Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – umgangssprachlich auch Fahrerflucht genannt – ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat nach § 142 StGB. Jährlich erfasst die Polizei rund eine halbe Million Fälle, die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher liegen. Vor allem kleinere Sachschäden werden häufig nicht angezeigt, da Betroffene den Aufwand scheuen oder geringe Erfolgschancen sehen.
Besonders konsequent ermittelt die Polizei, wenn bei einem Unfall Personen verletzt oder sogar getötet werden. Doch auch bei einem vermeintlich harmlosen Parkrempler handelt es sich um eine Straftat, wenn der Verursacher einfach weiterfährt. Wer flüchtet, riskiert empfindliche Strafen – unabhängig von der Höhe des Schadens.
Info: Fahrerflucht kann nicht nur von Autofahrern begangen werden, sondern auch von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern oder sogar Fußgängern, die einen Unfall verursachen.
Was sind die Folgen einer Unfallflucht?
Eine Fahrerflucht wird hart bestraft, um Geschädigte zu schützen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen verliert der Täter auch seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar zunächst den Schaden des Geschädigten, fordert aber bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurück.
Zudem wird der Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. Die Vollkasko-Versicherung verweigert in den meisten Fällen eine Kostenübernahme. Bei einem „bedeutenden Schaden“ ab etwa 1.300 Euro droht zusätzlich der Entzug der Fahrerlaubnis. In schweren Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängen.
Den Täter ermitteln:
Um Fahrerflüchtige ausfindig zu machen, nutzen Ermittler moderne Methoden wie Lack- und Spurenanalysen. Werkstätten und Händler können durch Abgleich mit Bauteilen oder Lackmustern bei der Identifizierung helfen.
Keine Ausreden:
Vor Gericht zählt oft auch, ob der Schaden erkennbar gewesen sein musste. Die Unfallforschung liefert heute klare Kriterien, wann ein Fahrer den Aufprall wahrgenommen haben muss. Ausreden wie „Ich habe nichts bemerkt“ haben daher kaum noch Aussicht auf Erfolg.
Tipp: Stehen bleiben, Polizei informieren und den Schaden melden – das ist immer der sicherste und auch billigste Weg.
Fahrerflucht kann innerhalb von 24 Stunden korrigiert werden
Das Gesetz sieht eine Art „Rettungsanker“ vor: Wer sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall freiwillig bei der Polizei meldet, kann mit einer Strafmilderung rechnen. In manchen Fällen wird sogar von einer Strafe abgesehen, insbesondere bei geringfügigen Schäden.
Was tun bei einem Parkrempler ohne anwesenden Halter?
Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus! Wer den Halter nicht erreichen kann, muss am Unfallort mindestens 30 Minuten warten. Danach sollte unverzüglich die Polizei informiert und der Vorfall zur Anzeige gebracht werden. Notfalls können Anwohner um Hilfe gebeten werden, etwa um ein Telefon zu nutzen. Erst nach Erfüllung dieser Pflichten darf der Unfallort verlassen werden.
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