Eine Mautpflicht besteht in Serbien für Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen. Die Gebühr wird streckenabhängig entrichtet – bei der Auffahrt in die mautpflichtige Straße erhält man eine Quittung, die beim Verlassen der Straße vorgezeigt werden muss. Anhand der gefahrenen Kilometer wird dann die Höhe der Gebühr errechnet.
Es kann mit Euro bezahlt werden, allerdings empfiehlt es sich, mit der Landeswährung (Serbischer Dinar) zu zahlen, um Probleme mit der Kursumrechnung zu vermeiden!
Mautpflicht für Autobahnen und Schnellstraßen in Serbien
Die Mautgebühren unterscheiden sich in vier Kategorien:
Kategorie 1A: Motorräder
Kategorie 1: Pkw bis zu einer Höhe von 1,30 m an der Vorderachse oder unter 1,9 m Gesamthöhe
Kategorie 2: Pkw mit Anhänger bis 3,5 t zGG und einer Gesamthöhe über 1,9 m
Kategorie 3: Fahrzeuge mit über 3,5 t zGG und einer Höhe über 1,30 m an der Vorderachse, bis 3 Achsen (auch Lkw/Wohnmobil)
Kategorie 4: Fahrzeuge mit über 3,5 t zGG und einer Höhe über 1,30 m an der Vorderachse und mit mehr als 3 Achsen
Die Höhe des Kraftfahrzeugs wird (vorgeschriebener Reifendruck vorausgesetzt) vertikal an der Vorderachse gemessen.
Beispielstrecke | Kat.1A | Kat.1 | Kat.2 | Kat.3 |
Šid – Belgrad | 252 RSD ca. 2,10 EUR | 504 RSD ca. 4,20 EUR | 780 RSD ca. 6,50 EUR | 780 RSD ca. 6,50 EUR |
Belgrad – Niš – Preševo | 900 RSD ca. 7,50 EUR | 1.788 RSD ca. 14,90 EUR | 2.676 RSD ca. 22,30 EUR | 2.676 RSD ca. 22,30 EUR |
(Stand 2025)
! Die Preise schwanken je nach Kurs der Währung: (1 Euro (EUR) = 120 Serbischer Dinar (RSD)) !
Durchschnittlich kostet die Maut für Kategorie 1 rund 3,50 EUR pro 100 Kilometer Autobahnstrecke! Mit diesem Durchschnittswert kann man eine ungefähre Maut für verschiedene Ziele in Serbien errechnen!
Verwandte Themen:
Reisehinweise und Sicherheitshinweise zu Serbien
Innenpolitische Lage: Momentan ist die innenpolitische Lage ruhig, dennoch wird empfohlen, sich regelmäßig über die aktuelle Lage in den Medien zu informieren. In der Vergangenheit, etwa am 17. Februar 2008, kam es zu Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen – Vorsicht gilt insbesondere in Teilen Südserbiens (Region um Preševo, Bujanovac und Medvedja).
Kriminalität: Fahrzeugdiebstähle, vor allem ausländischer Fahrzeuge, kommen in Serbien vor. Es wird gewarnt, Wertsachen oder wichtige Dokumente im parkenden Auto zu lassen. Während der Fahrt sollten diese nicht sichtbar verstaut werden.
Geld- / Kreditkarten: In Serbien kann man in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten meist mit EC-Karten zahlen. Außerhalb dieser Bereiche ist die Bargeldversorgung begrenzt – daher sollte immer ausreichend serbischer Dinar (RSD) mitgeführt werden. Da der Euro in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel gilt, ist ein rechtzeitiger Umtausch ratsam.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht: Für die Durch- bzw. Einreise in Serbien genügt der deutsche Führerschein; ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich. Seit dem 01.03.2002 gilt die grüne Versicherungskarte in Serbien wieder – es muss jedoch die Länderangabe "SRB" darauf vermerkt sein. Das alte Kürzel "SCG" wird seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Falls noch eine Karte mit "SCG" vorhanden ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Versicherung notwendig. Diese kann an den Grenzübergängen für 30 Tage ab ca. 110 EUR (in RSD zahlbar, je nach Fahrzeugart und Gespann) abgeschlossen werden. Beachte, dass nicht an allen Grenzübergängen rund um die Uhr Verkaufsstellen geöffnet sind!
Hinweis: Vor Reiseantritt sollte die Vollständigkeit der mitzuführenden Dokumente überprüft werden, da die serbische Polizei ausländischen Fahrzeugen bei Verkehrskontrollen besondere Aufmerksamkeit schenkt.
Kfz-Unfälle: Im Falle von Kfz-Unfällen, insbesondere bei Personenschäden, müssen Ausländer in Serbien mit strafrechtlichen Konsequenzen, bis hin zu Inhaftierungen, rechnen. Bei einem Todesfall auf serbischer Seite und entsprechender Schuldzuweisung drohen mehrjährige Haftstrafen, die – anders als in Deutschland – nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Es wird dringend empfohlen, sich an die serbischen Verkehrsregeln zu halten, insbesondere an die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h).
Fahren sollte man stets ausgeruht und umsichtig – vor allem bei Nachtfahrten ist erhöhte Vorsicht geboten, da serbische Straßenbeläge häufig nicht den Standards vieler westeuropäischer Länder entsprechen. Im Falle eines Unfalls ist es zwingend erforderlich, dass die serbische Polizei gerufen wird, da das von ihr erstellte Schadensprotokoll für Versicherungszwecke und mögliche Zollformalitäten bei der Ausreise benötigt wird.
Kraftstoffversorgung: Zwar ist die Kraftstoffversorgung in Serbien (auch bleifreies Benzin) grundsätzlich sichergestellt, doch kann die Qualität des angebotenen Kraftstoffs hinter europäischen Standards zurückbleiben. Dieselfahrzeuge sollten möglichst mit hochwertigem „Eurodiesel“ betankt werden. Da es gelegentlich zu Engpässen kommen kann, empfiehlt es sich, vor Grenzübertritt das Fahrzeug vollzutanken!
Serbische Verkehrsregeln:
- Die Promillegrenze liegt bei 0,3 Promille (0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Motorräder – plus Beifahrer – und Fahranfänger). Wegen der strengen Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, ganz auf Alkohol im Straßenverkehr zu verzichten! (siehe auch: Promillegrenzen in Serbien)
- Warnwesten sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen im Fahrzeug mitgeführt sowie bei Pannen auf offener Straße getragen werden.
- Das Fahren mit eingeschaltetem Licht am Tage ist Pflicht!
- Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw und Motorräder: innerorts 60 km/h, außerorts 80 km/h, Schnell- bzw. Expressstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h. Für Gespanne und LKWs gelten abweichende Tempolimits (weitere Details unter: Tempolimits in Serbien).
- Mitführpflicht & Vorschriften in Serbien
Notrufnummern in Serbien:
Notruf (Rettung / Krankenwagen / Polizei): 94
Polizei: 92
weitere Notrufnummern
Siehe auch:
Unfall im Ausland
Folgendes sollte bei der Einreise in Serbien mitgeführt werden:
- Personalausweis (muss gültig sein)
- Kein vorläufiger Personalausweis (nicht gestattet)
- Reisepass (muss gültig sein)
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Falls nicht der Fahrzeugbesitzer, eine beglaubigte Vollmacht des Halters
- Grüne Karte (Versicherungskarte) – es muss die Länderangabe "SRB" auf der Karte vermerkt sein! (siehe: Infos zur Grünen Karte)
- Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung
Weitere Reise- und Sicherheitshinweise zu Serbien erhalten Sie hier:
Auswärtiges Amt – Serbien: Reise & Sicherheitshinweise
Zollfreigrenze bei Reisen innerhalb der EU!
Siehe auch:
alle Mautgebühren in Europa auf einen Blick
Verkehr in Europa
! Alle Angaben ohne Gewähr! meine-auto.info haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben! (Stand 2025)