Von einem Urlaub werden gerne Alkohol und Tabak mitgebracht, da diese in den meisten EU-Ländern günstiger als in Deutschland sind. Dabei ist zu beachten, dass für die Einfuhr nur bestimmte Mengen zollfrei sind. Um zusätzliche Zölle und Strafzölle zu vermeiden, sollten die vorgeschriebenen Freimengen eingehalten werden.
Reisende innerhalb der EU können Waren abgabefrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland einführen – vorausgesetzt, die Waren stammen nicht aus zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebieten, sind nicht zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt und unterliegen keinen Einfuhrbeschränkungen.
- Die Waren müssen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein.
- Sie dürfen nicht aus Sondergebieten eingeführt werden.
- Handels- oder gewerblich genutzte Waren unterliegen Zöllen und Steuern.
So mancher Reisende bringt jedoch Waren in Mengen mit, die den privaten Bedarf übersteigen. Aus diesem Grund haben die EU-Mitgliedstaaten Richtmengen festgelegt, um privaten von gewerblichen Warenverkehr zu unterscheiden.
Tabakwaren (Mindestalter: 17 Jahre):
Zigaretten | 800 Stück |
Zigarillos | 400 Stück |
Zigarren | 200 Stück |
Rauchtabak | 1 kg |
Alkoholische Getränke (Mindestalter: 17 Jahre):
Spirituosen | 10 Liter |
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermut, Sherry) | 20 Liter |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Andere Waren:
Kaffee | 10 kg |
Diese Mengen gelten nur für eine Privatperson, wenn die Waren zur eigenen Verwendung befördert werden. Werden die Richtmengen überschritten, geht man von einer gewerblichen Nutzung aus, die einen Nachweis der privaten Verwendung erforderlich macht. Überschüssige Waren werden versteuert und bei der Einfuhr sichergestellt.
(Stand: 2025)
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