Häufig passiert es, dass teure Gegenstände mitgeführt werden. So kam es z.B. zu einem Fall, dass sich eine Versicherung weigerte, den Schaden für ein mitgeführtes Cello zu übernehmen, welches eine Familie transportierte und dabei einen Unfall verursachte. Der Schadensbetrag stellte eine nicht kleine Summe dar. Der Versicherer war im Recht, denn für im Auto beförderte Sachen ist der Haftpflichtversicherer laut den AGB nur dann eintrittspflichtig, sofern gewisse Ausnahmefälle vorliegen.
Was sind persönliche Gegenstände?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift in der Regel nur für persönliche Gegenstände, die die Insassen üblicherweise mit sich führen. Dazu zählen Dinge wie Brillen, Kleidung, Handys oder Brieftaschen. Diese Gegenstände sind in der Regel für den täglichen Gebrauch der Insassen gedacht und werden oft bei Autofahrten mitgenommen. Es ist wichtig zu wissen, dass der Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn die Autofahrt überwiegend der Beförderung von Personen dient.
Ausnahmen und besondere Fälle
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Versicherung möglicherweise für Schäden aufkommt. Wenn beispielsweise ein Gegenstand während einer Fahrt beschädigt wird, die eindeutig für den Transport des Gegenstandes gedacht war, könnte die Versicherung unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Dies könnte der Fall sein, wenn ein Fahrzeug für den Transport von Waren oder Ausrüstung verwendet wird, die nicht den Insassen gehören. In solchen Fällen ist es ratsam, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen oder sich direkt mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen.
Die Konsequenzen eines Schadens
Im Fall mit dem Cello musste die Kfz-Haftpflichtversicherung demnach nicht einspringen, da kein Schutz bestand. Dies kann für die betroffenen Personen sehr ärgerlich sein, insbesondere wenn es sich um wertvolle Gegenstände handelt. Wichtig zu beachten ist, dass in solchen Fällen auch keine Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt erfolgt, was für den Versicherungsnehmer von Vorteil sein kann. Dennoch empfiehlt es sich, wertvolle Gegenstände nicht ohne entsprechende Versicherung im Auto zu transportieren.
Tipps zur Vermeidung von Problemen
Um Missverständnisse und finanzielle Einbußen zu vermeiden, sollten Autofahrer einige Vorkehrungen treffen.
Hier sind einige Tipps:
- Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice: Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung genau kennen.
- Vermeiden Sie den Transport wertvoller Gegenstände: Wenn möglich, lassen Sie teure oder wertvolle Gegenstände zu Hause.
- Informieren Sie sich über Zusatzversicherungen: Es gibt spezielle Versicherungen, die für den Transport von Wertgegenständen Schutz bieten.
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