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Tuning nicht nur für Autos, sondern auch für Versicherung

TuningDie Winterzeit wird herkömmlich als "Bastelzeit" bezeichnet. Einige Autotuner verfügen über neue Zubehörteile, die in den folgenden Wochen in der ansässigen Garage installiert werden sollen (Mehr Infos zum Thema "Garagenausstattung" und „Fertiggaragen-Zubehör“ findet man hier). 

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) stellt zusammen mit der der Initiative TUNE IT! SAFE! (https://tune-it-safe.de/tuning-infos/#) eine neue Dienstleistung zur Verfügung: Ab sofort antwortet der virtuelle Tuning-Experte "Mr. Safe T." auf alle Fragen bezüglich Tieferlegung, Spoiler, Fahrwerk, Bremsen, Räder und Umbauten. Beim Kauf der Teile sollte auf Qualität geachtet werden. Es gibt viele schwarze Schafe auf dem Markt, die mit qualitativ-minderwertige Billig-Artikel offerieren. Die Konsequenzen können fatal sein und Menschenleben gefährden.

 

Auto-Tuning und Versicherungsschutz bei Kfz-Versicherungen

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Autobastler auch immer um einen guten Draht zu seiner Versicherung bemühen und gegebenenfalls die Police "tunen". Eigentümer von aufgemotzten Autos, die dies versäumt hatten, zogen in einigen Gerichtsverfahren den Kürzeren. Diesen Ärger kann man nach Ansicht des AvD – leicht vermeiden, es sollten alle Teile richtig in den Zulassungsdokumenten eingeschrieben sein und bei aufwendigen Umbauten die Versicherung informiert werden.

Frank Bonifer, Versicherungsfachmann des Automobilclubs von Deutschland (AvD) rät: In erster Linie, falls die Motorleistung gesteigert wird, zum Beispiel durch Chip-Tuning, sollte man darüber unbedingt seine Assekuranz (Versicherung) informieren. Meistens erhöht sich dann die Prämie, weil das getunte Auto risikogerecht neu eingestuft werden muss. Hintergrund ist, dass sich Modifizierungen am Auto auf das Fahrverhalten einen Effekt haben können. Tuning macht Fahrzeuge sportlicher und schneller, dadurch erhöht sich die Unfallgefahr.

 

Wenn Auto-Tuning und KFZ-Versicherung kollidieren

Fest ein- oder angebaute Tuning-Teile im Wert von bis zu 5000 Euro sind grundsätzlich Beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung: Die Teile sind bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingeschrieben worden. Bei nicht-eintragungspflichtigem Zubehör soll mindestens die dazugehörige ABE, die notwendige Bauartgenehmigung, ein Teilegutachten oder die effektuierte Anbauabnahme mitgeführt werden. Voraussetzung der Versicherung ist, dass alle installierten Tuning-Teile zulässig sind. Wenn ein Teil unsachgemäß oder gesetzeswidrig getunt wurde, bzw. verbaut und nicht eingeschrieben ist, erlischt die Betriebserlaubnis für das Auto und man verliert dadurch auch im Fall der Fälle seinen Versicherungsschutz.

Nach einem Unfall ist es hin und wieder auch notwendig, den durch Tuning oder etwa durch erstklassige Airbrush-Verzierungen gesteigerten Wert des Autos zu ermitteln. Aus diesem Grunde empfiehlt der AvD, alle Rechnungen aufzuheben – um im Zweifelsfall beweisen zu können, was die exotische Lackierung oder die Spezial-Felge an Wert besitzt bzw. besaß. Dadurch wird die Schadensabwicklung erleichtert. Im Vorfeld werden allerdings ggf. Zuschläge zahlbar. Vor allem über aufwendige, kostspielige Umbauten am Fahrzeug sollte die Versicherung also immer informiert werden, damit kostbares Zubehör auch wirklich mitversichert ist.

 

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