Nach dem Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung werden einem von der Versicherung die Unterlagen zugeschickt. In diesen Unterlagen befindet sich ein Dokument mit dem offiziellen Namen "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", bekannt auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Diese Versicherungskarte dient zur Bescheinigung im Ausland und bescheinigt somit, dass ein Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht.
Zudem enthält die Karte alle wichtigen Informationen, die zur Einreise und der Unfallregulierung notwendig sind. Neben den eigenen Daten finden sich auch Ansprechpartner und das Regulierungsbüro, an das man sich wenden kann.
Info: Beim Verkauf eines Fahrzeugs muss die Grüne Karte vernichtet werden.
Unfall im Ausland
Bei einem Unfall im Ausland werden mit der Grünen Versicherungskarte wichtige Fahrzeugdaten ausgetauscht. Bei einem entstandenen Schaden wird der Fall über eine Regulierungshilfe im Gastland geregelt. Kommt es in Deutschland mit einem ausländischen Fahrer und Fahrzeug zu einem Unfall, so wird der Schaden genauso über die Grüne Karte und eine Regulierungshilfe geregelt, sodass der Schaden dann nach deutschem Recht abgewickelt wird, ohne einen direkten persönlichen Kontakt mit der ausländischen Versicherung.
Dabei ist nicht zu vergessen, dass z.B. Anhänger selbst versichert sind und somit eine eigene Grüne Karte besitzen. Dies bedeutet, dass bei einem Schaden auch diese Karte mitgetauscht wird, damit die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Grüne Karte Büro
Das jeweilige nationale "Grüne-Karte-Büro" ist die Dachorganisation aller Versicherer eines Landes, die Deckung im Rahmen der Grünen Karten anbieten.
Die Regulierungshilfe in Deutschland ist "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." oder übers Internet zu erreichen unter gruene-karte.de.
Die Dachorganisation aller nationalen Büros ist das "Council of Bureaux" mit Sitz in London.
Geschichte der Grünen Karte
Ende der 1940er Jahre wurde ein Abkommen mit fast allen europäischen Ländern geschlossen, welches die Grüne Karte hervorbrachte, die zur Erleichterung der Schadensregulierung diente. Daran haben sich auch viele Staaten im Nahen Osten sowie einige Mittelmeerstaaten beteiligt. Diese Grüne Versicherungskarte musste man damals schon bei der Einreise im jeweiligen Land vorlegen.
Im Jahre 1974 wurde ein erweitertes Kennzeichenabkommen eingeführt, welches die Grüne Karte für die Einreise der Länder, die unterzeichnet haben, unnötig machte. Hierbei wurde vereinbart, dass das Kennzeichen als Versicherungsnachweis völlig ausreicht. Dennoch wird empfohlen, die Grüne Karte zur Sicherheit mit sich zu führen.
Volumen und Anwendungsbereich der Grünen Versicherungskarte
Zu dem Grünen Karten-System gehören aktuell 46 Länder, darunter 4 außereuropäische Länder. Dieses System ist begrenzt auf Europa und die Mittelmeeranrainerstaaten.
Um sicherzugehen, sollte man sich vor einer geplanten Auslandsreise informieren, ob die Grüne Versicherungskarte für eine Einreise benötigt wird. Informationen hierzu findet man u.a. bei dem Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." oder bei einem der Automobilclubs.
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Regulierungshilfe in Deutschland: www.gruene-karte.de
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