- die Anschrift des Fahrzeughalters,
- das Kennzeichen,
- die Art der Unfallbeteiligung,
- die Versicherungsdaten und Vertragsnummer,
- der Ort und Zeitpunkt des Unfalls,
- sowie Name und Anschrift von Zeugen.
Übrigens wird falsches Verhalten bei einem Verkehrsunfall sanktioniert. Die Bestrafung reicht dabei von kleineren Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Nach § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) existiert beispielsweise eine Warndreieckspflicht, bei deren Nichteinhaltung ein Verwarngeld von 15 Euro droht. Wenn die Unfallstelle nicht ordnungsgemäß abgesichert wird, kann sogar ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro auf Betroffene zukommen. Nur eine Warnwestenpflicht gibt es in Deutschland nicht, auch wenn es grundsätzlich ratsam ist, eine solche mitzuführen.
Das Leisten von Erster Hilfe ist hingegen keine Option, sondern eine grundlegende Pflicht. Diese Hilfspflicht bezieht sich außerdem nicht nur auf die unmittelbaren Unfallbeteiligten, sondern auch auf Mitfahrer und Passanten. Vorausgesetzt natürlich, dass die Umstände zur Hilfeleistung zumutbar sind, sprich keine erhebliche Gefahr für das eigene Leben besteht. Nach § 323c Strafgesetzbuch droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Um im Ernstfall schnell vorbereitet zu sein, alle Pflichten zu erfüllen und gegebenenfalls Menschenleben zu retten, stellt Ihnen der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. eine Checkliste zum Ausdrucken zur Verfügung. Diese ist hier zum kostenlosen Download verfügbar.
Weitere Informationen über das richtige Verhalten bei Autounfällen, anderen Unfallarten und vor Ort sowie die Ansprüche nach dem Unfall hat der Verband zudem auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.verkehrsunfall.org für Sie aufgelistet.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V.
Der VFBV e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VFBV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und flensburgpunkte.net.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.
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