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Grundinformationen zum Thema KFZ-Versicherung

Grundinformationen rund um Kfz-VersicherungenDie Kfz-Versicherungen können in 4 Hauptkategorien aufgeteilt werden:

  • Kfz-Haftpflichtversicherungen
  • Teilkaskoversicherungen
  • Vollkaskoversicherungen
  • Insassenunfallversicherungen

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Ohne eine solche Versicherung darf man kein Fahrzeug in Deutschland zulassen und nicht im Verkehr bewegen. Deshalb benötigt man für die Zulassung eines Fahrzeuges eine Doppelkarte von der gewählten Versicherung, auf der mindestens der Haftpflichtschutz für das Fahrzeug garantiert sein muss. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, welche einem Dritten durch den Betrieb eines Fahrzeugs im Verkehr entstehen können. Bei der Wahl der Deckungssummen der Haftpflichtversicherung sollte man unbedingt die so genannte "unbegrenzte Deckungssumme" beachten. Abhängig von dieser Summe wird für Schäden, die durch das Fahrzeug der versicherten Person entstehen, in unbegrenzter Höhe garantiert. Seit dem 01.01.2002 sind für Neuverträge folgende Mindestversicherungssummen gesetzlich vorgeschrieben

  • für Personenschäden: 2.500.000 EURO
  • für Sachschäden: 500.000 EURO
  • für Vermögensschäden: 50.000 EURO

Die Versicherungsprämie der Kfz-Haftpflichtversicherung sind in 16 verschiedenen Typenklassen gegliedert. Jedes Fahrzeug gehört zu einer dieser Typenklassen. Für ein Versicherungsangebot sollte man aus diesem Grund den Kfz Schein bereit halten, denn dort kann man die notwendigen Daten entnehmen.

 

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, die bestimmte Schäden wie zum Beispiel: Diebstahl, Sturmschäden, Glasschäden, Brandschäden oder Wildschäden am Fahrzeug abdeckt. Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung freiwillig. Die Teilkaskoversicherung ist ebenso in verschiedene Typenklassen klassifiziert. Diese Versicherung ist in erster Linie für neuere Fahrzeuge empfehlenswert. Doch auch bei älteren Fahrzeugen kann der Halter von dieser Versicherung profitieren. Durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung ist es möglich, die Versicherungsprämie deutlich zu verringern.

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung ist ebenso wie die Teilkasko eine freiwillige Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung und umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkaskoversicherung mitversichert sind. Eine Vollkaskoversicherung unterscheidet sich von einer Teilkasko vor allem in zwei Gesichtspunkten: Die Vollkasko deckt ebenso Reparaturkosten als Folgen von selbst verschuldeten Unfällen, Vandalismus, mutwilliger Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte, Fahrerflucht, sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der gegnerischen Partei. Die Vollkaskoversicherung übernimmt ausserdem eventuell entstehende Kosten, wenn der Schadensverursacher gesetzlich nicht verantwortlich gemacht werden kann. Die Vollkaskoversicherung unterscheidet sich ebenfalls in verschiedene Typenklassen. Generell gilt: Es ist möglich die Versicherungsprämie, durch Vereinbarungen einer Selbstbeteiligung deutlich zu reduzieren. Eine Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert für Neufahrzeuge und wird meist beim Abschluss von Leasingverträgen verlangt.

Wann zahlt die Vollkasko?: Infomationen rund um die Vollkaskoversicherung

Insassen-Unfallversicherung

Mit einer Insassen-Unfallversicherung kann folgende Leistungen aller Insassen eines Fahrzeuges abdecken:

  • Invalidität
  • Todesfall
  • Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld

Der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung erfolgt nach dem Platzsystem oder nach dem Pauschalsystem. Nach dem Platzsystem sind nur bestimmte Plätze versichert. Nach dem Pauschalsystem sind alle Plätze des Fahrzeugs versichert. Eine Insassen-Unfallversicherung ist eigentlich eine überflüssige Versicherung, weil die meisten Risiken durch andere Versicherungen schon abgedeckt sind.

 

Wichtig zu wissen:
Bei einer Erhöhung der Beiträge durch den Versicherer oder beim Wechsel des Fahrzeugs hat der Kfz-Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Diese Möglichkeit sollte man nutzen um evtl. zu einer günstigeren Kfz-Versicherung zu wechseln. Damit lassen sich bis zu 50% sparen.

Petra Röder - Fotolia.com

 

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