Streu- und Räumfahrzeugen freiwillig Vorfahrt gewähren!
Im Winter und teilweise noch weit in den Frühling hinein, sind die Streu- und Räumfahrzeuge an manchen Tagen rund um die Uhr im Einsatz. Ihr Job ist es die Gefahren für Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Für den Autofahrer ist es oft ein Graus, insbesondere im Berufsverkehr, wenn im Stau auch noch der Streuwagen erscheint. Wohl wissend aber, dass gerade im Winter oft ein unfallfreies Vorankommen ohne einen Streudienst nicht mehr möglich wäre.
Hat ein Räumfahrzeug Vorfahrt?
Räumfahrzeuge haben keine eingebaute Vorfahrt oder anders gesagt: Es gibt kein besonderes Vorfahrtsrecht und auch kein Überholverbot für Räumfahrzeuge. Aber schon im eigenen Interesse ist es zu empfehlen platz zu machen und hinter dem Winterdienst zu bleiben. Eine geräumte Straße bietet eindeutig mehr Sicherheit als eine nicht geräumte.
Vorsicht: Nicht zu dicht auffahren, weil das Streugut mit hoher Geschwindigkeit auf die Fahrbahn geschleudert wird. Lack oder Windschutzscheibe könnten beschädigt werden.
Welche Vorrechte haben Räum- und Streufahrzeuge?
Räum- und Streufahrzeuge haben nach §35 Abs.6 der StVO (Straßenverkehrsordnung) diverse Vorrechte. So dürfen sie z.B.: Zu jeder Tageszeit, in jeder Richtung, auf allen Straßen und jeder Straßenseite fahren und halten, soweit es ihren Einsatz erfordert. Ebenso sind Räum- und Streufahrzeuge ausgenommen von der Mindestgeschwindigkeit einer Straße, da sie in der Regel mit Geschwindigkeiten von 20 -55 km/h unterwegs sind.
Für schneebedingte Staus auf Autobahnen ist gültig:
Hier ist dem Räumfahrzeug absolute Vorfahrt zu gewähren! Falls ein Streufahrzeug von hinten kommt, muss eine Gasse freigemacht werden.
Kleiner Tipp für einen anstehenden Winterurlaub:
Es ist gut, im Winter einfach mehr Zeit einzuplanen. Notfalls bei längeren Reisen Decken und etwas Proviant mitnehmen und den Kraftstofftank nicht allzu leer fahren. Kilometerlange Staus verursachen des öfteren Wartezeiten über 5-10 oder mehr Stunden, da ist es gut wenn man etwas gegen die Kälte und den Hunger bzw. Durst dabei hat.
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