Mautpflicht besteht in Spanien für die meisten Autobahnen und Schnellstraßen! Ausgenommen sind die Ringautobahnen in den Ballungszentren. Kostenpflichtig sind hingegen die Radialautobahnen, die zur Entlastung der bestehenden Autovías rund um Madrid dienen.
Gebührenpflichtige Streckenabschnitte erkennt man an Verkehrsschildern mit blauem Hintergrund, die mit einem weißen "A" (Autovías) bzw. einem "AP" (Autopistas) gekennzeichnet sind.
Die spanische Maut richtet sich nach der gefahrenen Strecke sowie der Fahrzeugkategorie. Eine Bezahlung ist mit gängigen Kreditkarten oder über das On-Board-Unit-System "Via T" möglich. Mit der sogenannten Via T Card, die bei den Autobahnbetreibergesellschaften gemietet und aufgeladen werden kann, sparen Sie Zeit – an vielen Mautstellen gibt es extra Spuren für dieses System. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sind die Shell InterRoute Box (gültig für Spanien und Frankreich), die Servisa-Karte (für Spanien und Portugal) sowie die euroShell Karte.
Mautpflicht für Autobahnen und Schnellstraßen in Spanien
Die Mautgebühren unterscheiden sich in folgende Kategorien:
- Ligeros:
Motorräder, Pkw, Pkw mit zweiachsigen Anhängern und Wohnmobile ohne Zwillingsbereifung - Pesados 1:
Kfz bis 3 Achsen mit Zwillingsbereifung (z.B. Pkw mit zwillingsbereiftem Anhänger, Wohnmobile mit Zwillingsbereifung) - Pesados 2:
Kfz ab 4 Achsen (z.B. Pkw mit 2- oder mehrachsigem Anhänger, davon mindestens eine Achse mit Zwillingsbereifung)
Beispielrouten für "Ligeros" | PKW | Gespann | Motorrad | WOMO |
Barcelona - Zaragoza | Mautfrei seit 01.09.2021 | |||
Barcelona - Manresa | 13,00 Euro | 13,00 Euro | 8,00 Euro | 13,00 Euro |
Zaragoza - Bilbao | 36,50 Euro | 36,50 Euro | 36,50 Euro | 36,50 Euro |
Cartagena - Vera | 9,80 Euro | 9,80 Euro | 9,80 Euro | 9,80 Euro |
Tarragona - Alicante | Mautfrei seit 2020 |
(Stand 2025)
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Reisehinweise und Sicherheitshinweise zu Spanien
Terrorismus: Seit 2009 sind in Spanien keine größeren Anschläge der ETA mehr verzeichnet. Das Risiko weiterer Anschlagsversuche ist zwar nicht gänzlich auszuschließen, hat sich aber seit der Erklärung der ETA vom 20. Oktober 2011 – mit der Ankündigung der endgültigen Beendigung bewaffneter Aktionen – deutlich verringert. Reisende sollten dennoch umsichtig agieren und die aktuelle Medienberichterstattung verfolgen.
Kriminalität: In den größeren Touristenzentren ist besondere Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geboten. Gerade in der Urlaubszeit sollten Sie auf Ihre Wertsachen achten. An spanischen Autobahnen, insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenze bei La Junquera und Barcelona, kommt es vereinzelt zu Überfällen. Täter versuchen manchmal, mit vermeintlichen Schäden am Fahrzeug – etwa einer angeblichen Reifenpanne – Hilfe anzubieten. In solchen Fällen ist es ratsam, nur an belebten Raststätten anzuhalten.
Bei einer Panne sollte darauf geachtet werden, dass der gerufene Abschleppwagen das offizielle Symbol von "Autopistas" oder das Zeichen des angeforderten Pannendienstes trägt. Um Problemen vorzubeugen, verstauen Sie Wertsachen niemals offen im Fahrzeug.
Spanische Verkehrsregeln:
- Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille (siehe auch: Promillegrenzen in Spanien).
- Ersatzglühlampen müssen im Fahrzeug mitgeführt werden, andernfalls drohen Strafen.
- Warnwesten sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen im Fahrzeug mitgeführt sowie bei Pannen getragen werden.
- Das Fahren mit eingeschaltetem Licht am Tage ist in Spanien nicht Pflicht.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw und Motorräder: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnell- bzw. Expressstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h. Für Gespanne und Lkw gelten abweichende Tempolimits (weitere Details unter: Tempolimits in Spanien).
- Mitführpflicht & Vorschriften in Spanien
Notrufnummern Spanien:
- Notruf (Rettung / Krankenwagen / Polizei): 061
- Polizei: 112
weitere Notrufnummern
Siehe auch:
Unfall im Ausland
Folgendes sollte bei der Einreise nach Spanien mitgeführt werden:
- Personalausweis (gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig)
- Reisepass (gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig)
- Führerschein
- Fahrzeugschein (oder Kopie)
- Grüne Karte (Versicherungskarte) – (siehe: Infos zur Grünen Karte)
- Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung
Weitere Reise- und Sicherheitshinweise zu Spanien erhalten Sie hier:
Auswärtiges Amt – Spanien: Reise & Sicherheitshinweise
Zollfreigrenze bei Reisen innerhalb der EU!
Siehe auch:
alle Mautgebühren in Europa auf einen Blick
Verkehr in Europa
! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben! (Stand 2025)