Unfallflucht (Fahrerflucht) ist kein Kavaliersdelikt und gilt als Straftat
Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort bezeichnet man auch als Fahrerflucht oder Verkehrsunfallflucht.
Laut Hochrechnungen, werden rund eine halbe Millionen Fälle von Fahrerflucht jährlich von der Polizei erfasst. Die Dunkelziffer liegt hierbei sehr hoch, da viele Geschädigte, mit kleineren Sachschäden, es nicht bei der Polizei zur Anzeige bringen, weil die Erfolgsaussichten nur gering sind.
Lediglich bei Taten mit Verletzten oder tödlichen Unfällen ermittelt die Polizei intensiv und dann auch meist effizient.
Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt, auch nicht wenn es sich "nur" um einen Parkrempler handelt. Wer flüchtet, begeht eine Straftat und muss je nach Sachschaden und anderen Ereignissen und Umständen, mit einer harten Strafe rechnen.
Info: Fahrerflucht begehen können nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer, Skater und sogar Fußgänger.
Was sind die Folgen einer Unfallflucht?
Eine Unfallflucht ist eine Straftat (nach §142 StGB) und wird teils hart bestraft um die Opfer zu schützen.
Neben einer Geldstrafe verliert der Fahrer auch sein Schutz der Kfz-Versicherung. Diese zahlen zwar erst den Schaden des geschädigten Fahrzeughalters, holen sich das Geld (Höchstgrenze 5000 Euro) aber wieder vom Verursacher zurück. Zudem findet eine Zurückstufung des Schadenfreiheitsrabattes statt. Natürlich muss der Verursacher seinem Schaden am Fahrzeug selber tragen, denn in den meisten Fällen verweigert sogar eine Vollkasko-Versicherung hierbei den Schaden zu übernehmen.
Wenn ein sogenannter bedeutender Schaden vorliegt (ca. ab 1300 €) droht zudem der Entzug der Fahrerlaubnis. Je nach Härtefall kann sogar eine bis zu drei Jahren Gefängnisstrafe erfolgen.
Den Fahrerflüchtigen ausfindig machen
Selbstverständlich muss Verursacher erst einmal gefasst werden! Aber es gibt schon sehr zuverlässige Methoden, durch Lackuntersuchungen den Hersteller einzugrenzen um dann bei Händler & Werkstätten an Informationen zu kommen.
Schuldig
Wer bewusst einen Unfall verursacht und sich dennoch einfach entfernt, macht sich schuldig!
Die Unfallforschung kann heute ziemlich genau sagen, ob ein Parkrempler zu erkennen sein musste. Deshalb helfen Ausreden wie: "ich habe gar nichts gemerkt" vor Gericht kaum noch.
Tipp: Der einfachste und sicherste Weg ist auch der billigere - Stehen bleiben und den Fall irgendwie zur Anzeige bringen!
Eine Fahrerflucht kann innerhalb 24h korrigiert werden
Die sogenannte Spontanentscheidung kann innerhalb von 24 Std nach dem Unfall korrigiert werden, in dem man sich während dieser Zeit freiwillig bei der Polzei meldet.
Hiebei darf mit einer Strafmilderung bis zur einer Straflosigkeit gerechnet werden.
Was ist zu tun bei einem Parkrempler wo kein Besitzer aufzufinden ist? - reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe?
Um es gleich vorne weg zu nehmen: Nein ein Zettel auf der Windschutzscheibe reicht nicht aus!
Bleiben Sie am Fahrzeug stehen, versuchen Sie über die Anwohner herauszufinden um wessen Fahrzeug es sich handelt. Kann Ihnen keiner eine hilfreiche Aussage geben, rufen Sie die Polizei an und bringen Sie den Unfall zur Anzeige! Wenn Sie kein Handy dabei haben sollten, versuchen Sie es vielleicht am besten bei den unmittelbaren Anwohnern! Das Gesetz schreibt in diesem Fall eine mindest Verweildauer von 30 Minuten vor, erst danach dürfen Sie den Unfallort verlassen um zum Beispiel eine Telefonzelle aufzusuchen!
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Unfall Im Ausland: Zentralruf - die Unfallhilfe im Ausland!
Die "Grüne Karte" der Versicherung
Tipps & Hilfestellung bei einem Unfall
Notrufnummern in Europa
Verkehr in Europa
Nützliche Links im Netz:
Das europäische Unfallprotokoll in verschiedenen Sprachen findet sich auch auf folgenden Seiten:
http://www.unfallskizze.de/formularcenter.html#download
https://www.adac.de/infotestrat/unfall-schaeden-und-panne/unfallabwicklung/unfall/schaden-ausland/
weitere Seiten zum Thema Unfall finden sich in unserem Kfz-Verzeichnis:
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