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Würden Sie die Führerscheinprüfung heute noch einmal bestehen? Klar, jeder Führerscheinbesitzer ist der Meinung, dass er sein Kraftfahrzeug gut und sicher bedienen kann, doch so manche Verkehrsregeln sind nach der Führerscheinprüfung auch schnell wieder vergessen. Wie Sie sicherlich wissen, schützt Unwissenheit jedoch nicht vor Strafe, weshalb das heutige Thema lautet: Vergessene Verkehrsregeln.
Ausnahmen des Rechtsfahrgebot
Jeder kennt sie, jeder hasst sie: Autofahrer, die auf einer 3-spurigen Autobahn gemächlich am Mittelstreifen unterwegs sind. Diese Autofahrer verstoßen doch gegen das Rechtsfahrgebot, oder? Nein! Tatsächlich gibt es im Gesetz eine Ausnahme, die es auch langsam fahrenden Fahrzeugen erlaubt, die Mittelspur dauerhaft zu benutzen. Dadurch sollen häufige Spurwechsel vermieden und die Unfallgefahr gesenkt werden.
Pannenstreifen als zusätzlichen Fahrstreifen verwenden
Vergessene Verkehrsregeln findet man vor allem auch dort, wo Sie niemand vermuten würde: Wussten Sie beispielsweise, dass der Pannenstreifen nur von defekten Fahrzeugen verwendet werden darf? Vor allem bei Stau wird der Pannenstreifen gerne von Autofahrern genutzt, um beispielsweise noch bis zur nächsten Ausfahrt zu kommen. Dies ist jedoch nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld von 75,-- € und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.
Gelb bedeutet „Halt!“
„Die Ampel war doch eh noch gelb“ ist eine häufige Ausrede zahlreicher Autofahrer, wenn sie für das Überfahren einer gelben/roten Ampel aufgehalten werden. Unabhängig davon, ob sie die Wahrheit sagen, ist das Überfahren einer gelben Ampel nicht erlaubt. Wenn es dem Fahrer möglich ist, gefahrenlos anzuhalten, so hat er dies auch zu tun. Nur wenn eine gefahrlose Bremsung nicht mehr möglich ist, darf eine Ampel auch bei Gelb überfahren werden. Ansonsten drohen bis zu 10,-- € Bußgeld.
Vorsicht vor haltenden Bussen
Folgendes wird viele schocken, es ist jedoch Gesetz: Sie dürfen an stehenden Bussen mit Warnblinklicht nicht einfach vorbeifahren – zum Schutz der Fußgänger. Stattdessen müssen Sie, auch wenn Sie im Gegenverkehr stehen, in Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren und jederzeit mit Fußgängern rechnen. Ein Verstoß kann mit bis zu 70,-- € geahndet werden.
Die StVO gilt nicht am Privatgrundstück
„Hier gilt die StVO“ – Jeder Autofahrer hat dieses Schild mindestens schon einmal gesehen, als er einen Privatparkplatz befahren hat. Doch nun die Überraschung: Dieses Schild hat keine rechtliche Bedeutung. Der Staat allein darf festlegen, wo die StVO gilt und wo nicht. Festgelegt ist: Auf Privatgrundstücken (also auch auf Supermarktparkplätzen) gilt die StVO nicht und kann auch nicht durch ein Schild ausgerufen werden. Kommt es zu einem Unfall, hat also jeder Unfallteilnehmer eine Teilschuld.
Platzsparend Parken ist Pflicht
Wenn wir schon beim Thema Parkplatz sind: Wer sich auf Parkplätzen quer oder einfach nur schlampig einparkt, kann dafür tatsächlich bestraft werden. Die StVO verlangt, dass Autos platzsparend abgestellt werden. Das bedeutet, dass Parkmarkierungen sehr wohl einzuhalten sind. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10,-- € rechnen.
Grundloses Hupen ist nicht erlaubt
Für viele deutsche Autofahrer hat die Hupe ein sehr bestimmtes Einsatzgebiet: Frust abbauen, Unmut über eine Situation zeigen und den anderen Autofahrern mitteilen, dass man verärgert ist. Dabei ist Hupen eigentlich ein Warnsignal und soll andere Verkehrsteilnehmer auf potenzielle Gefahren aufmerksam machen. Wer also unnötig hupt, (ja, auch Hupen, um Frust abzulassen, ist unnötiges Hupen) muss auf ein Bußgeld von bis zu 10,-- € gefasst sein.
Schrittgeschwindigkeit mit dem Auto!?
Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer verkehrsberuhigte Gebiete, also Gebiete, die eigentlich für spielende Kinder, Radfahrer und Fußgänger vorgesehen sind, viel zu schnell durchfahren. Für viele Autofahrer sind das Straßen, die eben auch von den spielenden Kindern benutzt werden dürfen. Tatsächlich stimmt das so aber nicht: Es ist genau umgekehrt. Der Autofahrer muss Rücksicht auf alle anderen nehmen und darf sich maximal mit Schrittgeschwindigkeit (also ungefähr 5 km/h) fortbewegen.
Fahren in der Stadt muss zweckmäßig sein
Wer in der Stadt eine Runde dreht, einfach nur weil es im langweilig ist oder weil er es als angenehm empfindet, macht sich strafbar. Autos verursachen Lärm, Feinstaub und Abgase. Alles Dinge, die man in einer Stadt eigentlich nicht haben möchte. Daher darf das Autofahren in der Stadt nur zweckmäßig stattfinden, ansonsten drohen 20,-- € Bußgeld.
Fazit zur vergessenen Verkehrsregeln
Kannten Sie all diese Verkehrsregeln? Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag einige gern vergessene Verkehrsregeln wieder etwas näher bringen konnte, damit Ihnen Strafen zukünftig hoffentlich erspart bleiben.
Wir wünschen gute Fahrt!