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Der Ratgeber für Autofahrer

Spanien FahneMautpflicht besteht in Spanien für die meisten Autobahnen und Schnellstraßen! Ausnahmen bilden die Ringautobahnen in den Ballungszentren. Kostenpflichtig sind hingegen die Radialautobahnen, die rund um Madrid die bestehenden Autovías entlasten sollen.

Gebührenpflichtige Streckenabschnitte erkennt man an folgenden Verkehrsschilder. Die Schilder haben einen blauen Hintergrund und sind mit einem weißem "A" (Autovias) bzw. einem "AP" (Autopistas) gekennzeichnet.

Die spanische Maut richtet sich nach gefahrener Strecke sowie der Kategorie in der das Fahrzeug eingeordnet wurde. Eine Bezahlung kann mit einer gängigen Kreditkarte oder mit der so genannten Via T Card getätigt werden. Das On-Board-Unit "Via T" kann mit einem beliebigen Betrag aufgeladen werden und spart so Zeit, da es für dieses System an vielen spanischen Autobahnen eine separate Spur an den Mautstellen gibt. Das Gerät Via T kann bei Autobahnbetreibergesellschaften gemietet werden. Weitere Bezahlmöglichkeiten sind via: Shell InterRoute Box (für Spanien und Frankreich zulässig), Servisa-Karte (für Spanien und Portugal zulässig) , euroShell Karte!

 

Mautpflicht für Autobahnen und Schnellstraßen in Spanien

Die Mautgebühren unterscheiden sich in zwei Kategorien:

Kategorie 1:            Motorräder, Pkw, Pkw mit einachsigem Anhänger und Wohnmobile
Kategorie 2:            Pkw mit zweiachsigem Anhänger, Autobusse
Kategorie 3:            Pkw mit Anhänger (ab 2 Achsen), Busse ab 4 Achsen

Beispielrouten Kat.1 Kat.2 Kat.3
Barcelona - Zaragoza 29,75 Euro  45,60 Euro  66,15 Euro
Zaragoza - Bilbao 32,05 Euro 58,30 Euro  67,60 Euro
Tarragona - Valencia 27,65 Euro 38,15 Euro  42,40 Euro

 

Verwandte Themen:
Die Geschichte der Maut

 

Reisehinweise und Sicherheitshinweise zu Spanien

Terrorismus - In Spanien ist es seit 2009 zu keinen weiteren Anschlägen und Anschlagsversuchen der ETA gekommen. Das Risiko weiterer Anschläge landesweit ist nicht völlig auszuschließen, hat sich aber seit der am 20. Oktober 2011 verkündeten Erklärung der ETA, mit der sie "die endgültige Beendigung der bewaffneten Aktionen" ankündigte, deutlich verringert.
Reisende werden zu besonders umsichtigem Verhalten aufgerufen. Darüber hinaus sollte die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.

Kriminalität - Vorsicht ist in den größeren Touristenzentren vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
Gerade in der Urlaubszeit sollte man sich in Acht nehmen! Gelegentlich kommt es zu Überfällen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Täter weisen dabei den Betroffenen auf vermeintliche Schäden am Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hin und es wird „Hilfeleistung“ angeboten. Bei einem solchen Fall sollte man möglichst nur auf belebten Raststätten anhalten.
Bei einer Autopanne sollte man sich vergewissern, das der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Um Probleme zu vermeiden sollten Wertgegenstände niemals offen im Fahrzeug verstaut werden.


Spanische Verkehrsregeln:

  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille (siehe auch: Promillegrenzen in Europa)
  • Ersatzglühlampen müssen im Fahrzeug mitgeführt werden, ansonsten drohen Strafen
  • Warnwesten sind in Spanien gesetzlich vorgeschrieben und müssen im Fahrzeug mitgeführt und bei Pannen auch getragen werden.
  • Fahren mit eingeschalteten Licht am Tage ist in Spanien keine Pflicht!
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw und Motorräder: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnell- bzw. Expressstraßen 100 km/h, Autobahn 120 km/h, für Gespanne und LKWs zählen andere Tempolimits, für mehr Details siehe: Tempolimits in Spanien
  • Mitführpflicht & Vorschriften in Spanien

Notrufnummern Spanien:
Notruf: (Rettung / Krankenwagen / Polizei) 061
Polizei: 112
weitere Notrufnummern
Siehe auch:
Unfall im Ausland

 

Folgendes sollte dabei sein bei der Einreise nach Spanien:

  • Personalausweis (gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig)
  • Reisepass (gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig)
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein (oder Kopie)
  • Grüne Karte (Versicherungskarte) (siehe: Infos zur Grünen Karte)
  • Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung

 

weitere Reise und Sicherheitshinweise zu Spanien erhalten Sie hier:
auswertiges Amt / Spanien / Reise & Sicherheitshinweise
Zollfreigrenze bei Reisen innerhalb der  EU! 

Siehe auch:
alle Mautgebühren in Europa auf einem Blick
Verkehr in Europa

 

! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben! (Stand 2014)


 

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