Die Teilkaskoversicherung übernimmt keine selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug.
Auch Schäden an anderen Fahrzeugen oder durch mutwilligen Vandalismus sind nicht abgedeckt – hierfür ist eine Vollkaskoversicherung notwendig.
Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung
- Diebstahl – Ersatz des Wiederbeschaffungswertes bei Fahrzeugdiebstahl
- Einbruch – Übernahme der Schäden durch Aufbruch (z. B. kaputte Scheiben oder Schlösser), nicht aber für entwendete Gegenstände, die lose im Fahrzeug lagen (z. B. Handys)
- Glasschäden – z. B. Steinschlag in der Windschutzscheibe
- Brand, Blitzschlag, Kurzschluss – einschließlich elektrischer Schäden an Verkabelung
- Sturm-, Hagel- und Wasserschäden – bei Naturereignissen ab Windstärke 8
- Unfälle mit Haarwild – z. B. Reh oder Wildschwein (meist nur bei direktem Zusammenstoß versichert)
- Marderschäden – Schäden durch Bisse an Kabeln, Schläuchen und Dämmmaterialien (je nach Tarif ggf. inklusive Folgeschäden)
Die Teilkaskoversicherung deckt nur unverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Klassische Fälle sind Schäden durch Naturgewalten oder durch Tiere – etwa nach einem Wildunfall oder bei Marderbissen. Auch Brände, Explosionen oder Glasbruch sind versichert.
Bei Einbrüchen ersetzt die Teilkasko nur die Aufbruchschäden – nicht aber lose mitgeführte Gegenstände wie Handys, Laptops oder Taschen. Hier greift ggf. die Hausratversicherung.
Voraussetzungen für die Erstattung
Die Versicherung kommt nur für Schäden auf, wenn diese nachweislich durch Naturereignisse, Tiere oder Dritte verursacht wurden. Bei einem Wildunfall ist beispielsweise eine Bestätigung durch Polizei oder Förster erforderlich. Liegt diese nicht vor, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Was ist nicht versichert?
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle
- Vandalismus ohne Diebstahlabsicht (z. B. mutwillig zerkratzter Lack)
- Zusammenstöße mit Haustieren oder Nutztieren (je nach Tarif)
- Gegenstände im Fahrzeuginneren, die nicht fest verbaut sind
- Fremdverschuldete Unfälle – hier greift die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners
Für umfassenderen Schutz – etwa bei selbst verschuldeten Unfällen oder mutwilliger Beschädigung – ist eine Vollkaskoversicherung notwendig.
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