Zollfreigrenze bei Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
Von einem Urlaub werden gerne Alkohol und Tabak mitgebracht, da es in den meisten EU-Ländern billiger als in Deutschland ist. Hierbei ist zu bedenken, dass es nur eine bestimmte Menge gibt die Zollfrei ist. Um sich Ärger zu ersparen und nicht unnötige Zölle und Strafzölle bezahlen zu müssen, sollten diese auch eingehalten werden. Urlaubsreisende innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten können Waren abgabefrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland einführen. Voraussetzung für diese Waren sind allerdings, dass sie ...
- nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden
- weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind
- keine Verbotenen und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen
So manche Reisende innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bringen allerdings Waren in großen Mengen mit, dabei kann angezweifelt werden, dass die Verwendung rein privat ist. Deshalb haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, zur Abgrenzung von privaten zu gewerblichen Warenverkehrs, Richtmengen beschlossen.
Tabakwaren (mindesalter: 17 Jahre):
Zigaretten | 800 Stück |
Zigarillos | 400 Stück |
Zigarren | 200 Stück |
Rauchtabak | 1 Kg |
Alkoholische Getränke (mindesalter: 17 Jahre):
Spirituosen | 10 Liter |
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermut, Sherry) | 20 Liter |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Andere Waren:
Kaffee | 10 Kg |
Diese Mengen gelten nur für eine Privatperson, wenn diese die Waren selbst befördert. Bei einer Überschreitung der Richtmenge, wird von gewerblicher Verwendung ausgegangen, die einen Nachweis über die private Verwendung erforderlich macht. Die über die Freimenge hinausgehenden Waren werden versteuert und sichergestellt.
(mk)
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