Eine Mautpflicht besteht in Serbien für Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen. Die Gebühr wird streckenabhängig entrichtet, d.h. bei der Auffahrt der mautpflichtigen Straßen erhält man eine Quittung, diese muss beim Verlassen der Straße vorgezeigt werden. Anhand der gefahrenen Kilometer wird dann die Höhe der Gebühr errechnet.
Es kann mit Euro bezahlt werden, allerdings empfiehlt es sich mit der Landeswährung (Serbischer Dinar) zu bezahlen, so vermeidet man Probleme mit der Kursumrechnung!
Mautpflicht für Autobahnen und Schnellstraßen in Serbien
Die Mautgebühren unterscheiden sich in vier Kategorien:
Kategorie 1A: Motorräder
Kategorie 1: Pkw bis zu einer Höhe von 1,30 m an der Vorderachse oder unter 1,9 m Gesamthöhe
Kategorie 2: Pkw mit Anhänger bis 3,5 t zGG und einer Gesamthöhe über 1,9 m
Kategorie 3: Fahrzeuge mit über 3,5 t zGG und einer Höhe über 1,30 m an der Vorderachse, bis 3 Achsen (auch Lkw/Wohnmobil)
Kategorie 4: Fahrzeuge mit über 3,5 t zGG und einer Höhe über 1,30 m an der Vorderachse und mit mehr als 3 Achsen
Die Höhe des Kraftfahrzeugs wird (vorgeschriebener Reifendruck vorausgesetzt) vertikal an der Vorderachse gemessen.
Beispielstrecke | Kat.1A | Kat.1 | Kat.2 | Kat.3 |
Šid - Belgrad | 210 RSD 1,79 Euro | 420 RSD 3,58 Euro | 650 RSD 5,54 Euro | 650 RSD 5,54 Euro |
Belgrad - Niš - Preševo | 750 RSD 6,40 Euro | 1490 RSD 12,71 Euro | 2230 RSD 19,02 Euro | 2230 RSD 19,02 Euro |
(Stand 2023)
! Die Preise schwanken je nach Kurs der Währung: (1 Euro (EUR) = 117,28 Serbischer Dinar (RSD)) !
Durchschnittlich kostet die Maut für Kategorie 1 rund 3 Euro pro 100 Kilometer Autobahnstrecke!
Mit diesem Durchschnittswert kann man eine ungefähre Maut für verschiedene Ziele in Serbien errechnen!
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Reisehinweise und Sicherheitshinweise zu Serbien
Innenpolitische Lage - Momentan ist die Innenpolitische Lage ruhig, es wird allerdings gebeten sich durch Medien über die aktuelle Lage zu informieren.
Am 17. Februar 2008 erklärte dich die serbische Provinz für unabhängig, was zu Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele führte. Auch wenn die Lage momentan ruhig ist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen. Vorsicht ist in Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) geboten, hier ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
Kriminalität - Fahrzeugdiebstahl kommt auch in Serbien vorallem bei ausländischen Fahrzeuge vor. Es wird gewarnt Wertsachen oder wichtige Dokumente im parkenden Autos zu lassen, während der Reise sollten diese nicht Sichtbar verstaut werden.
Geld- / Kreditkarten - In Serbien ist kann man nur in den Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten mit EC-Karten zahlen. Die Geldversorgung in ländlichen Gebieten ist nur begrenzt möglich, man sollte deshalb immer Bargeld mit sich führen. Da in Serbien der Euro als Zahlungsmittel nicht zugelassen ist sollte man ausreichend Geld in serbischer Währung (Serbischer Dinar - RSD) umgetauscht haben.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht - Für Durch- bzw. Einreise in Serbien ist der deutsche Führerschein ausreichend, die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Seit dem 01.03.2002 gilt die grüne Versicherungskarte in Serbien wieder, allerdings sollte die Länderangabe "SRB" auf der Karte eingetragen sein. Das alte Länderkürzel "SCG" hingegen wird seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Solle man jedoch eine Versicherungskarte mit der Eintragung „SCG“ besitzen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese kann man an den Grenzübergängen gegen eine Prämie ab 110,- Euro (zahlbar in Dinar), je nach Fahrzeugart und Gespann für 30 Tage abschließen. Achtung! Die entsprechenden Verkaufstellen sind nicht an allen serbischen Grenzübergängen rund um die Uhr geöffnet!
Hinweis: Auf die Vollständigkeit der mitzuführenden Dokumenten, sollte man sich vor dem Reisenantritt erkundigen, da die serbische Polizei im Rahmen von Verkehrskontrollen besondere Aufmerksamkeit den ausländischen Fahrzeugen widmen.
Kfz-Unfälle - In Serbien muss man als Ausländer bei Verwicklungen in Kfz-Unfällen, insbesondere mit Personenschäden, mit einer Inhaftierung rechnen. Bei einem Todesfall auf serbischer Seite, muss man bei Schuldzuweisung vor Gericht mit mehrjährigen Haftstrafen, die nicht zur Bewährung (entgegen deutscher Rechtssprechung) ausgesetzt werden, rechnen. Es wird dringend Empfohlen sich an den serbischen Verkehrsregeln, insbesondere den geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) zu halten.
Fahren sollte man ausgeruht und Umsichtig, vor allem bei Nachtfahrten ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich, serbische Straßenbeläge besitzen oftmals nicht die Qualität und den Zustand, wie man es von anderen Europäischen Ländern kennt. Die serbische Polizei muss bei jedem Unfall gerufen werden! Das von der Polizei angefertigte Schadensprotokoll ist für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich.
Kraftstoffversorgung - In Serbien ist zwar die Kraftstoffversorgung (auch bleifreies Benzin) in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet, aber die Qualität des angebotenen Kraftstoffes, kann man nicht mit dem der meisten europäischen Ländern vergleichen. Dieselfahrzeuge sollte man mit dem höherwertigem "Eurodiesel" betanken. Da aber auch mit gelegentlichen Engpässen zu rechnen ist, wird empfohlen vor Grenzübertritt sein Fahrzeug voll zu tanken!
Serbische Verkehrsregeln:
- Die Promillegrenze liegt bei 0,3 Promille (0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Motorräder - plus Beifahrer, und Fahranfänger). Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten! (siehe auch: Promillegrenzen in Europa)
- Warnwesten sind in Serbien gesetzlich vorgeschrieben und müssen im Fahrzeug mitgeführt und beim Verlassen des Fahrzeuges auf offener Straße z.B. bei einer Panne getragen werden.
- Fahren mit eingeschalteten Licht am Tage ist in Serbien Pflicht!
- Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw und Motorräder: innerorts 60 km/h, außerorts 80 km/h, Schnell- bzw. Expressstraßen 100 km/h, Autobahn 120 km/h, für Gespanne und LKWs zählen andere Tempolimits, für mehr Details siehe: Tempolimits in Serbien
- Mitführpflicht & Vorschriften in Serbien
Notrufnummern in Serbien:
Notruf: (Rettung / Krankenwagen / Polizei) 94
Polizei: 92
weitere Notrufnummern
Siehe auch:
Unfall im Ausland
Folgendes sollte dabei sein bei der Einreise in Serbien:
- Personalausweis (muss gültig sein)
- Vorläufiger Personalausweis (nicht gestattet)
- Reisepass (muss gültig sein)
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- sollte man nicht der Besitzer des Fahrzeuges sein, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden!
- Grüne Karte (Versicherungskarte) - es muss die Länderangabe "SRB" auf der Karte eingetragen sein! (siehe: Infos zur Grünen Karte)
- Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung
weitere Reise und Sicherheitshinweise zu Serbien erhalten Sie hier:
auswertiges Amt / Serbien / Reise & Sicherheitshinweise
Zollfreigrenze bei Reisen innerhalb der EU!
Siehe auch:
alle Mautgebühren in Europa auf einem Blick
Verkehr in Europa
! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ! (Stand 2023)