Wer sich für eine Teilkaskoversicherung entscheidet, sollte nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Vertragsbedingungen. Ein Versicherungsvergleich im Internet hilft dabei, einen passenden Tarif zu finden. Onlineportale liefern nach Eingabe weniger Daten einen schnellen Überblick über Anbieter und Konditionen.
Selbstbeteiligung bewusst wählen
Die Höhe der Selbstbeteiligung hat direkten Einfluss auf die Prämienhöhe. Zwar ist sie optional, senkt aber spürbar den Beitrag. Üblich sind Beträge zwischen 150 € und 1.000 €. Eine niedrige Selbstbeteiligung (z. B. 150 €) ist für viele Fahrzeuge sinnvoll, da viele Schäden wie Glasbruch oder Wildunfälle sonst komplett selbst getragen werden müssten. Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Marktwert kann eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag kaum weiter senken und ist daher oft nicht lohnenswert.
Eine zu hohe Selbstbeteiligung birgt das Risiko, dass kleinere Schäden nicht mehr wirtschaftlich versichert sind. Ein typisches Beispiel ist ein Steinschlag: Bei 300 € Selbstbehalt bleibt der Schaden vollständig am Fahrzeughalter hängen. Empfohlen wird daher meist eine Selbstbeteiligung von 150 €, da sie ein gutes Verhältnis von Beitragssenkung und Absicherung bietet.
Leistungserweiterungen prüfen
Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Blick auf mögliche Zusatzleistungen. Manche Tarife beinhalten z. B. den Schutz bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild), oder auch Folgeschäden durch Marderbisse. Letzteres ist besonders relevant, da viele Versicherer lediglich den direkten Marderschaden, nicht aber Motorschäden durch Folgewirkungen abdecken.
Wer gezielt vergleicht, findet Tarife mit erweitertem Schutz für nur geringfügig mehr Beitrag – ein entscheidender Vorteil im Ernstfall.
Versicherungswechsel – das ist zu beachten
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung besteht bei der Teilkasko keine Annahmepflicht seitens der Versicherer. Vor einer Kündigung sollte daher unbedingt sichergestellt sein, dass der neue Anbieter den Antrag auch annimmt. Erst nach schriftlicher Zusage sollte der bestehende Vertrag gekündigt werden, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Die Kündigung ist in der Regel zum Jahresende möglich – Frist: 30. November. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, z. B. bei Änderung der Regionalklasse.
Tipp: Manchmal bieten auch bestehende Versicherer günstigere Tarife an, die im Laufe der Zeit eingeführt wurden. Ein kurzer Anruf kann sich lohnen.
Vor Vertragsabschluss – ins Kleingedruckte schauen
Auch bei der Teilkasko gilt: Das Kleingedruckte enthält oft entscheidende Details. Beispiel: Die Neupreisentschädigung bei Diebstahl wird nicht bei allen Tarifen gleich lange gewährt. Während manche Anbieter nur sechs Monate ab Erstzulassung zahlen, bieten bessere Versicherungen eine Entschädigung für bis zu zwölf Monate oder mehr.
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