Von einem Urlaub werden oft Alkohol und Tabak mitgebracht, da diese in vielen EU-Ländern günstiger als in Deutschland erhältlich sind. Dabei ist zu beachten, dass nur bestimmte Mengen zollfrei eingeführt werden dürfen. Um unnötige Zoll- und Strafzölle zu vermeiden, müssen die festgelegten Freimengen eingehalten werden. Reisende innerhalb der EU können Waren abgabefrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
- Die mitgebrachten Waren sind für den Eigenverbrauch oder als Geschenk für Angehörige bestimmt.
- Die Waren dürfen nicht aus zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebieten stammen.
- Waren, die zum gewerblichen Handel bestimmt sind, unterliegen anderen Bestimmungen.
Um privaten von gewerblichen Warenverkehr abzugrenzen, haben die EU-Mitgliedsstaaten Richtmengen festgelegt.
Tabakwaren (Mindestalter: 17 Jahre):
Zigaretten | 200 Stück |
Zigarillos | 100 Stück |
Zigarren | 50 Stück |
Rauchtabak | 250 Gramm |
Alkohol (Mindestalter: 17 Jahre):
Spirituosen > 22 Volumenprozent | 1 Liter |
Alkoholische Getränke < 22 Volumenprozent | 2 Liter |
Nicht schäumender Wein | 4 Liter |
Bier | 16 Liter |
Andere Waren:
Waren im Gesamtwert von bis zu 300 Euro; Flugreisende und/oder Seereisende bis zu 430 Euro; Mitreisende oder Reisende unter 15 Jahren bis zu 175 Euro.
Der Wert des persönlichen Gepäcks (z. B. Koffer) sowie von Medikamenten für den Eigengebrauch wird nicht berücksichtigt.
Was geschieht, wenn die Reisemenge überschritten wird?
Bei Überschreitung der Freimengen sind Einfuhrabgaben zu entrichten. (Stand: 2025)
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