Die Grüne Karte
Nach dem Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung werden einem von der Versicherung die Unterlagen zugeschickt. In diesen Unterlagen befindet sich ein Dokument mit dem offiziellen Namen "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", bekannt auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Diese Versicherungskarte dient zur Bescheinigung im Ausland und sagt somit aus, dass ein Verschicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht.
Zudem enthält die Karte alle wichtigen Informationen, die zur Einreise und der Unfallregulierungen notwendig sind. Neben den Eigenen Daten finden sich auch Ansprechpartnern und das Regulierungsbüro, an dem man sich wenden kann.
Info: Beim Verkauf eines Fahrzeuges muss die Grüne Karte vernichtet werden.
Bei einem Unfall im Ausland werden mit der Grünen Versicherungskarte wichtige Fahrzeugdaten getauscht. Bei einen entstandenen Schaden wird der Fall über einer Regulierungshilfe im Gastland geregelt. Kommt es in Deutschland mit einem Ausländischen Fahrer und Fahrzeug zu einem Unfall, so wird der Schaden genauso über die Grüne Karte und einer Regulierungshilfe geregelt, so dass der Schaden dann nach deutschem Recht abgewickelt wird, ohne einen direkten persönlichen Kontakt mit der Ausländischen Versicherung.
Dabei ist nicht zu vergessen, dass z.B. Anhänger selbst Versichert sind und somit eine eigene Grüne Karte besitzen. Dies bedeutet bei einem Schaden wird auch diese Karte mit getauscht, damit die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Grüne Karte Büro
Das jeweilige nationale "Grüne-Karte-Büro" ist die Dachorganisation aller Versicherer eines Landes, die Deckung im Rahmen der grünen Karten anbieten.
Die Regulierungshilfe in Deutschland ist "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." oder übers Internet zu erreichen unter gruene-karte.de.
Die Dachorganisation aller nationalen Büros ist das "Council of Bureaux" mit Sitz in London.
Geschichte der Grünen Karte
Ende der 1940er Jahre wurde ein Abkommen mit fast allen europäischen Ländern geschlossen, welche die Grüne Karte hervorbrachte, die zur Erleichterung der Schadensregulierung diente. Daran haben dich auch viele Staaten im Nahen Osten, sowie einige Mittelmeerstaaten beteiligt. Diese Grüne Versicherungskarte mußte man damals schon bei der Einreise, im jeweiligen Land, vorlegen.
Im Jahre 1974 wurde ein erweitertes Kennzeichenabkommen eingeführt, welches die Grüne Karte für die Einreise der Länder, die unterzeichnet haben, unnötig machte. Hierbei wurde vereinbart, dass das Kennzeichen als Versicherungsnachweis völlig ausreicht. Dennoch wird empfohlen die Grüne Karte zur Sicherheit mit sich zu führen.
Volumen und Anwendungsbereich der Grünen Versicherungskarte
Zu dem Grüne Karten- System gehören aktuell 46 Ländern an, darunter 4 außeneuropäischen Länder. Dieses System ist begrenzt auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten.
Um sicherzugehen, sollte man sich vor einer geplanten Auslandsreise Informieren ob die Grüne Versicherungskarte für eine Einreise benötigt wird. Informationen hierzu finden man u.a. bei dem Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." oder bei einer der Automobilclubs.
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Regulierungshilfe in Deutschland: www.gruene-karte.de
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